Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneten Behörden Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00003#0009

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesregierung.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneten Behörden

Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00003#0009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Insbesondere umfasst der zu schließende Rahmenvertrag die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen.

Der zukünftige Auftragnehmer soll hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Ideen, Motiventwürfe, Slogans, Kampagnen bzw. Ideen hierfür, Motiventwürfe, Websites, Apps, Newsletter, der soziale Medienauftritt, das Corporate Design, Broschüren und andere Publikationen, Distributionswege oder Veranstaltungen (externe Kommunikation) sowie die interne Kommunikation der Bedarfsträger (z.B. Intranet, Newscenter, Mitarbeiterpublikationen, etc.) evaluierbar.

Es besteht zudem die Möglichkeit, Informationen (z.B. Einstellungen oder den Wissensstand zu bestimmten Themen) im Vorfeld zu erheben, um auf Grundlage der Daten entscheiden zu können, ob und welche weiteren Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sind.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen zur Evaluation von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des „Verbunds Bundesregierung“ (externe Kommunikation) sowie zur Evaluation interner Kommunikation entwickelt der Auftragnehmer im Rahmen von Einzelaufträgen für die Bedarfsträger nach deren Vorgaben Evaluationskonzepte, setzt geeignete Evaluationsmaßnahmen um und wertet die Ergebnisse aus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Arbeitsproben / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 199-564768
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 14022#00003#0009
Bezeichnung des Auftrags:

Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneten Behörden

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:

- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB ge-regelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unbe-rührt,

-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023