Erweiterung und Aufrüstung eines bestehenden HPC-Clusters Referenznummer der Bekanntmachung: OV-190-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Aufrüstung eines bestehenden HPC-Clusters
Lieferleistung - Erweiterung und Aufrüstung eines bestehenden HPC-Clusters
Technische Universität Berlin 10587 Berlin
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant zur Durchführung von wissenschaftlichen Berechnungen die Erweiterung und Aufrüstung eines bestehenden HPC-Clusters.
Die Erweiterung unterstützt vor allem Maschinelles Lernen und beinhaltet ausschließlich GPU-Knoten, sowie die Aufrüstung vorhandener Knoten mit zusätzlichen GPUs. Sie muss sich nahtlos in die bestehende Umgebung einfügen. Insbesondere wird ein bestehendes Hochgeschwindigkeits-Netzwerk erweitert. Aus Gründen der Interoperabilität mit vorhandener Hardware und Kompatibilität mit bestehender Softwareinfrastruktur kommen nur CPU-Komponenten des Herstellers Intel und GPU-Komponenten des Herstellers NVIDIA in Frage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe OV-190-22
Ort: Warschau
NUTS-Code: PL911 Miasto Warszawa
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAYWVHTNEUF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]