Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Bahnhof (Bf) Mainz-Kastel - Barrierefreier Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53981
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Bahnhof (Bf) Mainz-Kastel - Barrierefreier Ausbau
Mainz-Kastel
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mainz-Kastel
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
Ort: v
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
NT01: Zusätzliche Bauüberwachungsleistungen
Die Bauüberwachung der DB E&C war mit der Begleitung der Tätigkeiten zur Erneuerung
des Bahnsteigbelags sowie zur Verlängerung der Bahnsteige beauftragt. Aufgrund dieser
Verlängerung wurde eine Engstellenvermessung durch die Fa. Intermetric durchgeführt
und dabei festgestellt, dass die vorhandenen Bahnsteigkanten (nicht im Auftragsumfang
E&C enthalten) in den Gefahrenbereich hereinragen (festgestellte Werte außerhalb
Toleranzbereich).
Nach entsprechenden Besprechungen und Abstimmungen wurde durch das
Bahnhofsmanagement (DB S&S) festgelegt, dass die Bahnsteigkanten auf Soll gekürzt
werden sollen, um die fristgerechte Inbetriebnahme des Gleis 2 zu gewährleisten.
Die Bahnsteigeinkürzungen mussten für die Gleise 2-3 durchgeführt werden. Die
Abdecksteine auf dem Bahnsteig 1 wurden nach Abstimmung mit der PL komplett ersetzt.
Die Einkürzungen der Bahnsteigkanten wurden mittels Trennschneider/Flex durchgeführt.
Da diese Arbeiten parallel zu den Bahnsteigarbeiten ausgeführt wurden, war der Einsatz
eines zusätzlichen Technisch Berechtigten erforderlich, um die Leistungen zu begleiten,
und somit rechtzeitig abzuschließen.
Das ständige Überwachen der korrekten Ausführung, die Prüfung der Einbaumaße, sowie
das Prüfen der alten Abdecksteine auf Gebrauchstauglichkeit stellt eine zusätzliche
Leistung dar.