17GEI30011 Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, Bauabschnitt 2.2, Abschnitt Lohsa(e) – Niesky (a): Leitender Bauüberwacher MKA002 Referenznummer der Bekanntmachung: 17GEI30011
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: http://bieterportal.noncd.db
Abschnitt II: Gegenstand
17GEI30011 Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, Bauabschnitt 2.2, Abschnitt Lohsa(e) – Niesky (a): Leitender Bauüberwacher MKA002
Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, Bauabschnitt 2.2, Abschnitt Lohsa(e) – Niesky (a): Leitender Bauüberwacher
Die Aufgaben des leitenden Bauüberwachers umfassen unter anderem folgende Leistungen: Koordinierender örtlichen Bauüberwacher aller Gewerke, Mitwirkung bei der fristgerechten Leistungsmeldung über alleLeistungen und Gewerke, Mitwirkung bei der Baufeldabsteckung und Kontrolle der Grunddienstbarkeit,Nachtragsmanagement inkl. Anti-Claim-Management, Überwachung und aktive Mitwirkung Mahn- undAnzeigewesen, Mitwirkung bei der Bearbeitung IBN-Tool, Mitwirkung bei der Erstellung der EG-Prüfhefte PRMsowie Mitwirken und Erstellung und Verwaltung der Bau- und IBN-Akte. Der komplette Leistungsumfang kannder Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, Bauabschnitt 2.2, Abschnitt Lohsa(e) – Niesky (a): Leitender Bauüberwacher
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Aufgaben des leitenden Bauüberwachers umfassen unter anderem folgende Leistungen: Koordinierender örtlichen Bauüberwacher aller Gewerke, Mitwirkung bei der fristgerechten Leistungsmeldung über alleLeistungen und Gewerke, Mitwirkung bei der Baufeldabsteckung und Kontrolle der Grunddienstbarkeit,Nachtragsmanagement inkl. Anti-Claim-Management, Überwachung und aktive Mitwirkung Mahn- undAnzeigewesen, Mitwirkung bei der Bearbeitung IBN-Tool, Mitwirkung bei der Erstellung der EG-Prüfhefte PRMsowie Mitwirken und Erstellung und Verwaltung der Bau- und IBN-Akte. Der komplette Leistungsumfang kannder Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen entnommen werden
Das Nachtragsangebot für zusätzliche Leistungen der stv. leitenden Bauüberwachung wurde erforderlich, aufgrund von
erheblichen Bauzeitverlängerungen, sowie aufgrund der notwendig werdenden Koordinierung zusätzlicher Leistungen des AN
Bau im BA 2.2, und aufgrund von nachträglichen Bauleistungsforderungen des Betreibers im BA 2.1.
Die Verfügbarkeit der stv.leitenden Bauüberwachung ist über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus für die
Erbringung folgender Leistungen sicherzustellen:
Überwachung von Restleistungen und Mangelbeseitigung
- Baustellendokumentation
- Protokollführung Baubesprechung inkl. Vor- und Nachbereitung
- Bearbeitung baustellenbezogenen SVK; Ablage relevante Dokumente in Bauakte
- Prüfung Feldaufmaße, Abrechnungsblätter, Rechnungen
Im Zuge der Bauzeitverlängerung sind die folgenden zusätzlichen und nachträglich beauftragten Leistungen des AN Bau durch
die stv. leitende Bauüberwachung zu koordinieren. Der zusätzliche Koordinierungsaufwand erzeugt einen Leistungsbedarf über
die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus.
- Monitoring Lage Wanderschutz an allen Weichen + Dokumentation
- Mengenermittlung zu Nachtragspositionen als AG-Seitige Vorbereitung für Nachtragsverhandlung
- Mitwirkung für abschließende Bearbeitung von noch offenen Freistellungserklärungen, Örtliche Zustandsprüfung, Erstellung
Fotodokumentationen, Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen in 2022
- Bauüberwachung für Errichtung einer Wildwechselquerungsanlage im
Streckenbereich km 38/39 im Herbst 2022
Die aufgeführten Sachverhalte führen in Summe zu zusätzlich anfallenden Leistungen gemäß dem vorliegenden Nachtrag. DieBeauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. EineNichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungwaren die Zusatzleistungen für die Bauüberwachung nicht erkennbar. Für die Bindung einer neuen BÜW-Firma der zus.Leistungen entstehen enorme Zusatzkosten (zus. zum hier vorliegenden Nachtrag) u.a. für die neue Einweisung ins Projekt,Einarbeitung in Projektunterlagen etc. sowie die verlorenen Synergien der bereits vorhanden BÜW-Firma die zu 100 % mit dem Projekt, deren Abläufen und Ansprechpartnern aktiv zusammenarbeitet. Solche Synergieeffekte sind für das Projekt zwingendnotwendig sowie die Kontinuität im Bauablauf durch Wissensträger. Unnötige Zusatzkosten gefährden den Projekterfolg