BSA-Erneuerung Betriebshof Neubau BSA 24 - Halle 3 und Brückenkrananlage mit LSW sowie Abbrucharbeiten [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: P.22701 BSA 24, Halle 3 - Generalplanerleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
BSA-Erneuerung Betriebshof Neubau BSA 24 - Halle 3 und Brückenkrananlage mit LSW sowie Abbrucharbeiten [ba]
Der U-Bahn Betriebshof Saarlandstraße dient der Instandhaltung des U-Bahnstreckennetzes und muss im Rahmen der Netzerweiterung umstrukturiert und ertüchtigt werden. Dafür ist der Neubau einer Halle mit Brückenkrananlage für den Weichenbau notwendig.
Die Hochbahn beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Generalplanerleistung für die Erneuerung des Betriebshofs Saarlandstraße, Neubau BSA 24 - Halle 3 und Brückenkrananlage mit Lärmschutzwand sowie Abbrucharbeiten, in der Freien und Hansestadt Hamburg. Es werden Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude sowie den Fachplanungen Technische Ausrüstungen (ALG 1, 2, 4 und 6) und Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 vergeben.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BSA 24, Generalplaner
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Nachweise entsprechend Punkte III 1.1) bis III 1.3) sind für alle Beteiligten einer
Bietergemeinschaft sowie für evtl. Subunternehmer der Leistungsbilder Objektplanung zwingend einzureichen.
Im Verhandlungsverfahren werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die sich nach Vorliegen des
vollständigen Teilnahmeantrages,
einer erfolgreichen Vorauswahl anhand der eingereichten Unterlagen und in einem Auswahlverfahren
durch eine eventuelle persönliche Auditierung qualifiziert haben. Es ist vorgesehen bis zu 5 Büros/
Bietergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Die Kriterien für die Auditierung/Bewertung der Teilnahmeanträge sowie der Referenzen können beim
Auftraggeber, Kontaktdaten unter I.1), angefordert werden.
Die Leistung darf nur von einem Büro/einer Bietergemeinschaft erbracht werden, welches in der Planung und
Ausführung von vergleichbaren Projekten erfahren und leistungsfähig ist. Die örtliche Präsenz während der
Projektlaufzeit muss durch den Auftragnehmer sichergestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich die Einstellung dieses Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass von den
entsprechenden Gremien keine bzw. keine ausreichende Finanzierung des Gesamtprojektes gewährleistet wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3609S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]