Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 355-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 355-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 355-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 355-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

--

Los 1

Dienstleistungen: Maßnahmen zur Obstbaumpflege (Pflegeschnitt mit Abräumen und Entsorgung des Schnittgutes)

Los 2

Dienstleistungen: Maßnahmen zur Obstbaumpflege (Pflegeschnitt mit Abräumen und Entsorgung des Schnittgutes)

Los 3

Dienstleistungen: Maßnahmen zur Heckenverjüngung / auf Stock setzen, der Rücknahme von Gehölzsukzession auf Trockenrasen und sonstigen Offenlandflächen durch Entkuseln sowie sonstiger Arbeiten, wie dem Rückbau von Pflanzverankerungen

Los 4

Dienstleistungen: Maßnahmen zur Heckenverjüngung / auf Stock setzen, der Rücknahme von Gehölzsukzession auf Trockenrasen und sonstigen Offenlandflächen durch Entkusseln, zum Freistellen von Gehölzen auf sonstigen Flächen sowie Mahd von Heide- und Feuchtflächen

Los 5

Dienstleistungen: Maßnahmen zur Heckenverjüngung / auf Stock setzen, der Rücknahme von Gehölzen auf Heide- und sonstigen Offenlandflächen sowie die Mahd von Heideflächen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Hauptort der Ausführung:

Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge, Forstrevier 9 Arnstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 5 Maßnahmenflächen Obstbaum-Pflegeschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden Obstbäume sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Obstbaumschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegender Karte dargestellte Leistungsfläche beinhaltet die Gesamt-Maßnahmenfläche. Die konkret zu schneidenden Obstbäume werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

--

Leistungsumfang:

Maßnahme A3: 41 Stück

Maßnahme E3: 344 Stück

Maßnahme E4: 464 Stück

Maßnahme E7: 60 Stück

Maßnahme E9: 112 Stück.

--

Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Punkt I.6, Zertifikate, der Leistungsbeschreibung Obstbaumschnitt:

Für eine Bezuschlagung des Angebotes ist die Vorlage eines Ausbildungsnachweises (Zertifikat) zur naturgemäßen Obstbaumpflege für Jung- und Altbäume mit einem Stundenumfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten zwingend erforderlich. Die entsprechend belegten Lehrgänge müssen mehrtätig sein und mindestens die Module

- Erziehungsschnitt von Jungbäumen

- Altbaumschnitt und

- Sommerschnitt

beinhalten.

Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals und das Formblatt zum Nachweis der fachlichen Eignung (Anlage C-03c) ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.

Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw. Zertifizierungsnachweise und fehlendes Formblatt zum Nachweis der fachlichen Eignung (Anlage C-03c) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.

--

Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung sind auch folgende Punkte zu berücksichtigen:

-

Behandlung der anfallenden Biomasse:

Das Schnittgut geht in Eigentum des AN über, ist von diesem zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist der Auftraggeberin schriftlich nachzuweisen (z.B. Entsorgungsnachweis Kompostierungsanlage / Deponie und / oder Eigenverwertung).

-

Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Obstbaumschnitt“:

Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Obstbaumschnitt“ sind einzuhalten.

In Abweichung bzw. Präzisierung des Kap. I.2 sind Schäden auf der Leistungsfläche, insbesondere Gleisbildungen/Fahrspuren und Schäden an der Vegetation, z.B. durch den Einsatz zu schwerer Technik oder das Befahren bei ungünstigen Witterungsbedingungen, unbedingt zu vermeiden.

Der AN hat, z.B. durch Wahl der geeigneten Maschinentechnik und witterungsabhängige Wahl der Ausführungszeiträume, dafür Sorge zu tragen, dass vorgenannte Schäden und Verdichtungen des Bodens vermieden werden.

Sollte die Leistungsdurchführung aufgrund von nicht tragfähigem Untergrund, Witterung (vernässter Untergrund) oder sonstige Umstände in der Art behindert sein, dass auch z.B. mit leichter Technik eine Leistungsausführung nicht möglich ist, so hat der AN schriftlich eine Behinderungsanzeige an den Auftraggeber (BFB-THE) zu richten.

In Abstimmung zwischen AN und AG ist für den Fall die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Auf der Leistungsfläche ist darauf zu achten, dass aufständige nicht im Zuge der Leistungserbringung zu behandelnde Obstbäume, angrenzende Gehölzbestände (Hecken / Einzelbäume und -sträucher / Waldränder), oder auf der Fläche befindliche Fließgewässer, inkl. bachbegleitende Bäume / Sträucher, durch die Obstbaumschnittmaßnahmen nicht geschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0C Gotha
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge,

Forstreviere 1 Klosterlausnitz, 2 Zeitz, 6 Kalmberg und 8 Ohrdruf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

TEIL A: OBSTBAUM SCHNEIDEN - ERZIEHUNGS-/PFLEGESCHNITT; INCL. ENTSORGUNG SCHNITTGUT - REVIER 1 KLOSTERLAUSNITZ

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf zwei Maßnahmen-Teilflächen Obstbaum-Pflegeschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden Obstbäume sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Obstbaumschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegender Karte dargestellte Leistungsfläche beinhaltet die Gesamt-Maßnahmenfläche. Die konkret zu schneidenden Obstbäume werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche / Leistungsumfang: 15 Stück

--

TEIL B: OBSTBAUM SCHNEIDEN - ERZIEHUNGS-/PFLEGESCHNITT; INCL. ENTSORGUNG SCHNITTGUT - REVIER 2 ZEITZ

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf zwei Maßnahmenflächen Obstbaum-Pflegeschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden Obstbäume sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Obstbaumschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegenden Karten dargestellte Leistungsfläche beinhaltet die Gesamt-Maßnahmenflächen. Die konkret zu schneidenden Obstbäume werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche / Leistungsumfang:

Maßnahme E6 = 52 Stück

Maßnahme E5 = 19 Stück.

--

TEIL C: OBSTBAUM SCHNEIDEN - ERZIEHUNGS./PFLEGESCHNITT; ABGEST. BÄUME ENTFERNEN; BÄUEM FREISTELLEN; VERBISSSCHUTZ ERNEUERN; INCL. ENTSORGUNG MATERIAL / SCHNITTGUT - REVIER 6 KALMBERG

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf drei Maßnahmenflächen Obstbaum-Pflegeschnitte auszuführen, abgestorbene Obstbäume zu roden, Verbissschutz zu erneuern und Obstbäume von umgebenden Gehölzaufwuchs freizustellen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden / zu rodenden / freizustellenden Obstbäume sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen. Bei allen Obstbäumen, die einen Pflegeschnitt erhalten, ist der Verbissschutz zu erneuern. Dies beinhaltet den Abbau des alten Einzelschutzes aus Knotengeflecht und Holzpfählen bzw. Antiknappmanschetten sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung. Neu aufgebaut werden je Baum 1 Einzelschutz, bestehend aus 4 Z-Profilpfählen (2100 mm Pfahllänge) im Abstand von 0,8 m und Wildgatter-Knotengeflecht (160 / 23 / 15 M). Ein Umschlagen des Zaunes am Boden erfolgt nicht. Die Zaunenden sind durch verhaken der einzelnen horizontalen Drähte zu verschließen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung zum Pflegeschnitt Obstbäume sind der Leistungsbeschreibung Obstbaumschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen. Art und Ausführung der Leistung Obstbaum roden und Obstbaum freistellen wird im Leistungsverzeichnis / Preisblatt beschrieben.

Die auf beiliegenden Karten dargestellte Leistungsfläche beinhaltet die Gesamt-Maßnahmenflächen. Die konkret zu schneidenden Obstbäume, zu rodenden und freizustellenden Obstbäume werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche / Leistungsumfang:

Maßnahme E508 = 82 Stück Pflegeschnitt, 5 Stück Bäume roden inkl. Abbau Einzelschutz, 5 Stück Bäume freistellen, 82 Stück Verbissschutz erneuern

Maßnahme E549 = 63 Stück, 4 Stück Bäume roden inkl. Abbau Einzelschutz, 63 Stück Verbissschutz erneuern

Maßnahme E545 = 41 Stück, 7 Stück Bäume roden inkl. Abbau Einzelschutz, 41 Stück Verbissschutz erneuern.

-

Die Zufahrt zu den Maßnahmen E508 / E549 erfolgt von Erfurt über die Drosselbergstraße zur militärischen Liegenschaft Drosselberg (militärischer Sicherheitsbereich, Betretung nur mit Zugangsberechtigung). Innerhalb der Liegenschaft erfolgt die Zufahrt zur Leistungsfläche über teils befestigte / teils unbefestigte Wirtschaftswege. Die Betretung der Liegenschaft ist nur mit Genehmigung der zuständigen Revierleiterin zulässig und ist mit dieser abzustimmen.

Die Zufahrt zur Maßnahme E545 erfolgt von Breitenheerda über einen teils befestigten / teils unbefestigten Wirtschaftsweg. Die Maßnahmenfläche liegt innerhalb einer ehemals militärisch genutzten Liegenschaft. Die Betretung der Liegenschaft ist nur mit Genehmigung der zuständigen Revierleiterin zulässig und ist mit dieser abzustimmen.

-

TEIL D: OBSTBAUM SCHNEIDEN - ERZIEHUNGS-/PFLEGESCHNITT INCL. ENTSORGUNG SCHNITTGUT - REVIER 8 OHRDRUF

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 7 Maßnahmenflächen Obstbaum-Pflegeschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden / zu rodenden / freizustellenden Obstbäume sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung zum Pflegeschnitt Obstbäume sind der Leistungsbeschreibung Obstbaumschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen. Die konkret zu schneidenden Obstbäume werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche / Leistungsumfang:

E10 / A10 = 53 Stück

A7 = 17 Stück

A3 = 28 Stück

E1 = 153 Stück

E2 = 50 Stück

A/E69.1 = 10 Stück

A 69.2 = 60 Stück.

--

Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Punkt I.6, Zertifikate, der Leistungsbeschreibung Obstbaumschnitt:

Für eine Bezuschlagung des Angebotes ist die Vorlage eines Ausbildungsnachweises (Zertifikat) zur naturgemäßen Obstbaumpflege für Jung- und Altbäume mit einem Stundenumfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten zwingend erforderlich. Die entsprechend belegten Lehrgänge müssen mehrtätig sein und mindestens die Module

- Erziehungsschnitt von Jungbäumen

- Altbaumschnitt und

- Sommerschnitt

beinhalten.

Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals und das Formblatt zum Nachweis der fachlichen Eignung (Anlage C-03c) ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.

Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw. Zertifizierungsnachweise und fehlendes Formblatt zum Nachweis der fachlichen Eignung (Anlage C-03c) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.

--

Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung sind auch folgende Punkte zu berücksichtigen:

-

Behandlung der anfallenden Biomasse:

Das Schnittgut geht in Eigentum des AN über, ist von diesem zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist der Auftraggeberin schriftlich nachzuweisen (z.B. Entsorgungsnachweis Kompostierungsanlage / Deponie und / oder Eigenverwertung).

-

Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Obstbaumschnitt“:

Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Obstbaumschnitt“ sind einzuhalten.

In Abweichung bzw. Präzisierung des Kap. I.2 sind Schäden auf der Leistungsfläche, insbesondere Gleisbildungen/Fahrspuren und Schäden an der Vegetation, z.B. durch den Einsatz zu schwerer Technik oder das Befahren bei ungünstigen Witterungsbedingungen, unbedingt zu vermeiden.

Der AN hat, z.B. durch Wahl der geeigneten Maschinentechnik und witterungsabhängige Wahl der Ausführungszeiträume, dafür Sorge zu tragen, dass vorgenannte Schäden und Verdichtungen des Bodens vermieden werden.

Sollte die Leistungsdurchführung aufgrund von nicht tragfähigem Untergrund, Witterung (vernässter Untergrund) oder sonstige Umstände in der Art behindert sein, dass auch z.B. mit leichter Technik eine Leistungsausführung nicht möglich ist, so hat der AN schriftlich eine Behinderungsanzeige an den Auftraggeber (BFB-THE) zu richten.

In Abstimmung zwischen AN und AG ist für den Fall die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Auf der Leistungsfläche ist darauf zu achten, dass aufständige nicht im Zuge der Leistungserbringung zu behandelnde Obstbäume, angrenzende Gehölzbestände (Hecken / Einzelbäume und -sträucher / Waldränder), oder auf der Fläche befindliche Fließgewässer, inkl. bachbegleitende Bäume / Sträucher, durch die Obstbaumschnittmaßnahmen nicht geschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Hauptort der Ausführung:

Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge,

Forstreviere 6 Kalmberg, 8 Ohrdruf und 9 Arnstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

TEIL I: HECKENVERJÜNGUNG / AUF STOCK SETZEN - REVIER 8 OHRDRUF / 9 ARNSTADT

-

Ohrdruf:

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 5 Maßnahmenflächen Heckenrückschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden Hecken sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Heckenrückschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegender Karte dargestellte Leistungsfläche beinhaltet die Gesamt-Maßnahmenfläche. Die konkret zu schneidenden Heckenabschnitte werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme A3, Gartenstadt Ohrdruf: 3.790m²

Maßnahme E1: 9.600m²

Maßnahme A7 Gartenstadt Ohrdruf: 8.760m²

Maßnahme E10/A10 Gartenstadt Ohrdruf (C1): 7.380m²

Maßnahme E10/A10 Gartenstadt Ohrdruf (C2): 2.740m²

-

Arnstadt:

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 7 Maßnahmenflächen Heckenrückschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden Hecken sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Heckenrückschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegender Karte dargestellten Leistungsfläche beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen und die konkreten Leistungsflächen für den Heckenrückschnitt. Die konkret rückzusetzenden Heckenabschnitte werden darüber hinaus vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme A3: 3.804m²

Maßnahme E2.23: 937m²

Maßnahme E3: 1.506m²

Maßnahme E4: 3.654m²

Maßnahme E6: 3.669m²

Maßnahme E7: 4.835m²

Maßnahme E9: 890m².

-

TEIL II: EXTENSIVFLÄ. TROCKENRAS. ENTKUSELN - REVIER 6 KALMBERG

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 2 Maßnahmenflächen Gehölzsukzession/-aufwuchs auf Trocken-/Halbtrockenrasen zu beseitigen. Angaben zu Art und Habitus der rückzunehmenden Gehölzsukzession sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung analog Heckenrückschnitt ist entbehrlich.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen und die konkreten Leistungsflächen für die Beseitigung des Gehölzaufwuchses. Die konkreten Flächen werden darüber hinaus vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme E508: 3.740m²

Maßnahme E549: 25.710m² (auf 3 Teilflächen).

-

Die Zufahrt zu den Maßnahmen E508 / E549 erfolgt von Erfurt über die Drosselbergstraße zur militärischen Liegenschaft Drosselberg (militärischer Sicherheitsbereich, Betretung nur mit Zugangsberechtigung). Innerhalb der Liegenschaft erfolgt die Zufahrt zur Leistungsfläche über teils befestigte / teils unbefestigte Wirtschaftswege. Die Betretung der Liegenschaft ist nur mit Genehmigung der zuständigen Revierleiterin zulässig und ist mit dieser abzustimmen.

-

TEIL V: GEHÖLZSUKZESSIONSFLÄCHE MULCHEN - REVIER 8 OHRDRUF

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 2 Maßnahmenflächen Gehölzsukzession/-aufwuchs auf Trocken-/Halbtrockenrasen mittels mulchen zu beseitigen. Angaben zu Art und Habitus der rückzunehmenden Gehölzsukzession sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung analog Heckenrückschnitt ist entbehrlich.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen. Die konkreten Leistungsflächen werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme A7: 15.000m²

Maßnahme E10/A10: 25.000m².

-

Die Zufahrt zu den Maßnahmen E10/A10 und A7 (Gartenstadt Ohrdruf) erfolgt von der Ortslage Ohrdruf (Gewerbegebiet Ohrdruf) zur Gartenstadt Ohrdruf und über teils befestigte, teils unbefestigte Wirtschaftswege zu den Leistungsflächen. Der Zugang zu den Leistungsflächen ist frei zugänglich. Auf den Maßnahmenflächen der Gartenstadt Ohrdruf erfolgt eine ganzjährige Beweidung mit Rindern und Pferden. Die Obstbäume befinden sich teilweise innerhalb der Koppel bzw. des Stromzaunes. Eventuell vorhandene und zu passierende Weidezäune sind nach dem Passieren umgehend wieder zu verschließen.

-

TEIL VI: SONSTIGES - REVIER 8 OHRDRUF

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 2 Maßnahmenflächen Baumverankerungen zu entfernen. Angaben zur Art der zu beseitigenden Verankerungen sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung analog Heckenrückschnitt ist entbehrlich.

Die auf beiliegender Karte dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen. Die konkret abzubauenden Pflanzverankerungen werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Leistungsumfang:

Maßnahme A7 Gartenstadt Ohrdruf: 17 Stück

Maßnahme E10/A10 Gartenstadt Ohrdruf (C2): 28 Stück.

-

Die Zufahrt zu den Maßnahmen E10/A10, A7 (Gartenstadt Ohrdruf) erfolgt von der Ortslage Ohrdruf (Gewerbegebiet Ohrdruf) zur Gartenstadt Ohrdruf und über teils befestigte, teils unbefestigte Wirtschaftswege zu den Leistungsflächen. Der Zugang zu den Leistungsflächen ist frei zugänglich. Auf den Maßnahmenflächen der Gartenstadt Ohrdruf erfolgt eine ganzjährige Beweidung mit Rindern und Pferden. Die Obstbäume befinden sich teilweise innerhalb der Koppel bzw. des Stromzaunes. Eventuell vorhandene und zu passierende Weidezäune sind nach dem Passieren umgehend wieder zu verschließen.

--

Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung sind auch folgende Punkte zu berücksichtigen:

-

Behandlung der anfallenden Biomasse und / oder Bauteile:

Für Teil I:

Heckenverjüngung/-auf Stock setzen: Schnittgut häckseln bzw. zerspanen und im Bestand belassen.

Für Teil II:

Trockenrasen entkuseln: Pflanzenteile aufnehmen und entsorgen. Biomasse geht in Eigentum des AN über, ist von diesem zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist der Auftraggeberin schriftlich nachzuweisen (z.B. Entsorgungsnachweis Kompostierungsanlage / Deponie und / oder Eigenverwertung).

Für Teil V:

Gehölzsukzessionsfläche mulchen: Pflanzenteile verbleiben fein zerteilt auf der Fläche.

Für Teil VI:

Baumverankerung einschl. Bindung entfernen: abgebaute Teile aufnehmen und entsorgen.

-

Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Heckenrückschnitt“:

Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Heckenrückschnitt“ sind einzuhalten.

In Abweichung bzw. Präzisierung des Kap. II.2 sind Schäden auf der Leistungsfläche, insbesondere Gleisbildungen/Fahrspuren und Schäden an der Vegetation, z.B. durch den Einsatz zu schwerer Technik oder das Befahren bei ungünstigen Witterungsbedingungen, unbedingt zu vermeiden.

Der AN hat, z.B. durch Wahl der geeigneten Maschinentechnik und witterungsabhängige Wahl der Ausführungszeiträume, dafür Sorge zu tragen, dass vorgenannte Schäden und Verdichtungen des Bodens vermieden werden.

Sollte die Leistungsdurchführung aufgrund von nicht tragfähigem Untergrund, Witterung (vernässter Untergrund) oder sonstige Umstände in der Art behindert sein, dass auch z.B. mit leichter Technik eine Leistungsausführung nicht möglich ist, so hat der AN schriftlich eine Behinderungsanzeige an den Auftraggeber (BFB-THE) zu richten.

In Abstimmung zwischen AN und AG ist für den Fall die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Auf der Leistungsfläche ist darauf zu achten, dass aufständige nicht im Zuge der Leistungserbringung zu behandelnde Obstbäume, angrenzende Gehölzbestände (Hecken / Einzelbäume und -sträucher / Waldränder), oder auf der Fläche befindliche Fließgewässer, inkl. bachbegleitende Bäume / Sträucher, im Zuge der Leistungsausführung Heckenrückschnitt nicht geschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge,

Forstreviere 1 Klosterlausnitz, 2 Zeitz und 4 Pöllwitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

TEIL I: HECKENVERJÜNGUNG / AUF STOCK SETZEN -REVIER 1 KLOSTERLAUSNITZ / 2 ZEITZ

-

Klosternausitz:

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 2 Maßnahmenflächen Heckenrückschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden Hecken sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Heckenrückschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsfläche beinhalten die Gesamt-Maßnahmenfläche. Die konkret zu schneidenden Heckenabschnitte werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme E475: 500m²

Maßnahme E8: 2.000m²

-

Zeitz:

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 4 Maßnahmenflächen Heckenrückschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden Hecken sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Heckenrückschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen und die konkreten Leistungsflächen für den Heckenrückschnitt. Die konkret rückzusetzenden Heckenabschnitte werden darüber hinaus vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme E9: 3.805m²

Maßnahme E6: 668m²

Maßnahme E8: 1.678m²

Maßnahme E5: 1.059m².

-

TEIL II: EXTENSIVFLÄ. TROCKENRAS. ENTKUSSELN - REVIER 2 ZEITZ / 1 KLOSTERLAUSNITZ

-

Zeitz:

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 1 Maßnahmenfläche Gehölzsukzession/-aufwuchs einschließlich Wurzelwerk auf einer aufgeschütteten Sandfläche zu beseitigen aufzunehmen und zu entsorgen sowie zusätzlich seitlich gelagerte Biomasse aufzunehmen und zu entsorgen. Angaben zu Art und Habitus der rückzunehmenden Gehölzsukzession sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung ist entbehrlich.

Die auf beiliegender Karte dargestellte Leistungsfläche beinhaltet die Gesamt-Maßnahmenfläche und die konkrete Leistungsfläche für die Beseitigung des Gehölzaufwuchses. Die Leistungsfläche wird darüber hinaus vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände markiert / festgelegt.

-

Größe der Leistungsfläche / Leistungsumfang:

Maßnahme E2: 6.656m² (Sandfläche von Gehölzen befreien)

10 qm seitlich gelagerte Biomasse aufnehmen / entsorgen.

-

Die Zufahrt zu Maßnahme E2 erfolgt über einen von der Verbindungsstraße Kauern-Grobsdorf (K115) abzweigenden Wirtschaftsweg (Betonplatten) und einen von hier nach Süden abzweigenden Wirtschaftsweg (unbefestigt). Die Zufahrt zur Leistungsfläche erfolgt innerhalb der Maßnahmenfläche über unbefestigte Wirtschaftswege. Die Maßnahmenfläche ist gezäunt. Vor Beginn der Arbeiten ist hierzu zur Übergabe Schlüssel Kontakt mit dem zuständigen Revierleiter aufzunehmen.

-

Klosternausitz:

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 3 Maßnahmenflächen Gehölzsukzession/-aufwuchs auf einer Offenlandfläche zu beseitigen, um bestehende und geplante Beweidung zu unterstützen. Angaben zu Art und Habitus der rückzunehmenden Gehölzsukzession sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung ist entbehrlich.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen. Die konkreten Leistungsflächen für die Beseitigung des Gehölzaufwuchses werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände festgelegt.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme 467-70,531: 15.000m²

Maßnahme E532: 5.000m²

Maßnahme E535: 15.000m².

-

Die Zufahrt zu den Maßnahmen erfolgt z.B. von Bad Klosterlausnitz über die Siedlung Jugendwaldheim und von hier über teils befestigte / teils unbefestigte Wirtschaftswege zur Maßnahmen-/Leistungsfläche. Die Maßnahmenfläche ist mittels Koppelzaun gezäunt (Weidebetrieb). Vor Beginn der Arbeiten ist hierzu Kontakt mit dem zuständigen Revierleiter aufzunehmen und der Zugang zur Fläche mit diesem und dem Bewirtschafter abzustimmen.

Beseitigen von Grasvegetation bis ca 100 cm, sowie Gehölzvegetation bis ca 250 cm aus überwiegend Birke, Pappel, Traubenkirsche, Brombeere, Faulbaum, Robinie, Kiefer durch bodennahes (5-10 cm über der Geländeoberkante) mähen und mulchen. Zur ökologischen Werterhaltung der Fläche muss das abgeschnittene/gemulchte Material aufgenommen und entsorgt werden. Die Leistungsfläche wurde vollständig von Kampfmitteln beräumt. Dennoch können noch einzelne Kampfmittel im Boden lagern. Die Befahrbarkeit der Leistungsfläche mit Mäh-/Mulchmaschinen ist jedoch gefahrlos möglich. Wegen einzelner noch im Boden lagernder Kampfmittel sind jegliche Eingriffe in den Boden während des Mähens/Mulchens sind zu unterlassen. Das Gelände, auf dem sich die Leistungsfläche befindet, ist - kleinräumig wechselnd - wellig profiliert. Die Leistungsfläche umfasst ausschließlich die ebenen maschinenbefahrbaren Bereiche des Geländes. Bei der zu beseitigenden Biomasse wird mit einem Anfall von 7,5t/ha gerechnet.

-

TEIL III: FLÄCHE VON GEHÖLZEN FREISTELLEN - REVIER 4 PÖLLWITZ

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 2 Maßnahmenflächen auf offenen Moorflächen Gehölzsukzession/-aufwuchs mittels Mahd üw. händisch zu schneiden / zu beseitigen sowie auf bewaldeten Moorflächen unerwünschter Gehölzaufwuchs selektiv zu entfernen. Angaben zu Art und Habitus der rückzunehmenden Gehölzsukzession sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung ist entbehrlich.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen. Die konkreten Leistungsflächen werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme E17:

69.900m² Entfernung Gehölzsukzession Moor - Offenland

50.000m² selektive Entfernung Gehölze innerhalb Moor - Wald

Maßnahme E9:

45.000m² Entfernung Gehölzsukzession Moor - Offenland

35.000m² selektive Entfernung Gehölze innerhalb Moor - Wald.

-

TEIL IV: EXTENSIVFLÄCHE MÄHEN - HEIDE / FEUCHTWIESE - REVIER 1 KLOSTERLAUSNITZ / REVIER 4 PÖLLWITZ

-

Klosternausitz:

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 1 Maßnahmenfläche Heideflächen zu mähen. Angaben zur Art der Leistung sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt und in der Leistungsbeschreibung Offenlandpflege hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegender Karte dargestellte Leistungsfläche beinhaltet die Gesamt-Maßnahmenfläche. Die konkrete Leistungsfläche wird vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet / festgelegt.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme E465: 2.000m².

-

Pöllwitz:

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 1 Maßnahmenfläche an 4 Himmelsteichen die Uferrandstreifen (Feuchtwiese / Röhricht / rud. Hochstauden) zu mähen. Angaben zur Art der Leistung sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt und in der Leistungsbeschreibung Offenlandpflege hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegender Karte dargestellten Leistungsfläche beinhaltet die einzelnen Leistungsflächen. Die konkrete Leistungsfläche wird vor der Leistungserbringung darüber hinaus vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet / festgelegt.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme E13: 2.000m².

--

Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung sind auch folgende Punkte zu berücksichtigen:

-

Behandlung der anfallenden Biomasse und / oder Bauteile:

Für Teil I:

Heckenverjüngung/-auf Stock setzen: Schnittgut häckseln bzw. zerspanen und im Bestand belassen.

Für Teil II:

Sandflächen / sonstige Flächen entkusseln: Pflanzenteile aufnehmen und entsorgen. Biomasse geht in Eigentum des AN über, ist von diesem zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist der Auftraggeberin schriftlich nachzuweisen (z.B. Entsorgungsnachweis Kompostierungsanlage / Deponie und / oder Eigenverwertung). Gleiches gilt für die Aufnahme und Entsorgung der im Haufen gelagerten Biomasse der Maßnahme E2 (Gessenhalde) im Revier Zeitz.

Für Teil III:

Fläche von Gehölzen freistellen: Biomasse geht in Eigentum des AN über, ist von diesem zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung / Eigenverwertung ist der Auftraggeberin schriftlich nachzuweisen (z.B. Entsorgungsnachweis Kompostierungsanlage / Deponie und / oder Eigenverwertung).

Für Teil IV:

Extensivfläche mähen - Heide / Feuchtwiese: Das Mähgut / die Biomasse geht in Eigentum des AN über, ist von diesem zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung / Eigenverwertung ist der Auftraggeberin schriftlich nachzuweisen (z.B. Entsorgungsnachweis Kompostierungsanlage / Deponie und / oder Eigenverwertung).

Das bei der Mahd der Heide anfallende Mähgut kann vom AN nach seinem Ermessen verkauft / verwertet werden, ohne das hierfür ein Entschädigungsanspruch der AG gegenüber dem AN erwächst. Gleiches gilt für anfallenden Gehölzschnitt (Gewinnung Brennholz / Holzschnitzel etc.)

-

Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Heckenrückschnitt“:

Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Heckenrückschnitt“ sind einzuhalten.

In Abweichung bzw. Präzisierung des Kap. II.2 sind Schäden auf der Leistungsfläche, insbesondere Gleisbildungen/Fahrspuren und Schäden an der Vegetation, z.B. durch den Einsatz zu schwerer Technik oder das Befahren bei ungünstigen Witterungsbedingungen, unbedingt zu vermeiden.

Der AN hat, z.B. durch Wahl der geeigneten Maschinentechnik und witterungsabhängige Wahl der Ausführungszeiträume, dafür Sorge zu tragen, dass vorgenannte Schäden und Verdichtungen des Bodens vermieden werden.

Sollte die Leistungsdurchführung aufgrund von nicht tragfähigem Untergrund, Witterung (vernässter Untergrund) oder sonstige Umstände in der Art behindert sein, dass auch z.B. mit leichter Technik eine Leistungsausführung nicht möglich ist, so hat der AN schriftlich eine Behinderungsanzeige an den Auftraggeber (BFB-THE) zu richten.

In Abstimmung zwischen AN und AG ist für den Fall die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Auf der Leistungsfläche ist darauf zu achten, dass aufständige nicht im Zuge der Leistungserbringung zu behandelnde Obstbäume, angrenzende Gehölzbestände (Hecken / Einzelbäume und -sträucher / Waldränder), oder auf der Fläche befindliche Fließgewässer, inkl. bachbegleitende Bäume / Sträucher, im Zuge der Leistungsausführung Heckenrückschnitt nicht geschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden.

-

Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Offenlandpflege“:

Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Offenlandpflege“ sind einzuhalten.

Angaben zu Abweichung bzw. Präzisierung des Kap. II.2 wie Leistungsbeschreibung Heckenrückschnitt.

Wo der Einsatz von landwirtschaftlicher Technik und Kreiselmäher nicht stattfinden kann (z.B. Nahbereich um Gehölze, Böschungskanten, Hecken, Gewässer, Gräben sowie auf nicht tragfähigem Untergrund), ist ggf. eine Mahd mit dem Freischneidegerät o.ä. erforderlich.

Auf der Leistungsfläche ist darauf zu achten, dass aufständige Obstbäume, angrenzende Gehölzbestände (Hecken / Einzelbäume und -sträucher / Waldränder), oder auf der Fläche befindliche Fließgewässer, inkl. bachbegleitende Bäume / Sträucher, durch den Mäh- bzw. den Mulchvorgang nicht geschädigt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Hauptort der Ausführung:

Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge, Forstreviere 10 Suhl und 16 Ruppersdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

TEIL I: HECKENVERJÜNGUNG / AUF STOCK SETZEN - REVIER 16 RUPPERSDORF

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 6 Maßnahmenflächen Heckenrückschnitte auszuführen. Angaben zu Art und Habitus der zu schneidenden Hecken sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Heckenrückschnitt zu entnehmen und zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenfläche, bei den Maßnahmen E4 und A2 sind zusätzlich die Leistungsflächen gekennzeichnet. Die konkret zu schneidenden Heckenabschnitte werden vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet / festgelegt.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme E2: 1.500m²

Maßnahme E3: 1.900m²

Maßnahme E8: 300m²

Maßnahme E1: 1.500m²

Maßnahme E4: 100m²

Maßnahme A2: 8.500m²

-

TEIL III: FLÄCHE VON GEHÖLZEN FREISTELLEN - REVIER 10 SUHL

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 1 Maßnahmenfläche auf Heideflächen flächig Gehölzsukzession/-aufwuchs und auf weiteren Teilflächen Einzelbäume mittels Mahd bzw. Fällung üw. händisch zu schneiden / zu beseitigen. Angaben zu Art und Habitus der rückzunehmenden Gehölzsukzession sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung ist entbehrlich.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen, auf denen die konkreten Leistungsflächen gesondert markiert sind. Die Leistungsflächen werden darüber hinaus vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet bzw. festgelegt.

-

Größe der Leistungsfläche / Leistungsumfang:

Maßnahme E8.6b/2:

3.020m² Entfernung Gehölzsukzession Heidefläche / Offenland

50 Stück Fällung Bäume.

-

TEIL IV: EXTENSIVFLÄCHE MÄHEN - HEIDE - REVIER 10 SUHL

-

Leistung: Im Rahmen der Unterhaltungspflege sind auf 1 Maßnahmenfläche Heideflächen zu mähen. Angaben zur Art der Leistung sind dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt zu entnehmen.

Art der Ausführung und erforderliche fachliche Ansprüche der Leistungserbringung sind im Leistungsverzeichnis / Preisblatt und in der Leistungsbeschreibung Offenlandpflege hinreichend beschrieben. Die Maßgaben sind zwingend umzusetzen.

Die auf beiliegenden Karten dargestellten Leistungsflächen beinhalten die Gesamt-Maßnahmenflächen, auf denen die konkreten Leistungsflächen gesondert markiert sind. Die Leistungsflächen werden darüber hinaus vor der Leistungserbringung vom zuständigen Revierleiter gemeinsam mit dem AN im Gelände gekennzeichnet bzw. festgelegt.

-

Größe der Leistungsfläche:

Maßnahme E8.6b/2: 26.680m².

--

Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung sind auch folgende Punkte zu berücksichtigen:

-

Behandlung der anfallenden Biomasse und / oder Bauteile:

Für Teil I:

Heckenverjüngung/-auf Stock setzen: Schnittgut häckseln bzw. zerspanen und im Bestand belassen.

Für Teil III:

Fläche von Gehölzen freistellen: Biomasse geht in Eigentum des AN über, ist von diesem zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung / Eigenverwertung ist der Auftraggeberin schriftlich nachzuweisen (z.B. Entsorgungsnachweis Kompostierungsanlage / Deponie und / oder Eigenverwertung).

Für Teil IV:

Extensivfläche mähen - Heide: Das Mähgut / die Biomasse geht in Eigentum des AN über, ist von diesem zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung / Eigenverwertung ist der Auftraggeberin schriftlich nachzuweisen (z.B. Entsorgungsnachweis Kompostierungsanlage / Deponie und / oder Eigenverwertung).

Das bei der Mahd der Heide anfallende Mähgut kann vom AN nach seinem Ermessen verkauft / verwertet werden, ohne das hierfür ein Entschädigungsanspruch der AG gegenüber dem AN erwächst. Gleiches gilt für anfallenden Gehölzschnitt (Gewinnung Brennholz / Holzschnitzel etc.)

-

Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Heckenrückschnitt“:

Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Heckenrückschnitt“ sind einzuhalten.

In Abweichung bzw. Präzisierung des Kap. II.2 sind Schäden auf der Leistungsfläche, insbesondere Gleisbildungen/Fahrspuren und Schäden an der Vegetation, z.B. durch den Einsatz zu schwerer Technik oder das Befahren bei ungünstigen Witterungsbedingungen, unbedingt zu vermeiden.

Der AN hat, z.B. durch Wahl der geeigneten Maschinentechnik und witterungsabhängige Wahl der Ausführungszeiträume, dafür Sorge zu tragen, dass vorgenannte Schäden und Verdichtungen des Bodens vermieden werden.

Sollte die Leistungsdurchführung aufgrund von nicht tragfähigem Untergrund, Witterung (vernässter Untergrund) oder sonstige Umstände in der Art behindert sein, dass auch z.B. mit leichter Technik eine Leistungsausführung nicht möglich ist, so hat der AN schriftlich eine Behinderungsanzeige an den Auftraggeber (BFB-THE) zu richten.

In Abstimmung zwischen AN und AG ist für den Fall die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Auf der Leistungsfläche ist darauf zu achten, dass aufständige nicht im Zuge der Leistungserbringung zu behandelnde Obstbäume, angrenzende Gehölzbestände (Hecken / Einzelbäume und -sträucher / Waldränder), oder auf der Fläche befindliche Fließgewässer, inkl. bachbegleitende Bäume / Sträucher, im Zuge der Leistungsausführung Heckenrückschnitt nicht geschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden.

-

Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Offenlandpflege“:

Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung „Offenlandpflege“ sind einzuhalten.

Angaben zu Abweichung bzw. Präzisierung des Kap. II.2 wie Leistungsbeschreibung Heckenrückschnitt.

Wo der Einsatz von landwirtschaftlicher Technik und Kreiselmäher nicht stattfinden kann (z.B. Nahbereich um Gehölze, Böschungskanten, Hecken, Gewässer, Gräben sowie auf nicht tragfähigem Untergrund), ist ggf. eine Mahd mit dem Freischneidegerät o.ä. erforderlich.

Auf der Leistungsfläche ist darauf zu achten, dass aufständige Obstbäume, angrenzende Gehölzbestände (Hecken / Einzelbäume und -sträucher / Waldränder), oder auf der Fläche befindliche Fließgewässer, inkl. bachbegleitende Bäume / Sträucher, durch den Mäh- bzw. den Mulchvorgang nicht geschädigt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 206-588340
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 355-22
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 06567
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 355-22
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 06567
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 355-22
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 06567
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 355-22
Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 355-22
Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:

Winterarbeiten A+E für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge (Träger Autobahngesellschaft des Bundes Niederlassung Ost)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 06567
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)

2. Preisblatt (Anlage B-02)

3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

4. Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)

5. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04)

6. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)

NUR Los 1 und Los 2

7. Nachweis /Zertifikat zur naturgemäßen Obstbaumpflege für Jung- und Altbäume mit einem Stundenumfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten

Die entsprechend belegten Lehrgänge müssen mehrtätig sein und mindestens die Module Erziehungsschnitt von Jungbäumen, Altbaumschnitt und Sommerschnitt beinhalten.

und

Anlage C-03c (Formblatt zum Nachweis der fachlichen Eignung)

Mangelnder Nachweis und mangelndes Formblatt führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.

-

Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:

1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)

2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)

3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe

4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)

5. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie

---

Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

---

Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

---

In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

---

Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

---

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

---

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.

---

Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

---

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

----

Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

----

Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

---

Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 14.11.2022 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

---

Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe

HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:

Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung

eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023