Nagelsweg: Rollenpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 1003707

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXYWV9NDGJ4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXYWV9NDGJ4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nagelsweg: Rollenpapier

Referenznummer der Bekanntmachung: 1003707
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer liefert auf Bestellung und Abforderung durch die DAK-Gesundheit Papier als Rollenware (450 mm x 11 4/6 Doppelnutzen, 2 x DIN A 4 nebeneinander);

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22900000 Verschiedene Druckerzeugnisse
22990000 Zeitungsdruckpapier; Büttenpapier und -pappe (handgeschöpft); Rohpapier und Rohpappe; grafische Papiere und Pappen
22993000 Papier und Pappe, lichtempfindlich, wärmeempfindlich oder thermografisch
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu liefernde Menge beträgt bis zum 31.03.2027 voraussichtlich ca. 60.000.000 Blatt Two Up (= 120.000.000 Blatt). Das Rollenpapier wird in einzelnen Abrufen mit je ca. 2,4 Mio. Blatt (ca. 30 Rollen auf Palette) bestellt. Die erste Lieferung erfolgt Anfang April 2023.

Bei einem entsprechenden Bedarf und auf Anforderung durch die DAK-Gesundheit muss der Auftragnehmer die bestellte Ware innerhalb der festgelegten Lieferzeiten an die, von der DAK-Gesundheit in der übermittelten Bestellung benannte Adresse liefern. Der Auftragnehmer muss die einzelnen Abrufmengen innerhalb von 7 Werktagen liefern. Seitens der DAK-Gesundheit vorgegebene Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Maßgeblich ist der Wareneingang bei der DAK-Gesundheit bzw. bei der von ihr bestimmten Anlieferungsstelle.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§123, 124 GWB

Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.

a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 - 3 GWB

Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Bieterunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB

Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:

a) das Bieterunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder

b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.

Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bieterunternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB

Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:

a) das Bieterunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) das Bieterunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

i) das Unternehmen

(1) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

(2) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

(3) hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Darstellung des Unternehmens (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1) unter Angabe von:

- Standort(e) des Unternehmens, insbesondere

Produktionsstandorte;

- Beschreibung der technischen Ausstattung,

insbesondere der vorhandenen (Produk-

tions-)Maschinen;

- Umsatz des Bieters in 2020 - 2022 (jeweils

Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres; sofern

das Geschäftsjahr 2022 noch nicht

abgeschlossen ist, genügt eine Schät-zung);

- Gesamtanzahl der Mitarbeiter in 2020 - 2022

(jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres);

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung bzgl. Eignung des Bieters gemäß Vorlage (Anlage A1) (

- Eigenerklärung bzgl. Anlagenkonvolut Datenschutz gemäß Vorlage (Anlage B3)

- Eigenerklärung bzgl. Vertragspflichten gemäß Vorlage (Anlage B4)

- Eigenerklärung Art. 5k Sanktionen gemäß Vorlage (Anlage B5)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage

A1) über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem

ausgeschriebenen Leistungsgegenstand

vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten

3 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und

der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des

Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten

des An-sprechpartners (Name, Anschrift, Telefon,

E-Mail-Adresse). Jede Referenz muss zum

Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre

durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht

worden sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/02/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2027

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYWV9NDGJ4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2023