Programmbeauftragter zur Durchführung des Bund-Länder-Programms Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten Referenznummer der Bekanntmachung: IVC_12

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung und Wohnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Programmbeauftragter zur Durchführung des Bund-Länder-Programms Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Referenznummer der Bekanntmachung: IVC_12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die SenStadtBauWohn sucht erstmalig einen Programmbeauftragten, der sie bei der Vorbereitung, Durchführung, Steuerung und Abrechnung des Bund-Länder-Förderprogramms Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten in Berlin unterstützt. Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei einer nachhaltigen Entwicklung von Sportstätten unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bund hat das Bund-Länder-Programm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten mit fünf Programjahren (2020 bis 2024) aufgelegt, um mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur zu stärken.

Das Programmvolumen umfasst in Berlin 2020 rd. 10,4 Mio. Euro, 2021 rd. 7,59 Mio. Euro und 2022 rd. 11,53 Mio. Euro. Im Falle einer Weiterführung des Programms durch den Bund wird 2023 mit einem Programmvolumen von weiteren rd. 11,53 Mio. Euro und 2024 mit rd. 16,77 Mio. Euro geplant.

Fördergegenstände sind Sportstätten (bauliche Anlagen, gedeckt oder im Freien), deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden in der Regel Sportstätten in Städtebaufördergebieten, oder die in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in Programme der Städtebauförderung liegen. In besonders zu begründenden Fällen können auch Sportstätten gefördert werden, die außerhalb einer Förderkulisse liegen. Förderfähig sind die Sanierung, der Ausbau bzw. die Erweiterung einer Sportstätte. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit ist auch der Ersatzneubau förderfähig sowie in begründeten Ausnahmefällen der Neubau.

Zur Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) bei der Vorbereitung, Steuerung und Abrechnung des Förderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ soll erstmals ein Programmbeauftragter beauftragt werden. Der Auftragnehmer soll SenSBW insbesondere bei folgenden untergliederten Hauptaufgaben/ Leistungsbausteinen (LB) unterstützen:

1. Durchführung des Förderverfahrens (LB 1)

2. Koordination, Verfahrenssteuerung (LB 2)

3. Öffentlichkeitsarbeit (LB 3)

4. Monitoring und Evaluation (LB 4)

5. Programmvorbereitung (LB 5) - nur im Rahmen der Option 2.

Die nähere Beschreibung und Untersetzung dieser Leistungsbausteine mit jeweils einzelnen Aufgaben ist der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 01) zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Der Auftrag umfasst aufgrund haushaltsrechtlicher Beschränkungen zunächst Leistungen ab dem 01.12.2022 bis 31.12.2026.

Der Vertrag verlängert sich so dann jeweils um ein Kalenderjahr bis zum Abschluss der Programmjahre 2020 bis 2022, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Die Verlängerung setzt voraus, dass der Haushaltsgesetzgeber die Mittel bereitgestellt hat (Haushaltsvorbehalt). Die jährliche Vertragsverlängerung gilt entsprechend auch für beauftragte optionale Leistungen.

Sofern der Bund den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten über das Programmjahr 2022 hinaus fortführt und der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt) können durch den AG optionale Leistungen für das Programmjahr 2023 (Option 1 = LB 1 bis 4) sowie für das Programmjahr 2024 (Option 2 = LB 1 bis 5) beauftragt werden. Der AN ist an die Erfüllung der beauftragten optionalen Leistungen gebunden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenspezifische Kenntnisse, Erfahrungen, Qualifikationen der Projektleitung zur Steuerung eines Programms der Stadtentwicklung/ Stadterneuerung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenspezifische Kenntnisse, Erfahrungen, Qualifikationen der Projektmitarbeit zur Steuerung eines Programms der Stadtentwicklung/ Stadterneuerung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Das Projektteam besitzt Erfahrungen und anwendungsbereite Kenntnisse in der inhaltlich-baufachlichen Plausibilitätsprüfung (auf Förderfähigkeit, Angemessenheit und Kosten) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenverständnis: Verteilung Arbeitsstunden nach Leistungsbausteinen / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept: Leistungsanteile der nominierten Schlüsselpositionen, Verfügbarkeit und Erreichbarkeit für den AG, Vertretungsregelung / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis (Brutto) / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Durchschnittlicher Brutto-Stundensatz (€/h) / Gewichtung: 5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1:

Ergänzung des Vertrages durch den AG um Leistungen für die Durchführung, Steuerung und Abrechnung des Programmjahres 2023 bis zum Abschluss des Programmjahres 2023 entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (voraussichtlich bis 31.12.2029), sofern der Bund das Förderprogramm fortführt und der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt). Der AN ist an die Erfüllung der beauftragten optionalen Leistungen gebunden.

Option 2:

Ergänzung des Vertrages durch den AG um Leistungen für die Vorbereitung, Durchführung, Steuerung und Abrechnung des Programmjahres 2024 bis zum Abschluss des Programmjahres 2024 entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (voraussichtlich bis 31.12.2030), sofern der Bund das Förderprogramm fortführt und der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt). Der AN ist an die Erfüllung der beauftragten optionalen Leistungen gebunden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Leistungs- und Honorarangebot (Angebotspreisblatt 1 gesamt - s. Anlage 081) beinhaltet neben Grundleistungen bis Abschluss der Programmjahre 2020 - 2022 (inkl. Vertragsverlängerung) auch die optionalen Leistungen (siehe II.2.11), die jeweils gesondert in den Angebotspreisblättern 1b (Option 1) und 1c (Option 2) auszuweisen sind. Die Optionen 1 und 2 fließen in die Wertung des Angebotes ein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 177-501572
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bsm-berlin.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2023