Versorgen, Baustelleneinrichtung im Gendarmenmarkt 3-4 in 10117 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: B1223-3034102-001-391-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgen, Baustelleneinrichtung im Gendarmenmarkt 3-4 in 10117 Berlin
Gendarmenmarkt 3-4 in 10117 Berlin
Errichten Containerburg, einschl. statischer Nachweise und Medienanschlüsse:
- 12 Stück Magazincontainer
- 2 Bürocontainer
- 5 Unterkunftscontainer
- 1 Sanitärcontainer
- Treppen- und Podestanlage
Zudem Einholung verkehrsrechtlicher Anordnung, Sperrung Straßenland, Fahrbahnmarkierungen
Baustellenabsicherung / Zäune
Verschwenken Fahrbahnen, Fahrbahnmarkierungen
Baustromanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Versorgen/Baustelleneinrichtung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gendarmenmarkt 3-4 in 10117 Berlin
- Die Leistungen der Pos. N.2.10-N.2.210 beziehen sich auf den Baustrom für die Wasserhaltung über die gesamte Bauzeit und die HDI Maßnahme im Feb-April 2023. Der Leistungsumfang konnte erst nach Beauftragung der AN Baustelleneinrichtung und erweiterter Rohbau abgestimmt werden. Die Leistungen der Pos. N.3.10 und N.3.20 ergeben sich aus der Reihung unterschiedlicher Container in der unteren Etage der Containerburg. Die angebotenen Kopplungselemente dienen dem Höhenausgleich zwischen den Containerebenen. Zudem werden mit den Pos. 1.1.180-210 die Änderungen an der Containerburg, die nach Beauftragung des AN erfolgten, ausgeglichen.
- Inhalt des Nachtrags ist die tägliche Reinigung der Sanitär-Container und die wöchentliche Reinigung der Büro-Container inkl. Reinigungsmaterial.
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
- Die Leistungen der Pos. N.2.10-N.2.210 beziehen sich auf den Baustrom für die Wasserhaltung über die gesamte Bauzeit und die HDI Maßnahme im Feb-April 2023. Der Leistungsumfang konnte erst nach Beauftragung der AN Baustelleneinrichtung und erweiterter Rohbau abgestimmt werden. Die Leistungen der Pos. N.3.10 und N.3.20 ergeben sich aus der Reihung unterschiedlicher Container in der unteren Etage der Containerburg. Die angebotenen Kopplungselemente dienen dem Höhenausgleich zwischen den Containerebenen. Zudem werden mit den Pos. 1.1.180-210 die Änderungen an der Containerburg, die nach Beauftragung des AN erfolgten, ausgeglichen.
- Inhalt des Nachtrags ist die tägliche Reinigung der Sanitär-Container und die wöchentliche Reinigung der Büro-Container inkl. Reinigungsmaterial.
- Der Leistungsumfang konnte erst nach Beauftragung der AN Baustelleneinrichtung und erweiterter Rohbau abgestimmt werden. Die Leistungen sind für die Erbringung der Hauptauftragsleistungen erforderlich und technisch nicht von den Hauptauftragsleistungen zu trennen. Der Baustrom und die Kopplungselemente sind zwingend erforderlich für den Betrieb der Baustelle und der Aufstellung der Containerburg und deren Nutzung. Die Hauptleistung der Stellung der Baustelleneinrichtung ändert sich nicht.
- Die Hauptleistung der Stellung der Baustelleneinrichtung ändert sich nicht. Die Reinigung der Container sind zwingend erforderlich für den Betrieb der Container und die Nutzung durch die Baustelle bis zum Ende der Bauzeit 31.10.2025. Die Leistungen sind für die Erbringung der Hauptauftragsleistungen erforderlich und technisch nicht von den Hauptauftragsleistungen zu trennen.