Herstellung einer Oberflächenabdichtung der Deponieklasse I im Bauabschnitt 2a, Blocklanddeponie Referenznummer der Bekanntmachung: GVP-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-bremer-stadtreinigung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung einer Oberflächenabdichtung der Deponieklasse I im Bauabschnitt 2a, Blocklanddeponie
Herstellung einer Oberflächenabdichtung der Deponieklasse I im Bauabschnitt 2a, Blocklanddeponie Bremen
Blocklanddeponie Bremen, Fahrwiesendamm 100, 28217 Bremen
Herstellung einer Oberflächenabdichtung der Deponieklasse I auf einer Fläche von 2,7 ha. Durchführung von Profilierungsarbeiten, Liefern und Einbauen von gasgängiger Trag- und Ausgleichsschicht, Kunststoffdichtungsbahn, Schutzvlies, Entwässerungsschicht, Trenn- und Filtervlies, Unterboden und Oberboden. Herstellung von Wegeverbindungen innerhalb der Oberflächenabdichtung. Liefern und Einbauen von Entwässerungs- und Gasfassungseinrichtungen (u.a. Rohrleitungen und Schächte).
Der Auftraggeber behält sich vor, bzgl. der Leistungen des zweiten Bauabschnitts (in Teilen oder als Ganzes) auf der Grundlage von § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A innerhalb von 3 Jahren ab Zuschlagserteilung mit dem Zuschlagsempfänger ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Der Auftraggeber macht die Vergabe der Leistungen für den 2. Bauabschnitt insbesondere von folgenden Faktoren abhängig, ohne dass hierdurch eine Bindung des Auftraggebers eintritt:
Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer die Leistungen auftragsgemäß erbracht hat und auch nicht die nachfolgend genannten Pflichtverletzungen aufgetreten sind:
- Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B;
- die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt;
- wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung;
- dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht;
- die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert;
- wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen;
- die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
Darüber hinaus müssen der Bedarf fortbestehen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorhanden sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der Präqualifikationsnummer von dem Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von jedem Unterauftragnehmer. Alternativ: ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des VHB Formblattes 124 (betrifft nur nicht präqualifizierte Unternehmen), rechtsgültig unterschrieben. Die Eigenerklärung ist von dem Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von jedem Unterauftragnehmer einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf besonderes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge von mind. 5.000.000 €.
s. o.
Nachweis von 3 Referenzen des Bieters zu ausgeführten Bauleistungen zur Herstellung von Oberflächenabdichtungen mit einer Kunststoffdichtungsbahn auf Deponien seit dem 01.01.2015 (Ausführungsbeginn) und mit einer Flächengröße von mind. 6 ha als Summe aller Referenzen.
s. o.
Abschnitt IV: Verfahren
- digital -
Teilnehmer sind zu dem Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bremen
Land: Deutschland