Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code:
DE30 BerlinPostleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nationale Kombivergabe ganzjähriger Sicherungsleistungen sowie bauaffine Dienstleistungen im Regionalbereich Mitte der DB AG/ DB Netz AG
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61725
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90620000 Schneeräumung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Nationale Kombivergabe ganzjähriger Sicherungsleistungen sowie Bauaffine Dienstleistungen im Regionalbereich Mitte der DB AG / DB Netz AG ab 01.11.2022 ff.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachlos 1 Sicherungsleistungen Instandhaltung, Vegetation, Winter
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bei Interesse an Los 1 (= Fachlos 1) bitte die Anlage 9 (Kapazitätsplanung) und Anlage 10 (LV_und_Angebotsblatt) ausfüllen. Bitte tragen Sie dort ihre Kapazitäten und Angebote gem. der Vorlage ein und geben Sie in der eVergabe-Plattform hier eine "1,00" ein.
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Bezeichnung des Auftrags:
Fachlos 1 Sicherungsleistungen Instandhaltung, Vegetation, Winter
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:21/10/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:17/01/2023