Rahmenvereinbarung zur Entsorgungsdienstleistung von Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: OV-206-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Entsorgungsdienstleistung von Sperrmüll
Die Leistung umfasst die Abholung und Entsorgung von Sperrmüll (i.d.R. bewegliche Gegenstände (Möbel, Stühle, Sessel usw.) der Abfallschlüsselnummer AVV 200307 auf Abruf, inbegriffen die Aufstellung verschiedener Container innerhalb der Vertragsdauer.
Technische Universität Berlin Berlin
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin/ AG) ist über mehrere Standorte innerhalb Berlins verteilt. Durchschnittlich fällt in diesen jährlich 150t Sperrmüll an, welcher einer turnusmäßigen Entsorgung bedarf. Pro Jahr finden ca. einmal wöchentlich 40 Entsorgungstouren statt.
Ausgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung zur Entsorgungsdienstleistung von Sperrmüll an der TU Berlin. Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, auf längstens vier Jahre zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe OV-206-22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAYWV504085
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]