Vollfunktionsfähigen Prototypen der automatischen Schraubmaschine (ASM) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63896
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vollfunktionsfähigen Prototypen der automatischen Schraubmaschine (ASM)
Herstellung, Lieferung, Montage, Schulung, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme eines vollfunktionsfähigen Prototypen der automatischen Schraubmaschine (ASM) für die DB Bahnbau Gruppe GmbH.
39175 Königsborn
Herstellung, Lieferung, Montage, Schulung, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme eines vollfunktionsfähigen Prototypen der automatischen Schraubmaschine (ASM) für die DB Bahnbau Gruppe GmbH.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate beginnend vom Zeitpunkt der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb ist mit der Lieferantenselbstauskunft und Bietereigenerklärung einzureichen.
2. Die Lieferantenselbstauskunft und die Bietereigenerklärung sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
1. Nachweis über eine in Deutschland ansässige Vertretung zur Erbringung von Serviceleistungen für alle erforderlichen Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten. Insbesondere bei Maschinenausfall muss auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten seitens des Auftragnehmers ein bundesweites Notfallmanagement gewährleistet werden.
2. Nachweis das der Bieter über ausreichende Ressourcen im Bereich Entwicklung und Herstellung von Automatisierungslösungen verfügt.
3. Nachweis zu einem abgeschlossenen Projekt (Betrachtungszeitraum: letzten zwei Jahren): Leitungsinhalte der Referenz: Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme im Bereich Automatisierung von Produktionsverfahren in Höhen von [Betrag gelöscht] EURO.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Folgende Unterlagen sind vertraulich:
- Anhang C2 Muss_Soll_Kriterien_Liste (Kriterienkatalog)
- Anlage 2 Funktionale Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung.
Erforderlich ist, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zu-gesichert haben. (Anhang B6)
Weitere Erläuterungen finden Sie in den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 4.1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.