ITDZ Berlin: RV Citrix-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 68_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itdz-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: RV Citrix-Lizenzen
Für diesen Rahmenvertrag sollen Citrix-Lizenzen und -Hardware sowie die Pflege /die Wartung von Citrix-Neu- und Bestandslizenzen/-hardware für das ITDZ Berlin und seine Kunden beschafft werden. Dies dient der Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Citrix-Software und -Hardware sowie dazugehöriger Software Assurance (SA) bei Bestandslizenzen.
Für diesen Rahmenvertrag sollen Citrix-Lizenzen und -Hardware sowie die Pflege /die Wartung von Citrix-Neu- und Bestandslizenzen/-hardware für das ITDZ Berlin und seine Kunden beschafft werden. Dies dient der Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Citrix-Software und -Hardware sowie dazugehöriger Software Assurance (SA) bei Bestandslizenzen.
Der gegenwärtige Einsatz von Citrix Hard- und Software durch das ITDZ Berlin und seine Kunden ist in der Festsetzung der IKT-Architektur der Berliner Verwaltung gemäß E-Government-Gesetz begründet. Auf Basis dieser Festsetzung in Gestalt der IKT-Architekturliste stellt das ITDZ Berlin einen netzbasierten standardisierten IKT-Arbeitsplatz für die Berliner Verwaltung bereit. Hierbei wird eine zentrale Lösung zur Bereitstellung einer Server-based-Computing-Umgebung eingesetzt. Sowohl für die Desktop-Virtualisierung als auch für die Absicherung der Zugangswege wird in der IKT-Architektur derzeit Citrix-Technologie eingesetzt.
Kunden des ITDZ Berlin im Sinne dieses Vertrages sind Stellen des Landes Berlin sowie private Bildungseinrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften.
Stellen des Landes Berlin sind die unmittelbare Landesverwaltung mit der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen, die Gerichte, die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof, die mittelbare Landesverwaltung mit ihren landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Berlin.
Die Höchstgrenze für diesen Rahmenvertrag wird auf [Betrag gelöscht] Euro festgesetzt
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragsbedingungen: EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), EVB-IT Überlassung Typ B AGB, EVB-IT Pflege S-AGB, VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Citrix-Lizenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.fujitsu.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten gem. § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis hat der von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung von der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle auf Anforderung beizubringen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertragesgemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über denAbschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wordenist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Fristzur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/