Lieferung von Kunststoffsäcken, V0800/2022, Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weiteren Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: V0800/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kunststoffsäcken, V0800/2022, Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weiteren Einrichtungen
Lieferung von Kunststoffsäcken für die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weiteren Einrichtungen
Siehe Anlage 1 (Bezugsberechtigte mit Anlagen)
Die nachstehend aufgeführten Abnahmemengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit:
Lieferung von Kunststoffsäcken
Titel 1:
1800 Rollen Müllbeutel 20 Liter, 6 µ, weiß od. transparent
150 Rollen Müllbeutel 30 Liter, 5 µ, in grau
1700 Rollen Müllbeutel 30 Liter, 6 µ, in weiß od. transparent
26500 Rollen Müllbeutel 30 Liter, 16 µ, in weiß
18000 Rollen Müllbeutel 30 Liter, 50 µ, in blau
1600 Rollen Müllbeutel 60 Liter, 6 µ, in weiß od. transparent
16500 Rollen Müllbeutel 60 Liter, 16 µ, in weiß
8400 Rollen Müllbeutel 80 Liter, 18 µ, in weiß
3000 Rollen Müllbeutel 6 Liter, 40 µ, in grau
70 Rollen Müllbeutel, 80 Liter, 20 µ, in transparent
500 Rollen Müllbeutel, 8 Liter, 6 µ, transparent
800 Rollen Müllbeutel, 18 Liter, 16 µ, weiß
Titel 2:
2700 Rollen Abfallsäcke 70 Liter, 60 µ, in rot, gelb, blau
450 Rollen Abfallsäcke 70 Liter, 70 µ, in blau
4500 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 60 µ, in blau, schwarz
13390 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 70 µ, in blau, transparent, gelb
900 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 80 µ, 100 my, in blau
1000 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 100 µ, in blau
350 Rollen Abfallsäcke 140 Liter, 60 µ, in blau
50 Kartons Abfallsäcke 140 Liter, 100 µ, in blau
50 Rollen Abfallsäcke 70 Liter, 20 µ, in blau
400 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 45 µ in blau
1000 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, T70 in blau
Die unter Titel 2 aufgeführten Kunststoffsäcke müssen die Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (RAL-UZ 30a abrufbar unter www. Blauer- Engel.de) erfüllen, wobei abweichend davon die Verwendung von Produktions- und Verarbeitungsabfällen sowie zurückgeführten Mängelprodukten zugelassen ist. Werden Kunststoffsäcke angeboten, die mit dem "Blauen Engel" zertifiziert sind, müssen die entsprechenden Zertifikate mit dem Angebot vorgelegt werden.
Es besteht die Option auf Verlängerung 1 Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber bzw. Auftragsnehmer kündigt.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag für die Lieferung von Kunststoffsäcken einmalig unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass gem. § 31 UVgO keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 vorliegen.
2. Eigenerklärung über die Berufshaftpflichtversicherung: Mindestabdeckungssumme 1.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden.
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz: Mindestumsatz p.a. von 1.000.000 €
4. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen, wie im Formular "Eigenerklärung" vorgegeben, erreicht haben.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschafts-erklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 1 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden
Gesamtumsatz in Höhe von 1 Mio. € p.a. sowie mindestens 500.000,00 € Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.
1. Referenzliste der für öffentliche Auftraggeber erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Anzugeben sind mindestens 3 Referenzen. Gültig sind Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre 2020-2022) mit jeweils einem Gesamtauftragswert pro Jahr von 1 Mio. €
1. Für das Bestellwesen werden elektronische Systeme verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.
2. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu stellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch www.e-rechnung.bremen.de).
3. Angaben zu den Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an die Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtzeitig vor Ablauf dieses Auftrages.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Als zentrale Beschaffungsstelle (siehe I.2) sind wir im Auftrag und für Rechnung für die in den Vergabeunterlagen angegebenen Bezugsberechtigten tätig.
3. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails.
4. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.