17GEI30011 Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, Bauabschnitt 2.2, Abschnitt Lohsa(e) – Niesky (a): Leitender Bauüberwacher MKA002 Referenznummer der Bekanntmachung: 17GEI30011

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: http://bieterportal.noncd.db

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

17GEI30011 Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, Bauabschnitt 2.2, Abschnitt Lohsa(e) – Niesky (a): Leitender Bauüberwacher MKA002

Referenznummer der Bekanntmachung: 17GEI30011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, Bauabschnitt 2.2, Abschnitt Lohsa(e) – Niesky (a): Leitender Bauüberwacher

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Aufgaben des leitenden Bauüberwachers umfassen unter anderem folgende Leistungen: Koordinierender örtlichen Bauüberwacher aller Gewerke, Mitwirkung bei der fristgerechten Leistungsmeldung über alleLeistungen und Gewerke, Mitwirkung bei der Baufeldabsteckung und Kontrolle der Grunddienstbarkeit,Nachtragsmanagement inkl. Anti-Claim-Management, Überwachung und aktive Mitwirkung Mahn- undAnzeigewesen, Mitwirkung bei der Bearbeitung IBN-Tool, Mitwirkung bei der Erstellung der EG-Prüfhefte PRMsowie Mitwirken und Erstellung und Verwaltung der Bau- und IBN-Akte. Der komplette Leistungsumfang kannder Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen entnommen werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/03/2018
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 062-138399

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17GEI30011
Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, Bauabschnitt 2.2, Abschnitt Lohsa(e) – Niesky (a): Leitender Bauüberwacher

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/03/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Aufgaben des leitenden Bauüberwachers umfassen unter anderem folgende Leistungen: Koordinierender örtlichen Bauüberwacher aller Gewerke, Mitwirkung bei der fristgerechten Leistungsmeldung über alleLeistungen und Gewerke, Mitwirkung bei der Baufeldabsteckung und Kontrolle der Grunddienstbarkeit,Nachtragsmanagement inkl. Anti-Claim-Management, Überwachung und aktive Mitwirkung Mahn- undAnzeigewesen, Mitwirkung bei der Bearbeitung IBN-Tool, Mitwirkung bei der Erstellung der EG-Prüfhefte PRMsowie Mitwirken und Erstellung und Verwaltung der Bau- und IBN-Akte. Der komplette Leistungsumfang kannder Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen entnommen werden

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/04/2018
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Das Nachtragsangebot für zusätzliche Leistungen der stv. leitenden Bauüberwachung wurde erforderlich, aufgrund von

erheblichen Bauzeitverlängerungen, sowie aufgrund der notwendig werdenden Koordinierung zusätzlicher Leistungen des AN

Bau im BA 2.2, und aufgrund von nachträglichen Bauleistungsforderungen des Betreibers im BA 2.1.

Die Verfügbarkeit der stv.leitenden Bauüberwachung ist über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus für die

Erbringung folgender Leistungen sicherzustellen:

Überwachung von Restleistungen und Mangelbeseitigung

- Baustellendokumentation

- Protokollführung Baubesprechung inkl. Vor- und Nachbereitung

- Bearbeitung baustellenbezogenen SVK; Ablage relevante Dokumente in Bauakte

- Prüfung Feldaufmaße, Abrechnungsblätter, Rechnungen

Im Zuge der Bauzeitverlängerung sind die folgenden zusätzlichen und nachträglich beauftragten Leistungen des AN Bau durch

die stv. leitende Bauüberwachung zu koordinieren. Der zusätzliche Koordinierungsaufwand erzeugt einen Leistungsbedarf über

die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus.

- Monitoring Lage Wanderschutz an allen Weichen + Dokumentation

- Mengenermittlung zu Nachtragspositionen als AG-Seitige Vorbereitung für Nachtragsverhandlung

- Mitwirkung für abschließende Bearbeitung von noch offenen Freistellungserklärungen, Örtliche Zustandsprüfung, Erstellung

Fotodokumentationen, Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen in 2022

- Bauüberwachung für Errichtung einer Wildwechselquerungsanlage im

Streckenbereich km 38/39 im Herbst 2022

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die aufgeführten Sachverhalte führen in Summe zu zusätzlich anfallenden Leistungen gemäß dem vorliegenden Nachtrag. DieBeauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. EineNichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungwaren die Zusatzleistungen für die Bauüberwachung nicht erkennbar. Für die Bindung einer neuen BÜW-Firma der zus.Leistungen entstehen enorme Zusatzkosten (zus. zum hier vorliegenden Nachtrag) u.a. für die neue Einweisung ins Projekt,Einarbeitung in Projektunterlagen etc. sowie die verlorenen Synergien der bereits vorhanden BÜW-Firma die zu 100 % mit dem Projekt, deren Abläufen und Ansprechpartnern aktiv zusammenarbeitet. Solche Synergieeffekte sind für das Projekt zwingendnotwendig sowie die Kontinuität im Bauablauf durch Wissensträger. Unnötige Zusatzkosten gefährden den Projekterfolg

VII.2.3)Preiserhöhung