Lieferung von Kunststoffsäcken, V0800/2022, Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weiteren Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: V0800/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1855898656b-3424e30d1379ab71
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Kunststoffsäcken, V0800/2022, Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weiteren Einrichtungen

Referenznummer der Bekanntmachung: V0800/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
19640000 Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Kunststoffsäcken für die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weiteren Einrichtungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE5 Bremen
Hauptort der Ausführung:

Siehe Anlage 1 (Bezugsberechtigte mit Anlagen)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die nachstehend aufgeführten Abnahmemengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit:

Lieferung von Kunststoffsäcken

Titel 1:

1800 Rollen Müllbeutel 20 Liter, 6 µ, weiß od. transparent

150 Rollen Müllbeutel 30 Liter, 5 µ, in grau

1700 Rollen Müllbeutel 30 Liter, 6 µ, in weiß od. transparent

26500 Rollen Müllbeutel 30 Liter, 16 µ, in weiß

18000 Rollen Müllbeutel 30 Liter, 50 µ, in blau

1600 Rollen Müllbeutel 60 Liter, 6 µ, in weiß od. transparent

16500 Rollen Müllbeutel 60 Liter, 16 µ, in weiß

8400 Rollen Müllbeutel 80 Liter, 18 µ, in weiß

3000 Rollen Müllbeutel 6 Liter, 40 µ, in grau

70 Rollen Müllbeutel, 80 Liter, 20 µ, in transparent

500 Rollen Müllbeutel, 8 Liter, 6 µ, transparent

800 Rollen Müllbeutel, 18 Liter, 16 µ, weiß

Titel 2:

2700 Rollen Abfallsäcke 70 Liter, 60 µ, in rot, gelb, blau

450 Rollen Abfallsäcke 70 Liter, 70 µ, in blau

4500 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 60 µ, in blau, schwarz

13390 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 70 µ, in blau, transparent, gelb

900 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 80 µ, 100 my, in blau

1000 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 100 µ, in blau

350 Rollen Abfallsäcke 140 Liter, 60 µ, in blau

50 Kartons Abfallsäcke 140 Liter, 100 µ, in blau

50 Rollen Abfallsäcke 70 Liter, 20 µ, in blau

400 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, 45 µ in blau

1000 Rollen Abfallsäcke 120 Liter, T70 in blau

Die unter Titel 2 aufgeführten Kunststoffsäcke müssen die Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (RAL-UZ 30a abrufbar unter www. Blauer- Engel.de) erfüllen, wobei abweichend davon die Verwendung von Produktions- und Verarbeitungsabfällen sowie zurückgeführten Mängelprodukten zugelassen ist. Werden Kunststoffsäcke angeboten, die mit dem "Blauen Engel" zertifiziert sind, müssen die entsprechenden Zertifikate mit dem Angebot vorgelegt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Option auf Verlängerung 1 Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber bzw. Auftragsnehmer kündigt.

Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag für die Lieferung von Kunststoffsäcken einmalig unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass gem. § 31 UVgO keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 vorliegen.

2. Eigenerklärung über die Berufshaftpflichtversicherung: Mindestabdeckungssumme 1.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden.

3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz: Mindestumsatz p.a. von 1.000.000 €

4. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen, wie im Formular "Eigenerklärung" vorgegeben, erreicht haben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.

2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschafts-erklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)

3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)

4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 1 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden

Gesamtumsatz in Höhe von 1 Mio. € p.a. sowie mindestens 500.000,00 € Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzliste der für öffentliche Auftraggeber erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).

2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).

3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Anzugeben sind mindestens 3 Referenzen. Gültig sind Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre 2020-2022) mit jeweils einem Gesamtauftragswert pro Jahr von 1 Mio. €

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Für das Bestellwesen werden elektronische Systeme verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.

2. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu stellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch www.e-rechnung.bremen.de).

3. Angaben zu den Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an die Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/02/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/02/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Rechtzeitig vor Ablauf dieses Auftrages.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.

2. Als zentrale Beschaffungsstelle (siehe I.2) sind wir im Auftrag und für Rechnung für die in den Vergabeunterlagen angegebenen Bezugsberechtigten tätig.

3. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails.

4. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.

b) Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2023