Juristische Datenbanken Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-40-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Juristische Datenbanken
Bereitstellung Juristischer Datenbank Juris
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Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dem öffentlichen Auftraggeber stehen das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl zur Verfügung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 1 VgV).
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist nur zulässig, wenn einer der Tatbestände aus § 14 Abs. 4 VgV einschlägig ist. Dies ist vorliegend der Fall.
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:
Die Lieferungen kann aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums.
Erläuterung:
Der Auftragnehmer verfügt über Alleinstellungsmerkmale, die dazu führen, dass der Bedarf des AG an einem Online-Rechtsinformationssystem ausschließlich durch die Beschaffung des Zugriffs auf die juris-Datenbank im Gesamtpaket erfüllt werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Juristische Datenbanken - Juris
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C604Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland