Leistungen der Objektplanung Freianlagen CPV 71222000-0 und 71300000-1 Referenznummer der Bekanntmachung: Stapl 10751 TNW 2023 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10247 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung Freianlagen CPV 71222000-0 und 71300000-1
Leistungen der Objektplanung Freianlagen
71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71300000-1 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Berlin, Urbanhafen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, 10961 Berlin
Leistungen der Objektplanung Freianlagen
Ziel der Erneuerung ist die Entwicklung der Uferpromenade mit verbesserter Aufenthaltsqualität. Dabei sollen aktuelle Konflikte zwischen Fuß- und Fahrradverkehr entschärft werden. Angebote für einen langsamen und barrierefreien Fußverkehr entlang der Uferpromenade sollen durch eine attraktive Alternative für den schnellen Fahrrad(durchgangs)verkehr ergänzt werden.
Die vorhandenen Spielflächen sollen aufgewertet und erweitert werden. Dabei soll die bestehende Vegetation ebenso wie die Bedürfnisse mehrerer Altersgruppen berücksichtigt werden. In verschiedenen Bereichen der Freiflächen sollen Angebote für unterschiedliche Nutzer*innen-Gruppen geschaffen werden. Aktuelle und mögliche Konflikte zwischen Nutzer*innen sollen vermieden werden.
Mit der Erneuerung der Freiflächen Urbanhafen soll außerdem ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Neben der Förderung des umweltfreundlichen Fuß- und Fahrradverkehrs sind dabei die geplante Vegetation und der Umgang mit dem Regenwasser wichtige Maßnahmen. Die Biodiversität der Freiflächen soll möglichst erhöht werden. Als Anpassung an den Klimawandel sollen besonders robuste und pflegeleichte Arten für Anpflanzungen geplant werden.
Die Leistungen beziehen sich auf den westlichen Teilbereich der Freiflächen Urbanhafen und den Ergänzungsbereich Baerwaldbrücke (das „Entwurfsgebiet“).
Die Planungsleistungen für weitere spätere Bauabschnitte der Freiflächen Urbanhafen werden zu einem späteren Zeitpunkt mittels separter Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen rund [Betrag gelöscht] Euro netto.
Der Baubeginn soll voraussichtlich IV. Quartal 2025 erfolgen.
Folgende Leistungen sollen beauftragt werden:
Leistungen für Freianlagen gemäß § 39, HOAI 2021, Leistungsphase 2 und 3 (Leistungsstufe 1); optional in Leistungsstufen - Leistungsphasen 4 – 9.
Leistungen für Verkehrsanlagen gemäß § 47, HOAI 2021, Leistungsphase 2 und 3 (Leistungsstufe 1); optional in Leistungsstufen - Leistungsphasen 4 – 9 mit .
Folgende Besondere Leistungen sollen im Rahmen des § 39, HOAI beauftragt werden:
LPH 2: Durchführung Beteiligungsprozess; Durchführung zweistufiges Partizipationsverfahren zum Spielplatz mit Kindern: Stufe 1 Ideenwerkstatt, Stufe 2 Vorstellung der Ergebnisse und Entwurf; LPH 3: Durchführung Beteiligungsprozess (2. Stufe Ergebnispräsentation in einer öffentlichen Veranstaltung; Abstimmung und Erstellung Pflegekonzept der Freianlagen; Abstimmung und Erstellung Entwässerungskonzept Freianlagen; Mitwirkung bei der Vergabe einer ökologischen Baubegleitung.
Folgende Besondere Leistungen sollen gemäß § 47 HOAI beauftragt werden:
LPH 3: Abstimmung und Erstellen Entwässerungskonzept des Straßenraums Carl-Herz-Ufer
Optionale und besondere optionale Leistungen siehe unter II.2.11).
Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster der ABau mit der Anlage zu § 3: Spezifische Leistungspflichten der Objektplanung für Freianlagen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB). Die Verfahrensabläufe gemäß ABau sind zu beachten.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen, zunächst bis zur Leistungsstufe 1 (LP 2 und 3). Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte zu beschränken.
ErfüIIen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien I Unterkriterien Punkte vergeben siehe Punkt III 1.3
Leistungen für Freianlagen gemäß § 39, HOAI 2021: optional Leistungsphase 4 - 9 und
optionale besondere Leistungen: LPH 4: Teilnahme an Sitzung in politischen Gremien zur Präsentation/Information von Projektständen; LPH 4: Abstimmung und Erstellen von Rodungs-/Baumfällanträgen; LPH 4: Abstimmung und Erstellen des Überflutungsnachweises; LPH 5: Durchführung Beteiligungsprozess: Präsentation in einer öffentlichen Veranstaltung (inhaltlicher Input und Präsentation vor Ort durch Büro) und Einstellen auf mein.berlin; Durchführung Kinder- und Jugendbeteiligung an einem Ausstattungselement; LPH 5: Konkretisierung Pflegekonzept der Freianlagen; LPH 8: Abstimmung und Erstellung eines Baustellenplans während der Baumaßnahme; Abstimmung und Erstellung Fluchtwegeplan während der Baumaßnahme (im Bereich des Bootsanlegerstegs); LPH 8: Abstimmung mit der externen ökologischen Baubegleitung; LPH 8: Koordinierung Kampfmittelbeseitigung; Lph 8: Kinder- und Jugendbeteiligung an einem Ausstattungselement; LPH 9: Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; LPH 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; LPH 9: Erstellung Verwendungsnachweis gem. Vorgaben Fördermittelgeber.
Leistungen für Verkehrsanlagen gemäß § 47, HOAI 2021, optional Leistungsphasen 4 – 9 und
optionale besondere Leistungen: LPH 4: Planung eines zweiten Rettungwegs.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Matrix Stufe 1 – Eignungskriterien und Teilnahmebogen
Siehe Matrix Stufe 2- Zuschlagskriterien
Anlagen unter www.vergabe.berlin.de
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ‐ Einhaltung der Mindestanforderungen
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die Angaben gemäß VI 124EU F Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb herangezogen. Sofern Bewerber ‐/Bietergemeinschaft gebildet oder Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihen vorgesehen sind, ist das Formular VI 124EU F mehrfach auszufüllen.
1.1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens 1.500.000,‐ Euro für Personenschäden und mindestens 1.000.000,‐ Euro sonstige Schäden (Sach‐ und Vermögensschäden) je Schadensereignis). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Teilnahmebogen verlangt.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
1.2) Der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) beträgt mindestens 250.000,‐ Euro (netto)
1.3) Alle Mitglieder des Projektteams (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung und Projektmitarbeitende) verfügen über Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. Bachelor (B.A., B.Sc. oder B.Eng.) in Landschaftsarchitektur oder eine vergleichbare Berufsqualifkation
1.4) Die Anzahl der Beschäftigten im Bereich Landschaftsarchitektur liegt im Mittel der letzten 3 Jahren (2019/2020/2021) > = 3 Beschäftigte (Inhaber*in und festangestellte Mitarbeitende).
Nennung mind. einer Referenz mit den folgenden zwingenden Bedingungen.
Zwingende Bedingungen a) bis c) für die Bewertung der Referenz
a) Die Leistungen sind dem Bewerbenden eindeutig zuzuordnen, d. h. eigenverantwortlich erbracht. Referenzen die Projektmitarbeitende für andere Büros bearbeitet haben, werden nicht gewertet
b) Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 gemäß HOAI § 39 beauftragt
c) Die Leistungen an dem Referenzprojekt in der LPH 8 sind abgeschlossen, die Übergabe des Objektes an den Bauherren liegt vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung maximal 7 Jahre zurück.
Bewertung der Referenz:
Max. können mit einer Referenz 110 Punkte vergeben werden.
Werden mehr als eine Referenz benannt, wird die Referenz mit der höchsten erreichten Punktzahl gewertet.
20 Pkt. - Referenzprojekt ist eine innerstädtische öffentliche Freianlagenplanung
15 Pkt. - Referenzprojekt mit Bauwerkskosten nach DIN 276 KG 500 von mindestens
0,8 Mio. Euro brutto
20 Pkt - Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber
gemäß § 99 GWB erbracht
15 Pkt. - Referenzprojekt mit Bearbeitung der Leistungsphasen 6 -8
10 Pkt. - Referenzprojekt mit einer Planungsgröße von mind. 0,7 ha
10 Pkt. - Referenzprojekt ist eine Freianlagenplanung mit Radwegführung
10 Pkt. - Referenzprojekt enthält eine Spielplatznutzung
10 Pkt. - Referenzprojekt mit Integration von bestehenden Freianlagenstrukturen
10 Pkt. - Referenzprojekt für eine Realisierung im laufenden Betrieb
10 Pkt. - Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB mit einem
Referenzschreiben
Technische und berufliche Leitungsfähigkeit - Fachkräfte – Projektleitung, stellvertretenden Projektleitung und Bauüberwachung
Max. können 50 Punkte vergeben werden
10 Pkt. - Projektleitung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, verfügt über mind. 7 Jahre Berufserfahrung in leitender Postition
10 Pkt. – Projektleitung mit Nachweis mind. einer mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbaren und realisierten Freianlagenplanung in leitender Position mit Nennung der Referenz
10 Pkt. – Stellvertretende Projektleitung*: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, verfügt über mind. 7 Jahre Berufserfahrung
5 Pkt. – Stellvertr. Projektleitung mit Nachweis mind. einer mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbaren und realisierten Freianlagenplanung in leitender Position mit Nennung der Referenz
5 Pkt. – Projektmitarbeiter/in Bauüberwachung: Hoch- oder Fachhochschulab-schluss, verfügt über mind. 7 Jahre Berufserfahrung und mit Baustellenerfahrung
10 Pkt. – Projektmitarbeiter/in Bauüberwachung mit Nachweis der Bauüberwachung bei mind. einer mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbaren und realisierten Freianlagenplanung
* Die stellvertretende Projektleitung kann bei entsprechender Eignung auch in Personalunion vom Projektmitarbeiter/in Bauausführung ausgeführt werden.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Landschaftsarchitekt*innen und Ingenieur*innen. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung für Landschaftsarchitektur bzw. Ingenieur*innen als Dipl.-lng. TH/FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufsqualifikation aufweisen. Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, gelten die fachlichen Voraussetzung als erfüIIt, wenn Diplome, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise gemäß Richtlinie 2013/55/EU nachgewiesen werden können.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens 1.500.000,‐ Euro für Personenschäden und mindestens 1.000.000,‐ Euro sonstige Schäden (Sach‐ und Vermögensschäden) je Schadensereignis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden im Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) max. fünf Bieter*innen zur Abgabe eines Angebots (Stufe 2) aufgefordert. Mit der Angebotsabgabe ist ein Lösungsvorschlag, siehe Aufgabenstellung Lösungsvorschlag mit den darin geforderten Leistungen einzureichen. Zusätzlich ist eine digitale Präsentation zu den weiteren Zuschlagskriterien elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Der eingereichte Lösungsvorschlag und die Präsentation sind im Rahmen des Verhandlungsgesprächs von den Bieter*innen zu erläutern.
Der Lösungsvorschlag und die Präsentation werden entsprechend der festgelegten Zuschlagskriterien, siehe Bekanntmachung und Matrix-Zuschlagskriterien (Matrix Stufe 2_Zuschlagskriterien) gewertet.
Die Erarbeitung des Lösungsvorschlags wird bei vollständiger Einreichung der geforderten Leistungen wie folgt vergütet: [Betrag gelöscht] Euro netto. Die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird den inländischen Teilnehmer*innen zusätzlich ausgezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland