Dienstleistungen im Facility Management Referenznummer der Bekanntmachung: V-2017-000606
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/149973
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im Facility Management
Los 1,2,3
Management im Facility Management, Betriebsführung, technisches-, infrastrukturelles und kaufmännisches
Facility Management (Gebäudemanagement, Hausmeisterdienste, Instandhaltung und Betreiben
technischer Anlagen, Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Glasreinigung, Winterdienst, Außenanlagenpflege,
Schädlingsbekämpfung , Sicherheitsdienste, Liegenschaftsmanagement)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1,2,3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aufgrund der umfangreichen Sanktionen im Zuge des Ukrainekriegs und um eine Gasmangellage zu vermeiden, wurde durch die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Energieversorgung beschlossen. Zum Zwecke der Umsetzung der Energiesparmaßnahmen sollen Thermostatköpfe mit begrenztem Temperaturbereich zum Einsatz kommen. Die neuen Köpfe sollen so einreguliert werden, dass die Leistung des Heizkörpers auf die Vorgabe gemäß Beschluss begrenzt wird. Ein kompletter hydraulischer Abgleich der gesamten Anlage ist nicht enthalten Die vorgeschriebenen Temperaturen, beispielsweise für Büroflächen von 19°C, werden somit raumweise begrenzt.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Es sollen Thermostatköpfe mit begrenztem Temperaturbereich zum Einsatz kommen. Die neuen Köpfe sollen so einreguliert werden, dass die Leistung des Heizkörpers auf die Vorgabe gemäß Beschluss begrenzt wird. Ein kompletter hydraulischer Abgleich der gesamten Anlage ist nicht enthalten Die vorgeschriebenen Temperaturen, beispielsweise für Büroflächen von 19°C, werden somit raumweise begrenzt.
Die Gefahr der Energieknappheit infolge des Geschehens rund um den Ukraine-Krieg führte dazu, dass Bund und Länder nach Ausrufung der zweiten Alarmstufe des Gasnotfallplans kurzfristig Energiesparmaßnahmen ergriffen. Die beschriebene Maßnahme ist kurzfristig umsetzbar, durch den dezentralen Einsatz von Thermostaten an Heizkörpern. Durch die dadurch mögliche Regulierung der Temperaturen werden die Einsparziele des Landes umgesetzt und ein Beitrag zur Energieversorgungssicherheit geleistet. Aufgrund des Kriegsgeschehens ist die gegenständliche Vertragsänderung erforderlich geworden. Die Voraussetzung der Unvorhersehbarkeit ist bei einem Zusammenhang der Beschaffung mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegeben. Weder der Angriff noch seine Folgen sowie die daraus resultierenden konkreten Bedarfe konnten in ihrem Umfang und der Kurzfristigkeit ihrer Erforderlichkeit auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten vorhergesehen werden.