ITDZ Berlin: RV Citrix-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 68_2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itdz-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ITDZ Berlin: RV Citrix-Lizenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: 68_2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für diesen Rahmenvertrag sollen Citrix-Lizenzen und -Hardware sowie die Pflege /die Wartung von Citrix-Neu- und Bestandslizenzen/-hardware für das ITDZ Berlin und seine Kunden beschafft werden. Dies dient der Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Citrix-Software und -Hardware sowie dazugehöriger Software Assurance (SA) bei Bestandslizenzen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48510000 Kommunikationssoftwarepaket
48516000 Softwarepaket für den Datenaustausch
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für diesen Rahmenvertrag sollen Citrix-Lizenzen und -Hardware sowie die Pflege /die Wartung von Citrix-Neu- und Bestandslizenzen/-hardware für das ITDZ Berlin und seine Kunden beschafft werden. Dies dient der Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Citrix-Software und -Hardware sowie dazugehöriger Software Assurance (SA) bei Bestandslizenzen.

Der gegenwärtige Einsatz von Citrix Hard- und Software durch das ITDZ Berlin und seine Kunden ist in der Festsetzung der IKT-Architektur der Berliner Verwaltung gemäß E-Government-Gesetz begründet. Auf Basis dieser Festsetzung in Gestalt der IKT-Architekturliste stellt das ITDZ Berlin einen netzbasierten standardisierten IKT-Arbeitsplatz für die Berliner Verwaltung bereit. Hierbei wird eine zentrale Lösung zur Bereitstellung einer Server-based-Computing-Umgebung eingesetzt. Sowohl für die Desktop-Virtualisierung als auch für die Absicherung der Zugangswege wird in der IKT-Architektur derzeit Citrix-Technologie eingesetzt.

Kunden des ITDZ Berlin im Sinne dieses Vertrages sind Stellen des Landes Berlin sowie private Bildungseinrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften.

Stellen des Landes Berlin sind die unmittelbare Landesverwaltung mit der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen, die Gerichte, die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof, die mittelbare Landesverwaltung mit ihren landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Berlin.

Die Höchstgrenze für diesen Rahmenvertrag wird auf [Betrag gelöscht] Euro festgesetzt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Rahmenvertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vertragsbedingungen: EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), EVB-IT Überlassung Typ B AGB, EVB-IT Pflege S-AGB, VOL/B

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 080-214822
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 50010/J
Bezeichnung des Auftrags:

RV Citrix-Lizenzen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.fujitsu.com/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten gem. § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.

Als Nachweis hat der von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung von der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle auf Anforderung beizubringen

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAG gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem AG gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertragesgemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über denAbschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wordenist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Fristzur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2023