Schulwegbeförderung und Schwimmbus Referenznummer der Bekanntmachung: 012SuSEU23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
1. Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen und geistigen
Beeinträchtigungen vom Wohn-/Aufenthaltsort zur Schule/Horteinrichtungen und zurück zu
dem Wohn-/Aufenthaltsort, in Ausnahmefällen zur Schwimmhalle zur Sicherstellung des
Schwimmbetriebs.
2. Sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen
von den Grundschulen in Steglitz-Zehlendorf zum Schulschwimmen
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung zu und von Johann-August-Zeune-Schule, Hort für lebensältere Schüler/innen Stadtbad Lankwitz, Schwimmhalle Hüttenweg, Lehrschwimmhalle Schöneberg, Schwimmhalle Finkensteinallee, Sozialpädiatrisches Zentrum Lichterfelde
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung zu und von Biesalski-Schule, Hort für lebensältere Schüler/innen, Schwimmhalle Hüttenweg, Sozialpädiatrisches Zentrum Lichterfelde
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung zu und von Pestalozzi-Schule, Pestalozzi-Lerngruppe, Arndt-Gymnasium, Erich-Kästner-GS, Gail-S.-Halvorsen ISS, Quentin-Bake-GS, Wilma-Rudolph-Schule 16., Schweizerhof-GS, Droste-Hülshoff-Gymnasium, GS am Buschgraben, Süd-GS, Anna-Essinger-GS, Nord-GS, Schadow-Gymnasium, Zinnowwald-GS, Johannes-Tews-GS, Werner-von-Siemens-
Gymnasium, Conrad-GS, Conrad-Waldschulklassen, Japanische Internationale Schule
(Gelände der Conrad-GS), Dreilinden-GS, Dreilinden-Gymnasium, sowie alle privaten Schulen im Bezirk Zehlendorf, Hort für lebensältere Schüler/innen, Stadtbad Lankwitz,
Schwimmhalle Hüttenweg, Lehrschwimmhalle Schöneberg, Schwimmhalle Finkensteinallee, Sozialpädiatrisches Zentrum Lichterfelde
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung zu und von Peter-Frankenfeld-Schule, Dunant-GS, Fichtenberg-Gym., Kopernikus I-Oberschule, Paulsen-Gym., Rothenburg-GS, GS am Stadtpark Steglitz, Sachsenwald-GS, GS Am Insulaner, Gymnasium Steglitz, Helene-Lange-Oberschule, Hermann-Ehlers-Gym., 34. GS, GS an der Bäke, Käthe-Kruse-GS, Kronach-GS, Lilienthal-Gym., Max-von-Laue-Oberschule, Anna-Essinger-ISS, Friedrich-Drake-GS, Athene-GS, Clemens-Brentano-GS, Giesensdorfer-GS, Goethe-Gym., Mercator-GS, Willi-Graf-Gym., GS am Karpfenteich, GS unter den Kastanien, Alt-Lankwitzer-GS, Beethoven-Gym., Bröndby-Oberschule, GS am Königsgraben, Kopernikus Il-Oberschule, Ludwig-Bechstein-GS, Paul-Schneider-GS sowie alle privaten Schulen im Bezirk Steglitz, Hort für lebensältere Schüler/innen, Stadtbad Lankwitz, Schwimmhalle Hüttenweg, Lehrschwimmhalle Schöneberg, Schwimmhalle Finkensteinallee, Sozialpäd. Zentrum Lichterfelde
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung zu und von Sancta-Maria-Schule, Caroline-von-Heydebrand-Schule, Kant-GS, Ev. Schule Steglitz, Internatione Schule Berlin (Private Kant-Schule), Berhold-Otto-Schule, Oberlin-Seminar, Int. Montessorischule Berlin, Waldschule Gerdes, Emil-Molt-Schule, PHORMS GS Süd, Freie Schule Anne-Sophie, Katholische Schule St. Ursula, Königin-Luise-Stiftung/Internatsschule, Rudolf-Steiner-Schule, Hort für lebensältere Schüler/innen,
Stadtbad Lankwitz, Schwimmhalle Hüttenweg, Lehrschwimmhalle Schöneberg,
Schwimmhalle Finkensteinallee, Sozialpädiatrisches Zentrum Lichterfelde,
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung zu und von Mühlenau-GS, Hort für Lebensältere Schüler/innen, Stadtbad Lankwitz, Schwimmhalle Hüttenweg, Lehrschwimmhalle Schöneberg, Schwimmhalle Finkensteinallee, Sozialpädiatrisches Zentrum Lichterfelde (Schulschwimmen)
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung zu und von Parzival-Schule, Hort für lebensältere Schüler/innen, Stadtbad Lankwitz, Schwimmhalle Hüttenweg, Lehrschwimmhalle Schöneberg, Schwimmhalle Finkensteinallee, Sozialpädiatrisches Zentrum Lichterfelde
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung von allen Grundschulen in Steglitz-Zehlendorf zur
Schwimmhalle Finkensteinallee, Finkensteinallee 73, 12205 Berlin
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung von alle Grundschulen in Steglitz-Zehlendorf zur
Schwimmhalle Hüttenweg, Hüttenweg 41, 14195 Berlin
Schulwegbeförderung und Schwimmbus
Berlin Steglitz - Zehlendorf
Schüler*innenbeförderung von allen Grundschulen in Steglitz-Zehlendorf zur
Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg, Sachsendamm 11, 10829 Berlin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
erfolgt über die Vergabeplattform Berlin: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]