Rahmenvertrag Planung Containergebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 621-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Planung Containergebäude
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Gebäudeplanungsleistungen und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für Containergebäude.
Berlin-Spandau
Der Rahmenvertrag soll der umfassenden Abdeckung möglicher Bedarfe an Architektenleistungen und Fachplanungsleistungen „Technische Ausrüstung“ für geplante und bereits bestehende Containerbauten dienen. Von der ersten Standortuntersuchung und Überprüfung der Machbarkeit des Containervorhabens, über die komplette Planung und Ausführung, können alle Leistungen bzw. Teilleistungen abgerufen werden.
Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 5 Monate vorher gekündigt wird. Mit Erreichen des Honorarhöchstwertes [Betrag gelöscht] EUR netto sind begonnene Aufträge abzuschließen und endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Alle geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Sämtliche Leistungen werden einzeln und nur nach Bedarf abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
1.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt IV 124EU F
2.
Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung gemäß Formblatt IV 124EU F
zu 2.
Als Mindestanforderung an die Berufshaftpflichtversicherung gelten folgende Deckungssummen:
a) für Personenschäden bis zu 1.500.000 Mio. € je Schadensereignis und
b) für Sach-/Vermögensschäden bis zu 500.000 € je Schadensereignis.
Die Gesamtleistung je Versicherungsjahr muss für alle Schäden mindestens das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme in den jeweiligen Positionen betragen.
1.
Leistungsfähigkeit und berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
2.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
zu 1.
a)
Namentliche Benennung von mindestens zwei Mitarbeiter*innen für die Gebäudeplanung mit folgenden Anforderungen:
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur
- eine Person mit mindestens acht Jahren Berufserfahrung
- eine Person mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung
und
b)
Namentliche Benennung von mindestens zwei Mitarbeiter*innen für die Fachplanung Technische Ausrüstung mit folgenden Anforderungen:
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur
- eine Person mit mindestens acht Jahren Berufserfahrung
- eine Person mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung
zu 2.
a) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 62305 oder vergleichbar (Blitzschutz)
und
b) Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 oder vergleichbar (Hausalarmierung)
Beruf des Architekten oder Ingenieur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder
verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle und die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich
elektronisch in Textform, ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur / Siegel über die Vergabeplattform des Landes Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform möglich.
Nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung stehen Ihnen – zeitlich unbegrenzt – alle Funktionalitäten der Plattform in vollem Umfang zur Verfügung.
Eine Anleitung inkl. Schulungsvideos zur Nutzung der Vergabeplattform als Bewerber/Bieter finden Sie unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]