Bauausschreibung Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 260326/260327
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauausschreibung Los 1
Die Baumaßnahme U5 Ost ist in die Lose 1 und 2 aufgeteilt, wobei das Los 1 in die Teillose Los 1.1 und Los 1.2 gegliedert ist. Diese Teillose werden nachfolgend beschrieben: Los 1.1 Erweiterte Rohbauarbeiten City Nord Los 1.2 Erweiterte Rohbauarbeiten Bereich Sengelmannstraße
260326 Bauausschreibung Los 1.1
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg City Nord Hamburg
Das Vorhaben U5 Ost teilt sich in das Los 1 und Los 2 auf. Gegenstand dieser Angebotsaufforderung ist das Los 1. Das Los U5 Ost Los 1 teilt sich wiederum in die Lose 1.1 und Los 1.2 auf. Das Los 1.1 mit einer Gesamtlänge von ca. 970 m führt von der City Nord in offener Bauweise in Tunnellage mit einer Mittelbahnsteighaltestelle City Nord (vorläufige Endhaltestelle) und nördlich anschließender Kehr- und Abstellanlage in Richtung U-Bahn-Haltestelle Sengelmannstraße.
Für Los 1.1 handelt es sich im Wesentlichen um folgende Leistungen/Gewerke, die als Generalbauleistung vergeben werden soll:
- Herstellung von Schlitzwänden (ca. 50 000 m3),
- Erdarbeiten (ca. 200 000 m3),
- Herstellung von Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebssicherung (ca. 1 800 m3),
- Konstruktionsbeton (ca. 48 000 m3),
- Betonstahl (ca. 9 000 to),
- Stahl Brückenbauwerke (ca. 550 to),
- Aufbeton Laufwege (ca. 1 200 m3).
260327 Bauausschreibung Los 1.2
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg City Nord Hamburg
Das Los 1.2 mit einer Gesamtlänge von ca. 1 000 m beginnt anschließend an das Los 1.1 und quert im Anfangsbereich die Güterumgehungsbahn der Deutschen Bahn. Zur Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs werden Gleishilfsbrücken eingebaut. Im Anschluss daran folgt die bestehende Haltestelle Sengelmannstraße. Diese Haltestelle wird modernisiert und so umgebaut, dass ein zusätzlicher Halt für die U5 und ein bahnsteiggleicher Umstieg zwischen den beiden Linien U1 und U5 möglich sein wird. Die Weiterführung der U5 Ost in Richtung Bramfeld erfolgt über ein Brückenbauwerk über die Sengelmannstraße und ein anschließendes Überwerfungsbauwerk U1/U5. Dieser Bauabschnitt wird oberirdisch hergestellt. Zudem wird ein zweites Brückenbauwerk für die Überführung der U1 über die Sengelmannstraße errichtet. Westlich der Sengelmannstraße schließt ein Überwerfungsbauwerk an. Hier werden das U1 Gleis 1 sowie die Kehrgleise über die U1 geführt. Das Überwerfungsbauwerk besteht aus Stahlbetontrögen und -röhren, die in offener Bauweise errichtet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U5 Ost Los 1.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4028940
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wf-ingbau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U5 Ost Los 1.2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4028940
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wf-ingbau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3606X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]