UPVA Stammstrecke S-Bahn Frankfurt (M) und Flughafen Regionalbahnhof, Brandschutztechnische Nachrüstung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32442
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
UPVA Stammstrecke S-Bahn Frankfurt (M) und Flughafen Regionalbahnhof, Brandschutztechnische Nachrüstung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung
Frankfurt (M)
Planung Technische Ausrüstung (Elektrotechnische Anlagen, Telekommunkationsanlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Teilprojekt 2 (Ffm-Flughafen Regionalbahnhof)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt (M)
Planung Technische Ausrüstung (Elektrotechnische Anlagen, Telekommunkationsanlagen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Nachtrag 10: Angebot für zusätzliche Architekten- und Ingenieursleistungen; Nachtragsangebot 10
Leistung ist zur Erstellung der Hauptvertragsleistung erforderlich