Lieferung von Möblierungen (Rad-Anlehnbügel, Überdachungskonstruktionen, Sammelschließanlagen und Doppelstockparksysteme)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Möblierungen (Rad-Anlehnbügel, Überdachungskonstruktionen, Sammelschließanlagen und Doppelstockparksysteme)
Lieferung von Möblierungen (Rad-Anlehnbügel, Überdachungskonstruktionen, Sammelschließanlagen und Doppelstockparksysteme)
Hamburg
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Möblierungen (Rad-Anlehnbügel, Überdachungskonstruktionen, Sammelschließanlagen und Doppelstockparksysteme) .
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die P + R Betriebsgesellschaft mbH (P + R) beabsichtigt, mit der E. ZIEGLER Metallbearbeitung AG (ZIEGLER) einen Vertrag über die Lieferung von Möblierungen (Rad-Anlehnbügel, Überdachungskonstruktionen, Sammelschließanlagen und Doppelstockparksysteme) zu schließen.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass P + R eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Gemäß § 14 Absatz 4 Ziffer 5 VgV ist in einem solchen Fall die Vergabe eines Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Die Liefergegenstände sind ein wesentliches Element der Fahrradabstellanlagen an den S‐ und U-Bahnhaltestellen und stehen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, müssen alle Fahrradabstellanlagen bestimmte Produkteigenschaften vorweisen können, die nur von dem bisherigen Lieferanten gewährleistet werden können. Die Designeigenschaften der Überdachungen müssen beispielweise genau dem festgelegten Stützenraster, dem Dachtragwerk und den Außenmassen der Dachflächen entsprechen, um auf den bewilligten Sondernutzungsflächen der öffentlichen Verkehrsanlagen die B+R-Anlagen in ihren Außenmaßen und Fundamenten errichten zu können. Das Dachtragwerk ist bis hin zu den Einzelscheibenmassen und dessen Breitenzuschnitte für die zu liefernden Elemente festgelegt und auch in der Ersatzteilvorhaltung auf die heutigen Konstruktionen abgestimmt. Zudem sind auch die Außenmaße, wie auch die Torabmessungen und die Dachtiefen auf die heute zum Einsatz kommenden Doppelstockparksysteme gestalterisch und in den Konstruktionsmaßen genau aufeinander abgestimmt.
Landesplanerisch gibt es derzeit nur zwei festgelegte Modelle an Rad-Anlehnbügeln für B+R-Anlagen und nur jeweils ein festgelegtes Modell an frei zugänglichen Überdachungen für B+R-Anlagen und für Fahrradsammelschließanlagen. Einen Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass die vorgegebenen konstruktiven Eigenschaften und das stadtgestalterische Design nicht mehr exakt eingehalten werden könnten. Die in der bewilligten Sondernutzung zur Nutzung der öffentlichen Wegeflächen festgelegten Außenmaße der Fahrradsammelschließanlagen samt der Fundamentanordnungen müssen aber von der P + R zwingend eingehalten werden. Daher können derzeit nur diese Konstruktionsweisen als auch konstruktiven Dimensionierungen zum Einsatz kommen.
Zudem ist die modulare Erweiterbarkeit der heute schon aufgestellten Doppelstockparksysteme nur gewährleistet, wenn es sich um die exakt gleiche Konstruktion handelt.
Darüber hinaus hätte ein Wechsel des Unternehmens auch negative Auswirkungen auf die betriebliche Funktionserhaltung, die Wartungseinweisungen und die Ersatzteilvorhaltung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von Möblierungen (Rad-Anlehnbügel, Überdachungskonstruktionen, Sammelschließanlagen und Doppelstockparksysteme)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weissach-Flacht
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 71287
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter V.2.1 genannten Datum handelt es sich um den Tag der internen Entscheidung über den beabsichtigten Zuschlag. Eine Vertragsunterzeichnung zwischen ZIEGLER Metallbearbeitung GmbH und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird
frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]