Sammlung und Transport von sNVP aus der HWT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Transport von sNVP aus der HWT
Dienstleistung für die Sammlung und den Transport von stoffgleichen Nichtverpackungen sowie Behälternutzung und Gestellung
Dienstleistung für die Sammlung und den Transport von stoffgleichen Nichtverpackungen sowie Behälternutzung und Gestellung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die SRH als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beabsichtigt ab 01.01.2023 in den beiden Vertragsgebieten HH101 Stadt Hamburg Nord und_HH102 Stadt Hamburg Süd die Erfassungslogistik der Systembetreiber zur Erfassung von LVP für die Erfassung von sNVP weiterhin mitzubenutzen.
Hier wird der Mitterfassungsanspruch des ÖRE gegenüber den privaten Systembetreibern gem. Abs. S. VerpackV geltend gemacht. Die Sammlung der sNVP soll durch die HEG erfolgen. Die Vergabe an die HEG erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens (ohne Teilnahmewettbewerb), da durch den Miterfassungsanspruch gerade sicherstellt sein soll, dass die Sammlung von sNVP und LVP in den Privathaushalten über das bereits installierte Erfassungssystem der Dualen Systeme in einem Sammelbehälter stattfinden soll.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung u. Transport sNVP aus der HWT
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland