Tower Generalplaner NT29 - NA69.1; NA72.2; NA78; NA84
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Generalplaner NT29 - NA69.1; NA72.2; NA78; NA84
Architekten/innen als Generalplaner/innen mit Tragwerksplaner/innen und Planer/innen der Technischen Ausrüstung für die Öffnung des Flughafengebäudes Tempelhof – Tower THF
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Gegenstand des Wettbewerbs war die Öffnung des Towers im Kopfgebäude (Kopfbau West/ KBW) am Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Das markante Treppenhaus, die oberste Gebäudeebene, das Dach und der Tower – sollen öffentlich zugänglich gemacht und barrierefrei erschlossen werden. Hauptziele der Maßnahme sind die Schaffung eines neuen Zugangs, die Erschließung der neu zu planenden Dachterrasse und die Sanierung des Towers zum begehbaren Aussichtspunkt. Als weitere Nutzung soll ein Raum für Ausstellungen und kleinere Events die Attraktivität erhöhen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Biel
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Nachtrag 69.1 – Leistungen Fa. Pro Denkmal ; Nachtrag 72.2 – Gebäudeuntersuchungen Fa. ZRS Ingenieure ; Nachtrag 78 – Anpassungen Nutzlast Dach ; Nachtrag 84 – Bauzeitverlängerung 2, Fa. KEM
Ort: Biel
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Land: Schweiz
Nachtrag 69.1 – Leistungen Fa. Pro Denkmal ; Nachtrag 72.2 – Gebäudeuntersuchungen Fa. ZRS Ingenieure ; Nachtrag 78 – Anpassungen Nutzlast Dach ; Nachtrag 84 – Bauzeitverlängerung 2, Fa. KEM
Nachtrag 69.1 – Leistungen Fa. Pro Denkmal ; Nachtrag 72.2 – Gebäudeuntersuchungen Fa. ZRS Ingenieure ; Nachtrag 78 – Anpassungen Nutzlast Dach ; Nachtrag 84 – Bauzeitverlängerung 2, Fa. KEM