Reinigungsleistungen für das Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Liegenschaften Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kmk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für das Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Liegenschaften Bonn
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Gebäude- und Unterhaltsreinigung in den Gebäuden der Kultusministerkonferenz in der Graurheindorfer Str. 153 Bauteil A und 157 (Wagenhalle) in Bonn. Die Leistungen sind in die Lose 1 (Unterhaltsreinigung) und 2 (Glasreinigung) aufgeteilt.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz ist am Standort Bonn derzeit in zwei Gebäuden in der Graurheindorfer Straße 153 und 157 ansässig. Die Gebäude werden vorwiegend als Büroflächen genutzt. Eine Aufschlüsselung der Flächen einschließlich Größenangaben ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand des hier beschriebenen Auftrags ist die Unterhaltsreinigung der beiden Gebäude (Los 1).
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Option). Will der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, hat er dies dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform mitzuteilen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, grundsätzlich höchstens 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber von der Möglichkeit zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, Gebrauch machen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei anhand der Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen des Bewerbers.
In die Wertung fließen dabei ausschließlich Referenzen ein, die die in den Bewerbungsbedingungen benannten Mindestanforderungen erfüllen. Nähere Informationen ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz ist am Standort Bonn derzeit in zwei Gebäuden in der Graurheindorfer Straße 153 und 157 ansässig. Die Gebäude werden vorwiegend als Büroflächen genutzt.
Gegenstand des hier beschriebenen Auftrags ist die Glasreinigung in den beiden Gebäuden (Los 2).
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Option). Will der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, hat er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform mitzuteilen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, grundsätzlich höchstens 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber von der Möglichkeit zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, Gebrauch machen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei anhand der Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen des Bewerbers.
In die Wertung fließen dabei ausschließlich Referenzen ein, die die in den Bewerbungsbedingungen benannten Mindestanforderungen erfüllen. Nähere Informationen ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister)
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister
Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
a) Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 01/2020) über die Erbringung von Unterhaltsreinigungen in vergleichbaren Objekten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
- gereinigte Fläche;
- Ausführungszeitraum;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Un-terauftragnehmer);
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
c) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig). Das Zertifikat ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers geplant ist, muss auch der Unterauftragnehmer ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.
Die Bieter müssen mindestens über zwei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 01/2020) über die Erbringung von Unterhaltsreinigungen in vergleichbaren Objekten verfügen. Vergleichbare Objekte sind z. B. Verwaltungsgebäude, Hochschulen oder Bürogebäude mit einer zu reinigenden Fläche von mindestens 5.000 qm. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Reinigungsleistungen setzt außerdem voraus, dass der Bieter die Reinigungsleistung hauptverantwortlich (nicht als Nachunternehmer) seit / für mindestens 6 Monate(n) erbringt / erbracht hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.