Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: OV23_WE21_02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag
Fachlos 2: Gerüstbauarbeiten
Errichtung eines Fassadengerüsts für die Bauarbeiten an der Fassade und am Dach. Die auszuschreibende Leistung umfasst das Liefern, Montieren und Vorhalten von Fassadengerüsten und Bauaufzügen sowie vorbereitende Arbeiten für den Gerüstaufbau.
Berlin Badener Ring / Bayernring / Loewenhardtdamm in 12101 Berlin-Tempelhof (Hausnr. siehe 02_Geruestbauarbeiten Bilder)
Herstellen und Vorhalten von Arbeitsgerüsten für die Dach- und Fassadensanierung in zwei Bauabschnitten. In Teilbereichen kommen Sonderkonstruktionen z.B. für die Überbauung von Balkonen oder Kellerabgängen zum Einsatz. Die Gebäudehöhe (Traufe) beträgt etwa 18 m über OK Gelände. Die Bruttogrundflächen (BGF) der Gebäude betragen etwa 22.000 m2 (1.BA) und 19.000 m2 (2.BA).
1.BA
• 14.957,00 m2 Fassadengerüst
• 17 Stk Bauaufzüge
2.BA
• 11.204,00 m2 Fassadengerüst
• 13 Stk Bauaufzüge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß § 6a EU 1. VOB/A
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß § 6a EU 2. a) bis c) VOB/A
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Jahresnettoumsatz mindestens 600.000 €
2. Der Bewerber hat eine Haftpflichtversicherung und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen pro Schadensfall mindestens für Personenschäden 5.000.000 €, Sachschäden 1.000.000 €, Vermögensschäden 50.000 €
Bearbeitungsschäden 50.000 €, 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen.
Die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.
2. Nachweis von mindestens 10 fest angestellten gewerblichen Mitarbeitern
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB
d) Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO
e) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
f) Datenschutz_Verpflichtungserklaerung_mit Mietern
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheitsleistungen:
3% für die Erfüllung der Mängelansprüchen
5% für die Vertragserfüllung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]