Rahmenvertrag der obersten Bundesbehörden über Bedruckung nachhaltiger Werbemittel sowie deren Lieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 100-14022#00004#0002

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundespresseamt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=493629
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=493629
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag der obersten Bundesbehörden über Bedruckung nachhaltiger Werbemittel sowie deren Lieferung

Referenznummer der Bekanntmachung: 100-14022#00004#0002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesregierung nutzt zur Unterstützung ihrer Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzw. ihrer Maßnahmen der Personalgewinnung kleine Geschenkartikel oder Werbemittel (Give-aways). Im Sinne eines wirtschaftlichen Einsatzes von Haushaltsmitteln und personeller Ressourcen sowie zur Gewährleistung eines möglichst einheitlichen Auftritts der Bundesbehörden, soll daher ein Rahmenvertrag der obersten Bundesbehörden über die Lieferung von nachhaltigen, bedruckten Werbemitteln vergeben werden. Dieser umfasst nachhaltige Werbemittel, die die obersten Bundesbehörden als Bedarfsträger neben dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit abrufen können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesregierung nutzt zur Unterstützung ihrer Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzw. ihrer Maßnahmen der Personalgewinnung kleine Geschenkartikel oder Werbemittel (Give-aways).

Im Sinne eines wirtschaftlichen Einsatzes von Haushaltsmitteln und personeller Ressourcen sowie zur Gewährleistung eines möglichst einheitlichen Auftritts der Bundesbehörden, soll daher ein Rahmenvertrag der obersten Bundesbehörden über die Lieferung von nachhaltigen Werbemitteln vergeben werden. Dieser umfasst Werbemittel, die mehrere oberste Bundesbehörden als Bedarfsträger neben dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit abrufen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: ualität der angebotenen Leistung (Qualität und Nachhaltigkeit/Zertifizierung der eingereichten Produktmuster) sowie der weiteren Nachhaltigkeitskriterien (Zertifizierung Transportverpackungen und Umweltmanagement beim Auftraggeber) / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber erhält das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, mehrere Projekte mit einem größeren Auftragsvolumen wirtschaftlich umsetzen zu können. Dazu ist der Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens für drei aufeinanderfolgende abgeschlossene Geschäftsjahre zwischen 2018 und 2022 anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wird mindestens ein Gesamtumsatz (netto) i. H. v. 2 Mio. € durchschnittlich pro Geschäftsjahr erwartet.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss zur Prüfung seiner Eignung mit Unternehmensreferenzen nachweisen, dass er über einschlägige Erfahrungen verfügt.

Hierzu nennt er Referenzen, die er für Auftraggeber Januar 2020 erbracht hat und für die folgende Angaben zu machen sind:

- Name und Anschrift Auftraggeber,

- Ansprechpartner einschließlich Kontaktdaten,

- Darstellung der erbrachten Leistung mit dem Zeitraum der Durchführung, aus der sich ergibt dass es sich um dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen handelt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter besitzt die nötige Fachkunde, wenn er mit mindestens drei Referenzen die geforderten Kompetenzen und Erfahrungen in der Erbringung von dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen belegen kann.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 234-674141
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/02/2023
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:

- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30

Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,

- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,

-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2023