Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes
Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) beabsichtigt, ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der "Erlebnisreederei Zollenspieker-Hoopte GmbH & Co.KG" einen Vertrag über den Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zu schließen. Das Fahrgastschiff soll für die tägliche Beförderung von Passagieren im Bereich des Hamburger Hafens eingesetzt werden und im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung der HADAG verschiedene Routen im Hamburger Hafen bedienen.
Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) beabsichtigt, ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der „Erlebnisreederei Zollenspieker-Hoopte GmbH & Co.KG“ einen Vertrag über den Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zu schließen. Das Fahrgastschiff soll für die tägliche Beförderung von Passagieren im Bereich des Hamburger Hafens eingesetzt werden und im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung der HADAG verschiedene Routen im Hamburger Hafen bedienen.
Das Fahrgastschiff muss umfangreichen Vorgaben der HADAG genügen, damit es zur Personenbeförderung im Hamburger Hafen eingesetzt werden kann. Insbesondere muss das Fahrgastschiff folgenden – nicht abschließend aufgelisteten -Vorgaben genügen:
1. Zulassungen
Die erste Indienststellung des Schiffes darf nicht vor dem 01.01.1995 erfolgt sein. Wurde das Schiff vor dem 01.01.1995 in Dienst gestellt, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Wenn das Schiff vor dem Jahr 2015 ausgeliefert worden ist, müssen die Richtlinien der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) eingehalten sein. Wenn das Schiff ab dem Jahr 2015 in Dienst gestellt worden ist, müssen die Anforderungen gemäß dem Europäischen Standard der Technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) und die Sonderbestimmungen in der geltenden BinSchUO erfüllt werden. Das Schiff hat eine bestehende Zulassung des deutschen Flaggenstaates als Fahrgastschiff für eine der folgenden Zonen (gemäß Anhang I. der Binnenschiffsuntersuchungsordnung) nachzuweisen:
- die Zone 2 - Binnen
- die Zone 2 - See
Als Nachweis muss das Unionszeugnis vorgelegt werden. Alternativ muss das Schiff in der Lage sein, mindestens eine der oben aufgeführten Zulassung zu erhalten, was voraussetzt, dass das Schiff u.a. die Anforderungen der entsprechenden Zulassungsstellen erfüllt.
2. Hauptabmessungen- und -daten
Länge über alles kleiner gleich 33,00 m
Breite über alles kleiner gleich 8,40 m
Tiefgang kleiner gleich 2,00 m
Geschwindigkeit bei 3 Bft und 2 kn Gegenstrom größer gleich 10 kn
Pax-Kapazität größer gleich 180 Pax
3. Betriebsstoffe und Tanks
Kraftstofftank Min. 1 EA
Altöltank Min. 1 EA
Frischwassertank Min. 1 EA
Fäkalientank Min. 1 EA
Urea-Tank; ein solcher ist verpflichtend, wenn die Emissionsreduzierung des Schiffes mit Urea-Einspritzung erfolgt. Min. 1 EA. Die Kapazitäten der Tanks müssen so ausgelegt sein, dass diese einen Dauerbetrieb von mindestens 5 Tagen gewährleisten können.
4. Stabilität und Lecksicherheit
Die vorgegebene Intakt- und Leckstabilität entsprechend den behördlichen Vorschriften für den vorgesehenen Schiffseinsatz auf Konstruktionstiefgang ist sicherzustellen.
5. Schiffskörper und Werkstoffe
Querschotte und ggf. Längsschotte müssen entsprechend des Lecksicherheitsnachweises eingebaut sein. Alle Werkstoffe und Ausrüstungsgegenstände müssen entsprechend der geltenden EU-Richtlinien (vgl. ES-TRIN/BinSchUO) zertifiziert sein. Ein Nachweis über die Asbestfreiheit des Schiffes muss beigestellt werden. (inklusive Zugängen zu den Maschinenräumen) müssen so konstruiert sein, dass die Vorschriften bezüglich der Lecksicherheit eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftragsvergabe ist gemäß § 14 Absatz 4 Ziffer 2 b) VgV ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs zulässig, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die HADAG hat mit EU-Bekanntmachung 2022/S021-051432 ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In dem vorstehenden Vergabeverfahren ist kein Angebot eingegangen. Eine erneute Marktrecherche hat ergeben, dass nur die „Erlebnisreederei Zollenspieker-Hoopte GmbH & Co.KG“ in der Lage ist, der HADAG ein Fahrgastschiff, das den Anforderungen der HADAG genügt, an die HADAG zu veräußern. Die Durchführung eines erneuten Teilnahmewettbewerbs würde hier nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, da objektiv nur ein einziger
Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen und eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nicht ersichtlich ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21217
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, nmit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Eurlpäischen Union. Nach § 160 Abs. 3. Nur 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]