Spielsuchtpräventive Personalschulungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-hh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spielsuchtpräventive Personalschulungen
Die Leistung besteht in der Konzeption und Durchführung von Personalschulungen in den Bereichen Information, Prävention, Frühintervention, Beratung und Vermittlung im Themenkomplex Glücksspielsucht sowie im Bereich Spieler- und Jugendschutz. Die Mindestanforderungen an diese Schulungen sind in § 6 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV 2021 festgelegt. Zusätzlich sind LOTTO Hamburg-interne Regelungen zur Umsetzung des Sozialkonzepts in LOTTO-Annahmestellen zu schulen.
LOTTO Hamburg GmbH Überseering 4 22297 Hamburg
Die LOTTO Hamburg GmbH muss im Rahmen des seit dem 01.07.2021 geltenden Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) und der Responsible Gaming-Standards der European Lotteries ein Sozialkonzept über seine Responsible Gaming-Maßnahmen vorhalten. Ein Sozialkonzept existiert und wird je nach Anforderungen regelmäßig bei Bedarf angepasst. Wesentlicher Bestandteil des terrestrischen Sozialkonzepts sind die Personalschulungen. In § 6 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV 2021 und der dazugehörenden Gesetzeskommentierung sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an die verpflichtenden Personalschulungen und die Inhalte festgelegt.
Der beauftragte externe, mit wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Glücksspielsuchtforschung tätige und pädagogisch qualifizierte Dienstleister (= Auftragnehmer) führt spielsuchtpräventive Schulungen des eigenen Personals von der LOTTO Hamburg GmbH sowie des in den LOTTO-Annahmestellen tätigen Personals durch und konzipiert diese.
Die Optionen ergeben sich aus dem Dokument "Leistungsbeschreibung".
Die während der Vertragslaufzeit abrufbaren Höchstmengen der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind in dem Dokument "Leistungsbeschreibung" festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die Erklärung zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) anhand des vom Bieter eingereichten „Eignungsangaben“ und „Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU“ geprüft.
Zur Eignungsprüfung sind vom Bieter Angaben und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Angebot abzugeben (vgl. Dokument „Eignungsangaben“).
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben im Dokument „Eignungsangaben“. Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen. Zudem ist vom Bieter eine Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben“.
Dort sind vom Bieter Erklärungen zum Umsatz der angegebenen fünf Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020, 2021 und 2022) abzugeben.
Zudem ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. Anhand dieser soll insbesondere geprüft werden, ob der Bieter wirtschaftlich unabhängig ist und nicht mit einem oder mehreren Unternehmen in der Glücksspielbranche verbunden ist.
Aus der Unternehmensdarstellung sollen daher insbesondere • die allgemeine Darstellung des Unternehmens (wie Gründung, Unternehmensgegenstand etc.) • unter Aufführung der gesellschaftsrechtlichen Besitzverhältnisse zu anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe sowie • Ausführungen zum Leistungsportfolio des Bieters hervorgehen.
Die Unternehmensdarstellung soll auf einer vom Bieter erstellten Unterlage eingereicht werden.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Dokument „Eignungsangaben“.
Die LOTTO Hamburg GmbH fordert und erwartet Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter für die Erfüllung der nach der Leistungsbeschreibung auszuführenden Leistungen technisch und beruflich geeignet ist.
Der Bieter benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen mindestens 2 vergleichbare Referenzen, die nicht älter als 2019 sind und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Vergleichbar sind Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag insbesondere dann, wenn sie • die Konzeption von spielsuchtpräventiven Schulungen,
• die Durchführung spielsuchtpräventiver Schulungen, idealerweise für Personal aus Glücksspiel Spielstätten (wie Annahmestelle, Spielhalle, Wettvermittlungsstelle),
• im Rahmen der Erwachsenenbildung zum Gegenstand hatten.
Der Bieter hat zu den jeweiligen Referenzen den Auftraggeber mit vollständigem Namen und Anschrift zu benennen. Er hat zudem die ausgeführten Leistungen zu beschreiben und den Leistungszeitraum sowie das Auftragsvolumen anzugeben. Sofern das Auftragsvolumen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber unterliegen sollte, kann der Bieter das Auftragsvolumen um-schreiben und beispielsweise mit einem „fünfstelligen Gesamtbetrag“ oder ca. - Angaben ausführen.
Zudem ist anzugeben, wer von dem für die LOTTO Hamburg GmbH vorgesehenen Trainerteam an der Leistungserbringung bei den jeweils benannten Referenzen in welcher Form beteiligt war.
Die Darstellung der Referenzen hat in den Tabellen in dem Dokument „Eignungsangaben“ in den grau unterlegten Feldern zu erfolgen. Sollten die Tabellen nicht ausreichend sein, weil der Bieter weitere Referenzen benennen möchte oder weil der vorgegebene Platz in den einzelnen Zeilen nicht ausreichend sein sollte, hat er diese auf einem von ihm erstellten Dokument anzugeben und mit dem Angebot einzu-reichen. Dabei hat er die Darstellung der Referenzen aus diesem Dokument zu übernehmen, so dass das von ihm erstellte Dokument dieselben Angaben erhält, die für eine Referenz aufzuführen sind.
Die LOTTO Hamburg GmbH behält sich vor, sich vom Bieter Ansprechpartner zu den angegebenen Referenzen benennen zu lassen, um die vom Bieter getätigten Angaben zu den Referenzen zu überprüfen.
Der Bieter hat zudem Angaben zur durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten festen Personals und der Führungskräfte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu tätigen. Dabei ist die durchschnittliche Anzahl des beschäftigten festen Personals (inkl. Teilzeitkräfte und Auszubildende) und der Führungskräfte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.
Außerdem hat der Bieter zu erklären, dass alle Trainer*innen und Ansprechpartner die deutsche Sprache fließend sprechen und verstehen.
Dokument "Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz"
Abschnitt IV: Verfahren
Die LOTTO Hamburg GmbH muss im Rahmen des seit dem 01.07.2021 geltenden Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) und der Responsible Gaming-Standards der European Lotteries ein Sozialkonzept über seine Responsible Gaming-Maßnahmen vorhalten. Wesentlicher Bestandteil des terrestrischen Sozialkonzepts sind die Personalschulungen. In § 6 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV 2021 und der dazugehörenden Gesetzeskommentierung sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an die verpflichtenden Personalschulungen und die Inhalte festgelegt. Zum Zeitpunkt der Durchführung des Vergabeverfahrens sind seitens der Hamburger Glücksspielaufsichtsbehörde keine darüber hinaus gehenden Anforderungen an Art, Umfang, Dauer und Inhalt der Wissensvermittlung von spielsuchtpräventiven Personalschulungen bekannt. Auch aus dem Ausführungsgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg ergeben sich keine weiteren Anforderungen. Die derzeit vorliegende Veranstaltungserlaubnis sieht einen Geltungszeitraum bis zum 31.12.2027 vor.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 5 Jahren und ca. 1 Monat ist zum einen an die Geltungsdauer der Veranstaltungserlaubnis und an den voraussichtlichen Zeitraum für eine Neuausschreibung dieser Leistungen nach Erlass einer neuen Veranstaltungserlaubnis geknüpft worden. Da eine neue Veranstaltungserlaubnis in der Regel kurz vor Ablauf der bestehenden Erlaubnis erlassen wird, bedarf es eines gewissen Zeitraums, um die Vorgaben der Genehmigungsbehörde umzusetzen. Bei einem noch laufenden Vertrag können diese kurzfristig mittels einer Auftragsänderung umgesetzt werden. Daher ist über den 31.12.2027 hinaus der 31.03.2028 festgelegt worden, um die Vorgaben der Genehmigungsbehörde umzusetzen und um bis zu diesem Zeitpunkt die neue Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.