IGM Hausmeister Dienstleistungen für BABZ-Bundesamt für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung- Ramersbacher Straße 95, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund, VOEK 327-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 327-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGM Hausmeister Dienstleistungen für BABZ-Bundesamt für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung- Ramersbacher Straße 95, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund, VOEK 327-22
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Hausmeisterdienstleistungen zu vergeben.
WE 140537 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung, Ramersbacher Straße 95; 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Hausmeisterdienstleistungen zu vergeben.
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend des Bedarfes in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation.
Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
a) Grundleistungen : regelmäßige Grundleistungen nach festem Turnus (täglich, wöchentlich, monatlich);
Das Leistungsverzeichnis (LV) stellt eine Gesamtübersicht der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten dar.Der Leistungsumfang umfasst dabei u. a. die folgenden Aufgaben/Bereiche:Sichtkontrolle/Überwachung baulicher und technischer Geräte und Anlagen;Allgemeine Hausmeistertätigkeiten /Kleine Reparaturen;Kleine Reinigungsarbeiten in Gebäuden und Außenflächen; Geringfügige Gartenarbeiten;Fremdunternehmensmanagement; (Terminvereinbarung und Begleitung von Fremdunternehmen auf der Liegenschaft); Allgemeine Verwaltungsaufgaben; Müllmanagement;
b) Bedarfsleistungen :Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind, oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten werden bei Bedarf und nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung durch die AG angewiesen und sind in der regulären Arbeitszeit gemäß Leistungsverzeichnis vom AN zu erbringen. Die dafür benötigten zeitlichen Ressourcen sind entspre-chend von der AG eingeplant.
c) Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden. Nebenleistungen müssen demnach in den Angebotspreisen einberechnet /einkalkuliert werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
- An- und Abfahrtskosten bei Grund- und Bedarfsleistungen;
- Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel; (z. B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstige Hilfsmittel wie Absperrungen etc.)
- Kleinst- und Verbrauchsmaterialien wie Nägel, Schrauben, Schmierstoffe etc.;
- Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zum und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;
- Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle; (wobei Wasser und Energie kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt werden; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten)
- Beseitigung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;
- Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung und zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht;
Neben dem Hausmeister wird noch eine Objektleitung gefordert,die für die Leitung und Koordinierung aller beauftragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten verantwortlich ist. Die Objektleitung steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung.Die Objektleitung muss für die AG montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zwischen 07:30 bis 16:00 Uhr die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Für den Übergang der vertraglich geschuldeten Leistungen vom bisherigen Dienstleister auf den zukünftigen AN ist eine Start-Up Phase vorgesehen. Für einen strukturierten Ablauf der Start-Up-Phase ist spätestens drei Wochen vor Beginn der Start-Up-Phase eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen, an welcher seitens des AN die Objektleitung teilnehmen muss.Die Start-Up-Phase beginnt am 25.01.2024 um 07.30 Uhr und endet am 31.01.2024 um 16:00 Uhr
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt einundzwanzig Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Bedarfsleistungen:
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG vom AN zu erbringen und werden separat gem. Preisblatt vergütet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf der zu betreuenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG) und der Sicherheitsüberprü-fungsfeststellungsverordnung.
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheitsüberprüfung SÜ 2 Sab (Sicherheitsüberprüfungsstufe SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen und gegenüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personenanzahl mit Sicherheitsüberprüfung SÜ2 Sab vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis zum 10.02.2023. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de