Rahmenvereinbarung Unterstützung im Recruiting sowie Employer Branding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helmholtz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Unterstützung im Recruiting sowie Employer Branding
Das Helmholz-Zentrum Berlin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Werbeagentur zur Bearbeitung und Schaltung von Online-Stellenanzeigen nach Auftragserteilung bis 28.02.2025 mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Zusätzlich dazu ist im ersten Vertragsjahr eine Employer Branding Kampagne zu entwickeln.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Korrektorat der auftraggeberseitig bereitgestellten Anzeigentexte, ggf. Anpassung des Layouts auf die Formate der Betreiber der Online-Plattformen für die Stellenanzeigen
- Einstellung der Onlineanzeige auf den gewünschten Web-Portalen einschließlich Verauslagung der Kosten für die Anzeigeportale
- Verschlagwortung der Anzeige zur optimalen Auffindbarkeit
- Bereitstellung eines geeigneten Systems zum Monitoring der laufenden Anzeigen sowie Erstellung von Berichten und statistischen Auswertungen zu den abgeschlossenen Bewerbungsverfahren
- Sonstige Beratungsleistungen zur strategischen Weiterentwicklung des Bewerbungsmanagements beim HZB insbes. Entwicklung einer Employer Branding Kampagne
- Schulung von Mitarbeiter*innen des HZB
Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis max. 28.02.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§ 44 Abs. 1 VgV).
(2.) Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§ 47 VgV).
(3.) Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf nur teilweise Bereiche (§ 47 VgV).
(4.) Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 vorliegen.
(1.) Betriebshaftpflichtversicherung gemäß VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 Nr. 2: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen.
(2.) Erklärung zum Gesamtumsatz sowie den Umsatz entsprechender Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß VgV § 45 Abs. 4 Nr. 4.
Für Bietergemeinschaften gilt: Dieser Nachweis ist von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen.
(1.) Angabe der Person, die im Auftragsfall Ansprechpartner*in des HZB – insbesondere in strategischen Fragestellungen des Bewerbungsmanagements und Schulungen – tatsächlich verantwortlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV mit folgenden Angaben:
Name, Fachrichtung der Ausbildung, Nachweis der Qualifikation, Kurzdarstellung entsprechender persönlicher Referenzen (bitte max. 2 Seiten A4).
(2.) Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte im Unternehmen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
(3.) Gefordert ist die Angabe und Darstellung von mindestens 2 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzen.
Zu (3.) Der Abschluss der Referenzen darf max. 3 Jahre zurückliegen – gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung für diese Ausschreibung.
Die Referenzen beinhalten folgende Leistungen, die durch den Bieter eigenverantwortlich erbracht wurden:
- Korrektorat der auftraggeberseitig bereitgestellten Anzeigentexte
- Einstellung der Onlineanzeige auf den gewünschten Web-Portalen
- Durchführung Monitoring für die laufenden Anzeigen sowie die Berichterstattung
- Längerfristige RV mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten und oder Auftragsvolumen mindestens 30 Stellenanzeigen für den gleichen Auftraggeber
- Durchführung von Arbeitgebermarkenbildungsprozessen
- Erstellung einer Arbeitgebermarke und Durchführung von Employer-Branding-Kampagne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über das Kommunikationsmodul von www.subreport-elvis.de vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen;
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen;
3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird;
4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern;
5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft – und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bieters nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen;
7) Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://subreport.de und laden sich die Vergabeunterlagen unter E73944429 herunter. Ihre Registrierung gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung relevanten Informationen wie Antworten auf Fragen und Änderungen an Fristen oder den Vergabeunterlagen automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sofern Sie bereit sind, die zu vergebende Leistung zu erbringen, ist Ihr Angebot ausschließlich elektronisch abzugeben. Laden Sie dieses bei www.subreport.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist hoch. Dem Angebot sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen.
8) Alle Fragen zur Veröffentlichung und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Menüpunkt „Nachrichten (Bieterkommunikation)“ von subreport-elvis bis spätestens 01.02.2023 zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.