Rohbau-Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Gründung, Grundleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 08-OV-VOB-2022-11
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbau-Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Gründung, Grundleitungen
Herrichten der allgemeinen Baustelleneinrichtung, Bereitstellung
Baustrom und Bauwasser, die Erdarbeiten, das Erstellen der unterirdischen Infrastruktur
mit Grundleitungen, Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserableitungen
und die Betonarbeiten (Erstellen von Bodenplatten für Haus A und B).
Herrichten der allgemeinen Baustelleneinrichtung, Bereitstellung
Baustrom und Bauwasser, die Erdarbeiten, das Erstellen der unterirdischen Infrastruktur
mit Grundleitungen, Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserableitungen
und die Betonarbeiten (Erstellen von Bodenplatten für Haus A und B).
Nach tatsächlichem Bauablauf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im ULV oder Präqualifikationsverzeichnis oder Ersatzerklärungen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Frauenförderverordnung (FFV)
Erfüllung der Anforderung entsprechend Gütesicherung RAL-GZ
961 „AK3“
1. Jahresumsatz
2. Versicherungen
1. Jahresumsatz mind. 1 MIo Euro pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren
2. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung und ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen. Die Deckungssummen
dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden
pro Schadensfall mindestens
Personenschäden 5.000.000 €
Sachschäden 1.000.000 €
Vermögensschäden 50.000 €
Bearbeitungsschäden 50.000 €
2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
1. Referenz
2. beschäftigte Arbeitskräfte
1. Es ist mindestens eine Referenz zu Verlegen von Grundleitungen und Gründungsarbeiten
– WU Bodenplatte einzureichen.
Erklärung über geeignete Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den
letzten fünf Jahren (Ausführung der Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet
ab dem Tag der Angebotsabgabe), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind mit Angabe des Auftraggebers und einem Ansprechpartner, des
Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (Leistungszeitraum).
zu 2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahres-durchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte (mind. 10 AK).
- Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
- Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens drei Monate gültig ist
- Datenschutzvereinbarung
- Angaben zur Firma
- ggf. Erklärung Bietergemeinschaft
- ggf. Erklärung Nachunternehmer
- Eigenerklärung: Bestätigung, dass ein deutschsprachiger entscheidungsbefugter
Projektleiter vor Ort ist und während der üblichen Arbeitszeiten stets
telefonisch erreichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]