Sprinkenhof BV Kampnagel - TWP/Bauphysik_ex-post-Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 858/2022 (Kopie)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sprinkenhof BV Kampnagel - TWP/Bauphysik_ex-post-Bekanntmachung
Die Sprinkenhof GmbH plant im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten der Spiel- und Veranstaltungsstätte Kamp-
nagel (KMP), Jarrestraße 20 in 22303 Hamburg.
Kampnagel ist Deutschlands größte freie Spiel- und Produktionsstätte und zählt zu den international bedeutendsten Bühnen für darstellende Künste. Insgesamt finden auf Kampnagel
pro Spielzeit über 900 Veranstaltungen mit rd. 180.000 Besuchern statt. Die denkmalgeschützten Fabrikhallen verfügen über eine Brutto-Grundfläche von ca. 12.840 m², die Netto-Raumfläche beträgt ca. 10.564m². Das Verwaltungsgebäude verfügt über eine BGF von ca. 3.720 m², die NRF beträgt ca. 2.836 m².
Kampnagel möchte durch die umfassende Sanierung und Modernisierung seine Rolle als wichtiges, modernes und zukunftsweisendes Veranstaltungs- und Produktionshaus auch per-
spektivisch erfüllen können. Um den sich entwickelnden Anforderungen des Spielbetriebs weiterhin gerecht zu werden, sollen mit dem Bewusstsein für die bauliche, künstlerische und
industrielle Geschichte notwendige und zeitgemäße Veränderungen und Erweiterungen auf dem gesamten Gelände geschaffen, erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und eine Neuaufstellung der Flächen verfolgt bzw. umgesetzt werden.
In diesem Verfahren werden die hierzu erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung LPH 1-6 sowie der Fachplanung Bauphysik LPH 1-7 für die Gesamtmaßnahme ausgeschrieben, die insbesondere folgende Bauabschnitte beinhaltet:
- Sanierung und Neuorganisation der Veranstaltungshallen inkl. Technik
- Neubau eines Probebühnenturms
- Neubau eines Künstler-Appartementhauses
- Sanierung und Neuorganisation des Verwaltungsgebäudes
- Barrierefreie Erschließung der Gebäude
- Erneuerung der Außenanlagen inkl. Sanierung der Siele
- Erschließung des Kanalufers
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der detaillierten Projektbeschreibung im Verfahrensbrief.
siehe Vergabeunterlagen
Es ist vorgesehen, die Leistungen der Tragwerksplanung HOAI-LPH 1-8 unter Anwendung der BIM-Methode sowie der Fachplanung Bauphysik HOAI-LPH 1-8 in 4 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1:
HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3
Stufe 2:
HOAI-Leistungsphase 4
Stufe 3:
HOAI-Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3:
HOAI-Leistungsphase 8
Weitere Informationen zum Umfang der Planungsleistungen sind dem Verfahrensbrief zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TWP/Bauphysik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV60Y3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind
Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: Hamburg
Land: Deutschland