Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_018

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII

Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Zuge des jährlich zu erstellenden und dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Berichts (erstmals vorzulegen im Jahr 2023) zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Umsetzung des § 24a SGB VIII die Beauftragung einer wissenschaftlichen Evaluation im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit TW zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht in § 24a SGB VIII vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen hat. Erstmals soll dieser Bericht im Jahr 2023 vorgelegt werden, federführend ist das BMFSFJ.

Der jährliche Bericht soll im Wesentlichen folgende Bereiche abdecken:

a. Regelmäßige Darstellung des Ausbaustandes der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sowie des -bedarfs

- Es sind jährlich Daten zu den Angeboten der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, zur Betreuungssituation der Kinder im Grundschulalter sowie zum Betreuungsbedarf jeweils bundesweit sowie aufgeschlüsselt nach Ost- und Westdeutschland sowie nach Bundesländern darzustellen und einzuordnen (u. a. amtliche KJH-Statistik und KMK-Statistik, Daten der Nationalen Bildungsberichterstattung, Ergebnisse aus Elternbefragungen). Dabei ist die Zusammenarbeit mit Institutionen, die vom BMFSFJ gefördert werden und entsprechende Daten bereits analysieren und/oder erheben, erforderlich.

- Es sind zusätzliche quantitative und/oder qualitative Erhebungen in Erwägung zu ziehen, sofern sie über die bestehende Datenlage hinaus einen Erkenntnisgewinn zur Darstellung des Ausbaustandes und Bedarfs der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ermöglichen.

- Sowohl bei den Analysen der bestehenden Daten als auch bei der möglichen Konzipierung und Durchführung weiterer Erhebungen besteht eine besondere Herausforderung darin, einerseits der Heterogenität der Ganztagsangebote und ihrer Strukturen Rechnung zu tragen und andererseits eine bundesweite Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.

- Hinsichtlich des ersten Berichts, der 2023 vorzulegen ist, wird eine Darstellung des GaFöG sowie eine Bestandsaufnahme hinsichtlich

aa) des Ausbaustandes

bb) der Elternbedarfe

cc) der entsprechenden aktuellen Datenlage inklusive etwaiger Probleme

erwartet. Die dann jährlich folgenden Berichte sollen entsprechend darauf aufbauen.

b. Darstellung der Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des im GaFöG geregelten Rechtsanspruchs

- Es sollen Darstellungen jeweils Maßnahmen des Bundes (z. B. Umsetzung von Investitionsprogrammen, bundesrechtliche Regelungen) sowie der Länder (z. B. Förderrichtlinien der Länder zu den entsprechenden Investitionsprogrammen des Bundes, Länderprogramme, landesrechtliche Regelungen) zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern erfolgen. Dabei soll, sofern möglich, eine Entwicklung entsprechender Maßnahmen im Zeitverlauf dargestellt werden.

- Es ist notwendig, entsprechende Informationen regelmäßig zu recherchieren und/oder gezielt bei den zuständigen Landesministerien zu erfragen.

c. Jährlich wechselnde Themenschwerpunkte

Von Jahr zu Jahr sollen zusätzlich zu den jährlich wiederkehrenden Berichtsteilen unter a. und b. wechselnde Themenschwerpunkte beleuchtet werden, die von hoher Bedeutung für den quantitativen und qualitativen Ausbau sind (z. B. Personal im Ganztag (Qualifikationen, Personalbedarf und -gewinnung), Kooperationen von schulischen Angeboten mit außerunterrichtlichen Partnern, Beteiligung von Kindern im Ganztag). Dabei sollen aktuell verfügbare Daten, entsprechende Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Umsetzung des entsprechenden Schwerpunktthemas sowie Gelingensbedingungen und Herausforderungen dargestellt werden.

Eine punktuelle Weiterentwicklung der Konzeption des Berichts im Projektverlauf ist möglich. Die Erarbeitung des Berichtsentwurfs erfolgt in regelmäßiger Abstimmung mit dem BMFSFJ (z. B. im Rahmen von Jour Fixes, gemeinsamen Redaktionssitzungen). Eine Veranschaulichung der dargestellten Daten in Form von Grafiken, Abbildungen etc. ist ausdrücklich gewünscht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Gesamtkonzepts / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht die Option der Verlängerung im jeweils ein weiteres Jahr für die Jahre 2025 und 2026.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 143-409640
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BMFSFJ_2022_018
Bezeichnung des Auftrags:

Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.

b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.

c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.

d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.

e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.

f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.

g. Fragen sind bis zum 15.08.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.

j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.

k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.

m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2023