Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum (BIZ): Neugestaltung Fußgängerzone Möllner Landstraße und Marktplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 958.13 JB
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/mitte/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum (BIZ): Neugestaltung Fußgängerzone Möllner Landstraße und Marktplatz
Die Neugestaltung des Marktplatzes und der Fußgängerzone Möllner Landstraße - mit einer Gesamtfläche von ca. 13.788 m² - ist ein Schlüsselprojekt im Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum und wird im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) gefördert. Der zentrale Platz mit den stadträumlichen Bezügen bis zur Billstedter Hauptstraße mit der kleinen "Piazza" im Westen und bis zur Reclamstraße im Osten ist in die Jahre gekommen und soll in funktionaler und gestalterischer Hinsicht zeitgemäß überarbeitet werden. Ziel ist gleichzeitig, für den Billstedter Wochenmarkt durch den Umbau verbesserte Standortbedingungen zu schaffen. Dazu lobt das Bezirksamt Hamburg-Mitte einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit anschließendem Ver-handlungsverfahren aus, um innovative Ideen für die Umgestaltung zu erhalten. Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird mit ca. 30 Monaten Planungszeit gerechnet. Ein Baustart im Frühjahr 2026 wird angestrebt. Die Projektkosten belaufen sich auf ca. 5 Mio. EUR (brutto; KG 200 - 600).
Der Auslober lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Das Verfahren wird als nicht offener, einphasiger, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt. Die Auslobung erfolgt gem. der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015). Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Der Auslober führt zunächst nur Verhandlungen mit dem Wettbewerbssieger (1. Preis). Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem Wettbewerbssieger (1. Preis) scheitern, wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis fließt in diesem Fall mit einer Gewichtung von mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Weitere Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung mitgeteilt.
Es erfolgen keine Verhandlungen über die vertraglich festgelegten Honorare oder Honorarkonditionen. Mit der Bekanntmachung werden allen Interessenten bereits die verbindlich festgelegten Honorarkonditionen per Vertragsentwurf bereitgestellt. Mit dem Teilnahmeantrag werden die Vertragsparameter bestätigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 8 Büros als Teilnehmer für den Wettbewerb ausgewählt werden.
Von den 8 Teilnehmern sollen 6 Büros mit aufgabenbezogener Berufserfahrung und 2 Büros der Kategorie "Junges Büro" ausgewählt werden.
ANFORDERUNGEN AN ALLE BEWERBER:
Die in den Dokumenten "Verfahrenshinweise", "Auswahlbogen" und "Bewerbungsbogen" aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
- Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. Euro für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert).
- Eigenerklärung über die Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert).
ANFORDERUNGEN AN DIE BEWERBER DER KATEGORIE "BÜRO MIT AUFGABENBEZOGENER BAUERFAHRUNG":
- Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] Euro (netto) für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI.
- Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekten oder Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur/-planung (inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. mit der gleichen Qualifikation) im Büro beschäftigt waren.
- Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Erbringung der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI Verantwortlichen: Landschaftsarchitekt gem. § 75 (1) VgV.
- Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
ANFORDERUNGEN AN BEWERBER DER KATEGORIE "JUNGES BÜRO":
- Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Erbringung der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI Verantwortlichen: Landschaftsarchitekt gem. § 75 (1) VgV.
- Nachweis für alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Landschaftsarchitektenliste einer Architektenkammer nach dem 01.01.2020 erfolgte.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o.g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, eine Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaft zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
AUSWAHL DER BEWERBER
AUSWAHL DER BÜROS MIT "AUFGABENBEZOGENER BAUERFAHRUNG":
Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
AUSWAHL DER "JUNGEN BÜROS":
Die Auswahl von 2 Teilnehmern erfolgt per Losziehung.
Weitere Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten "Verfahrenshinweise" und "Auswahlbogen" zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach den Kriterien:
GESTALTERISCHES GESAMTKONZEPT
FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT
FUNKTIONALES KONZEPT
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Der Auslober stellt die Wettbewerbssumme von insgesamt 89.000, - Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 49.000, - Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden:
1. Preis 24.500,- Euro (netto)
2. Preis 14.700,- Euro (netto)
3. Preis 9.800,- Euro (netto)
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jedem Teilnehmenden erhalten.
Als Bearbeitungshonorar stellt der Auslober eine Summe von 40.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten "Verfahrenshinweise", "Auswahlbogen" und "Bewerbungsbogen" zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 2 bis 5 der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI
- Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung als besondere Leistung der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI
- Leitungstrassenplanung gem. LB Leitungstrassen
- Leistungsphasen 6 bis 8 der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen)
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen)
Der Wettbewerbsausschuss der Hamburger Architekten- und Ingenieurkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer Nr. NO-01-23-LRW mit Datum vom 11.01.2023 vergeben.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
Tag der Bekanntmachung: 03. KW 2023; Bewerberauswahl: 14. KW 2023; Versand Auslobung: 17. KW 2023; schriftliche Rückfragen: 18. KW 2023; Zwischenpräsentation: 28. KW; Abgabe Pläne: 36. KW 2023; Preisgericht: 44. KW 2023.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V609D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.