Fachkommunikation und Fachinformation für die Nationale Dekade gegen Krebs Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-6/6(2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachkommunikation und Fachinformation für die Nationale Dekade gegen Krebs
Gegenstand des Auftrags ist die Umsetzung der Fachinformation und Fachkommunikation für die Nationale Dekade gegen Krebs, einschließlich zukünftiger Weiterentwicklungen der Gesamtstrategie.
Gegenstand des Auftrags ist die Umsetzung der Fachinformation und Fachkommunikation für die Nationale Dekade gegen Krebs, einschließlich zukünftiger Weiterentwicklungen der Gesamtstrategie.
Die Nationale Dekade gegen Krebs (NDK) will exemplarisch für die Krebsforschung wie im Koalitionsvertrag vereinbart das Innovationspotenzial in Deutschland heben, damit der internationale Spitzenplatz in der Krebsforschung gefestigt und durch die effektive Bündelung der Ressourcen ausgebaut werden kann. Die NDK ist bereits als Dachmarke für die Initiative etabliert. Die Ziele und Handlungsfelder der NDK sind in der Gemeinsamen Erklärung festgehalten. Ziel dieser Ausschreibung ist, die in sich konsistente Informations- und Kommunikationsstrategie der Dekade erfolgreich weiterzuführen und neue Impulse zu setzen. Dazu ist eine kontinuierliche Gesamtsteuerung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Kommunikationskonzeptes notwendig.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind der Internetauftritt (www.dekade-gegen-krebs.de), das Logo, der Twitterkanal und der Hashtag #XgegenKrebs sowie Folgen des Podacsts der NDK (Tatort Krebs) bereits etabliert. Darauf aufbauend sollen neue und innovative Impulse und Formate entwickelt und mit den Akteuren (hierzu zählen u.a. der Unterstützerkreis der NDK und die Unterzeichner der Allianz für erfolgreiche Patienteneinbindung in der Krebsforschung) umgesetzt werden.
Darüber hinaus ist die Mobilisierung weiterer Akteure für die Erreichung der Ziele der NDK ein Bestandteil der Kommunikationsstrategie. Potentielle weitere Akteure kommen aus allenr gesellschaftlichen Gruppen / Organisationen, die sich mit dem Themenfeld Krebs beschäftigen. Neben der Gewinnung und Einbindung von weiteren Akteuren ist die Mobilisierung und Sensibilisierung der Gesellschaft ein wichtiger Baustein der Dekade. Ziel ist es weiterhin, die Gesellschaft auf die Bedeutung und Erfolge der Krebsforschung hinzuweisen, sie einzubinden und für Themen wie z.B. die Präventionsforschung zu sensibilisieren.
Weitere Information können der Leistunsgbeschreibung entnommen werden.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]