Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Personenbeförderung im Liniendienst (ÖPNV) im Hamburger Hafen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34512100 Fähren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) beabsichtigt, ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der "Erlebnisreederei Zollenspieker-Hoopte GmbH & Co.KG" einen Vertrag über den Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zu schließen. Das Fahrgastschiff soll für die tägliche Beförderung von Passagieren im Bereich des Hamburger Hafens eingesetzt werden und im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung der HADAG verschiedene Routen im Hamburger Hafen bedienen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) beabsichtigt, ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der „Erlebnisreederei Zollenspieker-Hoopte GmbH & Co.KG“ einen Vertrag über den Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zu schließen. Das Fahrgastschiff soll für die tägliche Beförderung von Passagieren im Bereich des Hamburger Hafens eingesetzt werden und im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung der HADAG verschiedene Routen im Hamburger Hafen bedienen.

Das Fahrgastschiff muss umfangreichen Vorgaben der HADAG genügen, damit es zur Personenbeförderung im Hamburger Hafen eingesetzt werden kann. Insbesondere muss das Fahrgastschiff folgenden – nicht abschließend aufgelisteten -Vorgaben genügen:

1. Zulassungen

Die erste Indienststellung des Schiffes darf nicht vor dem 01.01.1995 erfolgt sein. Wurde das Schiff vor dem 01.01.1995 in Dienst gestellt, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.

Wenn das Schiff vor dem Jahr 2015 ausgeliefert worden ist, müssen die Richtlinien der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) eingehalten sein. Wenn das Schiff ab dem Jahr 2015 in Dienst gestellt worden ist, müssen die Anforderungen gemäß dem Europäischen Standard der Technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) und die Sonderbestimmungen in der geltenden BinSchUO erfüllt werden. Das Schiff hat eine bestehende Zulassung des deutschen Flaggenstaates als Fahrgastschiff für eine der folgenden Zonen (gemäß Anhang I. der Binnenschiffsuntersuchungsordnung) nachzuweisen:

- die Zone 2 - Binnen

- die Zone 2 - See

Als Nachweis muss das Unionszeugnis vorgelegt werden. Alternativ muss das Schiff in der Lage sein, mindestens eine der oben aufgeführten Zulassung zu erhalten, was voraussetzt, dass das Schiff u.a. die Anforderungen der entsprechenden Zulassungsstellen erfüllt.

2. Hauptabmessungen- und -daten

Länge über alles kleiner gleich 33,00 m

Breite über alles kleiner gleich 8,40 m

Tiefgang kleiner gleich 2,00 m

Geschwindigkeit bei 3 Bft und 2 kn Gegenstrom größer gleich 10 kn

Pax-Kapazität größer gleich 180 Pax

3. Betriebsstoffe und Tanks

Kraftstofftank Min. 1 EA

Altöltank Min. 1 EA

Frischwassertank Min. 1 EA

Fäkalientank Min. 1 EA

Urea-Tank; ein solcher ist verpflichtend, wenn die Emissionsreduzierung des Schiffes mit Urea-Einspritzung erfolgt. Min. 1 EA. Die Kapazitäten der Tanks müssen so ausgelegt sein, dass diese einen Dauerbetrieb von mindestens 5 Tagen gewährleisten können.

4. Stabilität und Lecksicherheit

Die vorgegebene Intakt- und Leckstabilität entsprechend den behördlichen Vorschriften für den vorgesehenen Schiffseinsatz auf Konstruktionstiefgang ist sicherzustellen.

5. Schiffskörper und Werkstoffe

Querschotte und ggf. Längsschotte müssen entsprechend des Lecksicherheitsnachweises eingebaut sein. Alle Werkstoffe und Ausrüstungsgegenstände müssen entsprechend der geltenden EU-Richtlinien (vgl. ES-TRIN/BinSchUO) zertifiziert sein. Ein Nachweis über die Asbestfreiheit des Schiffes muss beigestellt werden. (inklusive Zugängen zu den Maschinenräumen) müssen so konstruiert sein, dass die Vorschriften bezüglich der Lecksicherheit eingehalten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Auftragsvergabe ist gemäß § 14 Absatz 4 Ziffer 2 b) VgV ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs zulässig, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Die HADAG hat mit EU-Bekanntmachung 2022/S021-051432 ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In dem vorstehenden Vergabeverfahren ist kein Angebot eingegangen. Eine erneute Marktrecherche hat ergeben, dass nur die „Erlebnisreederei Zollenspieker-Hoopte GmbH & Co.KG“ in der Lage ist, der HADAG ein Fahrgastschiff, das den Anforderungen der HADAG genügt, an die HADAG zu veräußern. Die Durchführung eines erneuten Teilnahmewettbewerbs würde hier nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, da objektiv nur ein einziger

Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen und eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nicht ersichtlich ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21217
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, nmit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Eurlpäischen Union. Nach § 160 Abs. 3. Nur 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2023