Evaluation der durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des eUVM-Projektes Referenznummer der Bekanntmachung: 03f-2022-IVD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des eUVM-Projektes
Im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme wurde beim Bundesverkehrsministerium eine Förderung für das Projekt Aufbau und Betrieb eines erweiterten umweltsensitiven Verkehrsmanagementsystems in Berlin (eUVM) beantragt und bewilligt.
Die in dieser Ausschreibung zu erbringenden Leistungen einer Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit weiteren Arbeitspaketen im Rahmen des Gesamtvorhabens Aufbau und Betrieb eines erweiterten umweltsensitiven Verkehrsmanagements in Berlin (eUVM), die in der Leistungsbeschreibung näher erläutert sind.
10179 Berlin
Im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme wurde beim Bundesverkehrsministerium eine Förderung für das Projekt Aufbau und Betrieb eines erweiterten umweltsensitiven Verkehrsmanagementsystems in Berlin (eUVM) beantragt und bewilligt.
Die in dieser Ausschreibung zu erbringenden Leistungen einer Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit weiteren Arbeitspaketen im Rahmen des Gesamtvorhabens Aufbau und Betrieb eines erweiterten umweltsensitiven Verkehrsmanagements in Berlin (eUVM), die in der Leistungsbeschreibung näher erläutert sind.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für die Dauer von Zuschlagserteilung (voraussichtlich März 2023) bis zum Ende des Gesamtvorhabens im Dezember 2024 (voraussichtlich 22 Monate). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich eine jährliche Verlängerung der Rahmenvereinbarung für maximal zwei weitere Jahre vor. Nähere Angaben siehe Anlage 01 Verfahrensbedingungen.
Teilangebote sind nicht zugelassen. Bei der spezifischen Leistungsart wird bei einer Aufteilung der Leistungen in Teillosen von einem massiven Qualitätsverlust ausgegangen. Darüber hinaus würde die Aufteilung einen Mehraufwand für zusätzliche Abstimmungen und Informationsverlust bei der Leistungserbringung mit sich bringen. Daher ist keine Losvergabe vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden.
Details siehe Auftragsunterlagen.
Eigenerklärung,
— dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten:
a) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
b) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
c) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
d) gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG),
e) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
— dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
— zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(BerlAVG)),
— gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
Kapazitäten
Die aktuelle Anzahl an beschäftigten Projektbetreuern bzw. Beratern, die sich für die Leistungen des gesamten Leistungsgegenstands qualifizieren, muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Summe mindestens 3 sein.
Gesamtanzahl der Einzelpersonen in letzten 36 Monaten (zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens - Versendung der EU-weiten Bekanntmachung) mit spezifischen Qualifikationen (Erfahrung in der Bewertung der Wirkung verkehrlicher Maßnahmen auf die Luftqualität) für das erforderliche Auftragsspektrum: 3 Personen Mindestens 2 Personen davon müssen als Schlüsselpersonen für die Betreuung der Auftraggebers folgende Funktionen abdecken: Mindestens 1 Person Projektleiter und mindestens eine weitere Person als Vertretung mit vergleichbarer Qualifikation des Projektleiters. Projektleiter und dessen Stellvertreter sind jeweils mindestens mit fünf Jahren Berufserfahrung anzubieten. Die Dritte Person ist mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung anzubieten.
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Referenzen
Darstellung von 2 Referenzprojekten, welche die Erfahrungen in der Bewertung der Wirkung verkehrlicher Maßnahmen auf die Luftqualität verdeutlichen, wobei der Betreuungszeitraum beim jeweiligen Referenzprojekt die letzten 6 Jahre (2017-2022) betroffen haben muss. Bewerbende haben ihre Vorerfahrungen im Zusammenhang mit der Durchführung von derartigen Evaluierungsarbeiten (in Form von diesen Referenzprojekten) darzustellen. Hierzu sind von dem Bietenden entsprechende Referenzen aus den letzten 6 Jahren mit dem Antrag einzureichen. Die Eignung in diesem Kompetenzfeld und nicht bloß in allgemeinen Evaluierungsarbeiten gilt als zwingend erforderlich für eine Zulassung. Alle Angaben sind mit den verbindlichen Ausführungen darzustellen bzw. zu erfassen. Die Referenzprojekte dürfen auch laufende Projekte sein, die eine Vertragsdauer von mindestens 6 Monaten aufweisen.
Nachweis von Beiträgen zu mindestens 3 wissenschaftlichen Publikationen in den letzten 6 Jahren in wissenschaftlichen Journalen, wo eine ähnliche Evaluierung erfolgreich Verwendung fand.
Publikationen (gemessen am Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung der gegenständlichen Ausschreibung) die vor mehr als 6 Jahren (Zeitpunkt der Veröffentlichung) publiziert wurden oder mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, werden nicht als Referenz gewertet.
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Siehe Anlage 01 Verfahrensbedingungen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter nachfolgend angeführte Nachweise in einer formlosen Eigendarstellung beizubringen:
a) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen
b) Erklärung, dass der Bewerber die für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt
Es ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die den Umfang der Beratungsleistung inhaltlich abdeckt) über 1.000.000,00 € erforderlich. Bei Bietergemeinschaften sind die Versicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammenzuzählen. Bei Einsatz eines substituierenden Nachunternehmers, und bei Bestätigung der solidarischen Haftung des Nachunternehmers, gilt die kumulierte Versicherungssumme.
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Siehe Anlage 01 Verfahrensbedingungen.
- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBl. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3): Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Für Anfragen über die Plattform und automatischen Erhalt von Informationen zum Verfahren ist eine einmalige kostenlose Registrierung auf https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn nicht bereits registriert. Dann unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der in I.3) der Bekanntmachung genannten Seite der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung beantworteter Fragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
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Schlusstermin für Rückfragen: 30.01.2023 15 Uhr
Beantwortung der Rückfragen bis 02.02.2023
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Zu II.1.5) Der geschätzte Auftragswert wurde vom Auftraggeber gemäß § 3 VgV sachkundig ermittelt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung. Grundlage für die Berechnung ist der Netto-Gesamtwert, der vom Auftraggeber voraussichtlich zu zahlen sein wird. Bei dieser Berechnung wurden alle zum Vorhaben gehörenden Leistungen einschließlich etwaiger Vertragserweiterungen berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der geschätzten Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen. Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert auf 200.000 € netto, bezogen auf die Laufzeit einer Beauftragung bis Ende 2024. Eine jährliche Verlängerung der Laufzeit für maximal 2 weitere Jahre ist vorbehalten.
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Eine wertmäßige Erweiterung der Arbeitspakete um max. 25% des Schätzwerts (50.000 € netto) ist vorbehaltlich bescheidmäßiger Zusicherung erforderlicher Mittel zulässig. Diese Mittel sind keinesfalls bereits bewilligt. Im Falle bewilligter Erweiterung wird die zulässige Überschreitung der De-Minimis-Regelung des § 132 Abs. 3 GWB zulässig, da so der Wert der Änderung 25% und somit mehr als 10% des ursprünglichen Auftrags beträgt. Näheres siehe Pkt. 1.3 der Anlage 01 Verfahrensbedingungen.
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Im Auftragswert sind die unter 1.4 der Verfahrensbedingungen angeführten Bereiche noch nicht erfasst, da diese zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand einer Verhandlung werden dürfen und deren Umfang noch nicht bekannt ist. Die Zulässigkeit solcher Erweiterungen ist bereits durch § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV gedeckt und bezüglich des Umfanges wird eine Einschränkung vorgenommen. Derartige Erweiterungen sind keine wesentliche Änderung des Vertrages im Sinne des § 132 GWB, weil sie im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV als zulässig angesehen werden und bereits zum jetzigen Zeitpunkt angegeben wird, dass der Umfang solcher Änderungen bis 30% (60.000 € netto) des gesamten geschätzten Auftragswertes (somit jährlich und für maximal 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages) betragen darf.
Näheres s. Anlage 01 Verfahrensbedingungen.
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Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bescheinigungen und Einzelnachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland