Sozialwahl 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: BO-3489

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.big-direkt.de/de/ueber-die-big/geschaeftspartner/ausschreibungen.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sozialwahl 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: BO-3489
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund 513.000 Versicherte (Stand Dezember 2021). Die BIG ist - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über 920 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern.

Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.

Aufgrund der anstehenden Sozialversicherungswahl im Jahr 2023 schreibt BIG direkt gesund die Leistungen Druck, Versandaufbereitung und Auswertung der Wahlunterlagen (Los 1) sowie die Versendung/Zustellung der Wahlunterlagen (Postdienstleistungen) (Los 2) für die „Sozialwahl 2023“ hiermit aus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Druck, Versandaufbereitung und Auswertung der Wahlunterlagen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
22900000 Verschiedene Druckerzeugnisse
22800000 Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund der anstehenden Sozialversicherungswahl im Jahr 2023 schreibt BIG direkt gesund die Leistungen Druck, Versandaufbereitung und Auswertung der Wahlunterlagen für die „Sozialwahl 2023“ aus.

Alle sechs Jahre werden im Rahmen der Sozialversicherungswahl die Versichertenvertreter sowie die Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates der BIG auf Basis von Vorschlagslisten gewählt. Wahltag ist der 31.05.2023. Wesentlicher Gegenstand der Ausschreibung ist die rahmenvertraglich gesicherte, technische und organisatorische Abwicklung der Sozialversicherungswahl 2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung Musterexemplare Wahlunterlagen, Leistungs-/Organisationskonzept, Risikomanagementkonzept / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Postdienstleistungen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64000000 Post- und Fernmeldedienste
64110000 Postdienste
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund der anstehenden Sozialversicherungswahl im Jahr 2023 schreibt BIG direkt gesund die Postdienstleistungen für die „Sozialwahl 2023“ aus.

Alle sechs Jahre werden im Rahmen der Sozialversicherungswahl die Versichertenvertreter sowie die Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates der BIG auf Basis von Vorschlagslisten gewählt. Wahltag ist der 31.05.2023. Wesentlicher Gegenstand der Ausschreibung ist die Versendung/Zustellung der Wahlunterlagen für die Sozialversicherungswahl 2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 172-487793
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E49278691 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E49278691). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.

Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.

Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht:

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (…) 2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…) § 135 Unwirksamkeit:

1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

a) gegen § 134 verstoßen hat oder;

b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…) § 160 Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (…);

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2023