Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: OV23_WE21_08
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag
Erneuerung der Elektroinstallationen im Bereich der Keller, Treppenhäuser und Stränge. Neuinstallation der Elektroanlagen in ca. 80% der Wohnungen. Installation einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen.
Erweiterung des bestehenden BK-Netzes und Vorbereitung der Wohnungen auf die Nutzung von Lichtwellenleitern (Multimediaausstattung). Diese Leistungen werden im Fachlos Elektroarbeiten mit ausgeschrieben, aber gesondert durch die Netze GmbH beauftragt.
Berlin Badener Ring / Bayernring / Loewenhardtdamm in 12101 Berlin-Tempelhof (Hausnr. siehe 08_Elektroarbeiten LV Bilder)
Hauptstromanlagen bestehend aus Hausanschluss, Hauptverteilung und Hauptleitungen werden erneuert. Die Hauptverteilungen sind für Wandler- Messung vor zu bereiten (Option PV- Einspeisung).
Die Messeinrichtungen werden im KG zentralisiert. Sie erhalten einen Reserve- Zählerplatz für die PV- Anlage.
Die Stromkreis- Verteiler- Zuleitungen werden über einen Steigpunkt je Strang in den Wohnungsfluren zu den Unterverteilungen geführt. Dieser Steigpunkt beinhaltet auch Leerrohre für die nachfolgend beschriebene Kommunikationstechnik.
Etwa 80% der Wohnungen sind noch in TN-C ausgeführt. Sie werden komplett erneuert. Ihre Neuausstattung ist an die DIN 18015-2 angelehnt. Die anderen 20% sind in TN-S errichtet, sie bleiben weitestgehend erhalten.
Den zentralen Punkt innerhalb der Wohnung der Kommunikationstechnik bildet der Multimediaverteiler (MMV). Er wird breitbandig (koaxial) und optisch (LWL) gespeist. Für die Breitband Versorgung wird das neuwertige vorhandene Netz genutzt und lediglich in den MMV erweitert. Die optischen Leiter werden aus dem Glasfaser- Gebäudeverteiler(Gf-GV) über ein Leerrohr zum Multimediaverteiler gezogen. Im MMV werden nach Bedarf aktive- und passive Komponenten zur gewünschten Signalumsetzung und Verarbeitung integriert. Jedes Zimmer erhält eine BK- und eine Datennetzdose neben einer Dreifachsteckdose.
1.BA
• Hauptstromanlagen erneuern 17 Häuser
• Elektroinstallation in den Wohnungen erneuern (Bad,Küche) 194 WE, in 80% der Wohnungen komplette Erneuerung aller Räume
• Kommunikationstechnik neu 17 Häuser
• Gegensprechanlage erneuern 17 Häuser
• RWA-Anlage neu 17 Häuser
• Anschluss der neu errichteten PV-Anlage (Module im Gewerk Dachdecker)
2.BA
• Hauptstromanlagen erneuern 13 Häuser
• Elektroinstallation in den Wohnungen erneuern (Bad,Küche) 147 WE, in 80% der Wohnungen komplette Erneuerung aller Räume
• Kommunikationstechnik neu 13 Häuser
• Gegensprechanlage erneuern 13 Häuser
• RWA-Anlage neu 13 Häuser
• Anschluss der neu errichteten PV-Anlage (Module im Gewerk Dachdecker)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß § 6a EU 1. VOB/A
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß § 6a EU 2. a) bis c) VOB/A
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Jahresnettoumsatz mindestens 800.000€.
2. Der Bewerber hat eine Haftpflichtversicherung und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen pro Schadensfall mindestens für Personenschäden 5.000.000 €, Sachschäden 1.000.000 €, Vermögensschäden 50.000 €
Bearbeitungsschäden 50.000 €, 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen.
Die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
1. Nachweise gemäß § 6a EU 3. VOB/A in Form von Referenzen.
2. Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.
1. Nachweis von mindestens 1 Referenzobjekt von mindestens Strangsanierung in 100 Wohnungen innerhalb eines Jahres , Ausführungszeit: bis 5 Jahre vor Eröffnungstermin. Pflichtangaben: Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers sowie Ansprechpartner, Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil und Ausführungszeitraum.
2. Mind. 15 fest angestellte gewerbliche Mitarbeiter
3. Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 4 (beim Umgang mit festgebundenen Asbestprodukten)
4. VNB Stromnetz Berlin eingetragener Installationsbetrieb
5. LWL-Zertifizierung beim DIBT (oder gleichwertig)
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB
d) Datenschutz Verpflichtungserklärung mit Mietern
e) Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO
f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
g) Ausgefülltes Formblatt 1 (Entsorgung)
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheitsleistungen:
3% für die Erfüllung der Mängelansprüchen
5% für die Vertragserfüllung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]