LKW Parkstandserfassung (PSE) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-63

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4W6CP5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4W6CP5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau, Betrieb und Unterhaltung von Straßen und deren Ausstattung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LKW Parkstandserfassung (PSE)

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-63
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die beabsichtigte Ausstattung von ca. 100 Rastanlagen an Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland mit flächenhaften Parkstandserfassungssystemen für LKW (PSE).

Vorgesehen ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung in drei regionalen Losen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nord

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Autobahn GmbH des Bundes Bessie-Colman-Straße 7 60549 Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Teilloses 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften Parkstandserfassungssystemen (PSE) für LKW auf Rastanlagen der Niederlassungen Nord, Nordwest und Nordost der Autobahn GmbH des Bundes. Details zur Loszuordnung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Dokument B02-4_Los1-3_PSE_Rastanlagenliste).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 144
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Siehe Option zu II.2.11) der Bekanntmachung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle wird in jedem Los drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge für das betreffende Los zur Verfügung stehen (§ 51 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der geeigneten Bewerber nach der erreichten Punktzahl in der Auswertung der eingereichten Referenzprojekte (T02_Los1-3_PSE_Referenzbogen).

Im Referenzbogen sind drei Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen. Die Referenzprojekte gelten losübergreifend für die im Teilnahmeantrag angegebenen Lose, d.h. unabhängig davon, ob die Bewerbung für 1, 2 oder 3 Lose erfolgt.

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

a. Gegenstand des Referenzprojektes ist ein System zur Detektion von belegten und unbelegten Flächen innerhalb eines abgegrenzten geografischen Bereichs.

Hinweis: Damit ist eine Flächenerfassung aus der Luft zu verstehen. Bodendetektion auf oder unterhalb der Fahrbahn bzw. Geländeoberkante erfüllen diese Anforderung nicht.

b. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts erfolgte seit dem 01.01.2019.

Referenzprojekte, die am selben geografischen Standort realisiert werden, zählen als ein Referenzprojekt, es sei denn, die Realisierung erfolgte in zwei eigenständigen Etappen mit mindestens sechs Monaten Zeitversatz.

Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit 0 Punkten bewertet.

Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a) und b) erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Werden mehr als zwei Referenzprojekte von einem Referenzkunden benannt, werden nur die zwei erstgenannten Referenzprojekte in die Wertung einbezogen.

Jedes berücksichtigungsfähige Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:

1. Im Referenzprojekt werden die Detektionsdaten automatisiert und zyklisch über eine Schnittstelle an ein übergeordnetes System übermittelt (Fernübertragung).

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

2. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das rechtmäßig eingenommene Parkstände (nach StVO ausgewiesene Parkstände) detektieren und zählen kann.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

3. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das nicht rechtmäßig eingenommene Parkstände (Fahrgassen, Zufahrten etc.) detektieren und zählen kann.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

4. Das Referenzprojekt umfasst die Erfassung von Parkplätzen oder Rastanlagen im Sinne der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz oder vergleichbaren Straßenkategorien im europäischen Ausland.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

5. Das Referenzprojekt umfasst zumindest einen Detektorstandort, der über eine vollständig autarke Energieversorgung (im Sinne des Kapitels 1.5 der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung) verfügt.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

6. Das Referenzprojekt umfasst den Betrieb und die Wartung mit Verantwortung des Bewerbers zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

7. Das Referenzprojekt ist für den Dauerbetrieb (24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche) an 365 Tagen im Jahr vorgesehen.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

8. Das Referenzprojekt befindet sich außerhalb von Gebäuden und ist der Witterung ausgesetzt.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

9. Die Laufzeit des Instandhaltungsvertrages des Referenzprojekts ist noch nicht abgeschlossen.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.

Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erfolgt, werden - falls ausreichend viele Angebote vorliegen - drei Bieter je Los in der Reihenfolge der Kennzahl Z (nach UfAB 2018) zur Verhandlung der Erstangebote eingeladen. Nur Bieter, die zur Verhandlungsphase eingeladen wurden, werden aufgefordert ein verbindliches Schlussangebot (BaFO) abzugeben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vertragsverlängerung von 12 Monaten bei Verzögerung der Folgebeschaffung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bieter können auf ein oder mehrere Lose bieten.

Für die Mehrfachbeteiligung ist zu unterscheiden:

Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft

Als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft darf sich ein Unternehmen ausschließlich in der Weise mehrfach beteiligen, dass es

- in verschiedenen, d.h. zwei oder drei, Losen

- mit stets demselben/denselben anderen Unternehmen (losübergreifend identische Unternehmenskonstellation)

am Verfahren teilnimmt, d.h. Teilnahmeanträge und Angebote abgibt.

Unzulässig ist hingegen die Beteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft in unterschiedlichen Bewerber-/Bieterkonstellationen.

Beispiel: Die X-GmbH will

- im Los 1 als Mitglied der "Bietergemeinschaft A-GmbH + X-GmbH" und

- im Los 2 als Mitglied der "Bietergemeinschaft B-KG + X-GmbH"

am Vergabeverfahren teilnehmen.

Diese Form der Mehrfachbeteiligung ist unzulässig, da die Einhaltung des Geheimwettbewerbs nicht sichergestellt werden kann.

Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer

Für die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer gilt abweichend Folgendes:

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer ist zulässig, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Unterauftragnehmer keine Kenntnis von den jeweiligen Inhalten des Angebotes der Bieter hat.

Zulässig ist somit die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist, unabhängig davon, ob sie in einem Los und/oder los-übergreifend erfolgt.

Es obliegt den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden.

Um die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen, hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren im Sinne von Kapitel 1.4.2, d.h. bei einer Beteiligung in verschiedenen Bieter- und/oder Unterauftragnehmerkonstellationen, der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben. Der Unterauftragnehmer hat entsprechend zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft hat.

Entsprechende Erklärungen sind bei Bedarf mit den Dokumenten D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung bzw. D02_V1_Los1-3 PSE_Unterauftragnehmererklärung einzureichen.

Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu er-möglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend vom Regelfall des § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (Hierzu sind die Dokumente D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung oder D02_V1_Los1-3_PSE_Unterauftragnehmererklärung zu verwenden und bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.)

HINWEIS: Die Einreichung mit dem Teilnahmeantrag ist nur für die Fälle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung erforderlich.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bayern/Ost

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Autobahn GmbH des Bundes Bessie-Colman-Straße 7 60549 Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Teilloses 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften Parkstandserfassungssystemen (PSE) für LKW auf Rastanlagen der Niederlassungen Ost, Nordbayern und Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes. Details zur Loszuordnung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Dokument B02-4_Los1-3_PSE_Rastanlagenliste).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 144
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Siehe Option zu II.2.11) der Bekanntmachung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle wird in jedem Los drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge für das betreffende Los zur Verfügung stehen (§ 51 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der geeigneten Bewerber nach der erreichten Punktzahl in der Auswertung der eingereichten Referenzprojekte (T02_Los1-3_PSE_Referenzbogen).

Im Referenzbogen sind drei Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen. Die Referenzprojekte gelten losübergreifend für die im Teilnahmeantrag angegebenen Lose, d.h. unabhängig davon, ob die Bewerbung für 1, 2 oder 3 Lose erfolgt.

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

a. Gegenstand des Referenzprojektes ist ein System zur Detektion von belegten und unbelegten Flächen innerhalb eines abgegrenzten geografischen Bereichs.

Hinweis: Damit ist eine Flächenerfassung aus der Luft zu verstehen. Bodendetektion auf oder unterhalb der Fahrbahn bzw. Geländeoberkante erfüllen diese Anforderung nicht.

b. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts erfolgte seit dem 01.01.2019.

Referenzprojekte, die am selben geografischen Standort realisiert werden, zählen als ein Referenzprojekt, es sei denn, die Realisierung erfolgte in zwei eigenständigen Etappen mit mindestens sechs Monaten Zeitversatz.

Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit 0 Punkten bewertet.

Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a) und b) erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Werden mehr als zwei Referenzprojekte von einem Referenzkunden benannt, werden nur die zwei erstgenannten Referenzprojekte in die Wertung einbezogen.

Jedes berücksichtigungsfähige Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:

1. Im Referenzprojekt werden die Detektionsdaten automatisiert und zyklisch über eine Schnittstelle an ein übergeordnetes System übermittelt (Fernübertragung).

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

2. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das rechtmäßig eingenommene Parkstände (nach StVO ausgewiesene Parkstände) detektieren und zählen kann.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

3. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das nicht rechtmäßig eingenommene Parkstände (Fahrgassen, Zufahrten etc.) detektieren und zählen kann.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

4. Das Referenzprojekt umfasst die Erfassung von Parkplätzen oder Rastanlagen im Sinne der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz oder vergleichbaren Straßenkategorien im europäischen Ausland.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

5. Das Referenzprojekt umfasst zumindest einen Detektorstandort, der über eine vollständig autarke Energieversorgung (im Sinne des Kapitels 1.5 der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung) verfügt.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

6. Das Referenzprojekt umfasst den Betrieb und die Wartung mit Verantwortung des Bewerbers zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

7. Das Referenzprojekt ist für den Dauerbetrieb (24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche) an 365 Tagen im Jahr vorgesehen.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

8. Das Referenzprojekt befindet sich außerhalb von Gebäuden und ist der Witterung ausgesetzt.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

9. Die Laufzeit des Instandhaltungsvertrages des Referenzprojekts ist noch nicht abgeschlossen.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.

Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erfolgt, werden - falls ausreichend viele Angebote vorliegen - drei Bieter je Los in der Reihenfolge der Kennzahl Z (nach UfAB 2018) zur Verhandlung der Erstangebote eingeladen. Nur Bieter, die zur Verhandlungsphase eingeladen wurden, werden aufgefordert ein verbindliches Schlussangebot (BaFO) abzugeben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vertragsverlängerung von 12 Monaten bei Verzögerung der Folgebeschaffung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bieter können auf ein oder mehrere Lose bieten.

Für die Mehrfachbeteiligung ist zu unterscheiden:

Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft

Als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft darf sich ein Unternehmen ausschließlich in der Weise mehrfach beteiligen, dass es

- in verschiedenen, d.h. zwei oder drei, Losen

- mit stets demselben/denselben anderen Unternehmen (losübergreifend identische Unternehmenskonstellation)

am Verfahren teilnimmt, d.h. Teilnahmeanträge und Angebote abgibt.

Unzulässig ist hingegen die Beteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft in unterschiedlichen Bewerber-/Bieterkonstellationen.

Beispiel: Die X-GmbH will

- im Los 1 als Mitglied der "Bietergemeinschaft A-GmbH + X-GmbH" und

- im Los 2 als Mitglied der "Bietergemeinschaft B-KG + X-GmbH"

am Vergabeverfahren teilnehmen.

Diese Form der Mehrfachbeteiligung ist unzulässig, da die Einhaltung des Geheimwettbewerbs nicht sichergestellt werden kann.

Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer

Für die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer gilt abweichend Folgendes:

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer ist zulässig, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Unterauftragnehmer keine Kenntnis von den jeweiligen Inhalten des Angebotes der Bieter hat.

Zulässig ist somit die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist, unabhängig davon, ob sie in einem Los und/oder los-übergreifend erfolgt.

Es obliegt den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden.

Um die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen, hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren im Sinne von Kapitel 1.4.2, d.h. bei einer Beteiligung in verschiedenen Bieter- und/oder Unterauftragnehmerkonstellationen, der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben. Der Unterauftragnehmer hat entsprechend zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft hat.

Entsprechende Erklärungen sind bei Bedarf mit den Dokumenten D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung bzw. D02_V1_Los1-3 PSE_Unterauftragnehmererklärung einzureichen.

Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu er-möglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend vom Regelfall des § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (Hierzu sind die Dokumente D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung oder D02_V1_Los1-3_PSE_Unterauftragnehmererklärung zu verwenden und bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.)

HINWEIS: Die Einreichung mit dem Teilnahmeantrag ist nur für die Fälle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung erforderlich.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

West

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Autobahn GmbH des Bundes Bessie-Colman-Straße 7 60549 Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Teilloses 3 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften Parkstandserfassungssystemen (PSE) für LKW auf Rastanlagen der Niederlassungen Rheinland, Westfalen, West und Südwest der Autobahn GmbH des Bundes. Details zur Loszuordnung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Dokument B02-4_Los1-3_PSE_Rastanlagenliste).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 144
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Siehe Option zu II.2.11) der Bekanntmachung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle wird in jedem Los drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge für das betreffende Los zur Verfügung stehen (§ 51 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der geeigneten Bewerber nach der erreichten Punktzahl in der Auswertung der eingereichten Referenzprojekte (T02_Los1-3_PSE_Referenzbogen).

Im Referenzbogen sind drei Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen. Die Referenzprojekte gelten losübergreifend für die im Teilnahmeantrag angegebenen Lose, d.h. unabhängig davon, ob die Bewerbung für 1, 2 oder 3 Lose erfolgt.

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

a. Gegenstand des Referenzprojektes ist ein System zur Detektion von belegten und unbelegten Flächen innerhalb eines abgegrenzten geografischen Bereichs.

Hinweis: Damit ist eine Flächenerfassung aus der Luft zu verstehen. Bodendetektion auf oder unterhalb der Fahrbahn bzw. Geländeoberkante erfüllen diese Anforderung nicht.

b. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts erfolgte seit dem 01.01.2019.

Referenzprojekte, die am selben geografischen Standort realisiert werden, zählen als ein Referenzprojekt, es sei denn, die Realisierung erfolgte in zwei eigenständigen Etappen mit mindestens sechs Monaten Zeitversatz.

Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit 0 Punkten bewertet.

Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a) und b) erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Werden mehr als zwei Referenzprojekte von einem Referenzkunden benannt, werden nur die zwei erstgenannten Referenzprojekte in die Wertung einbezogen.

Jedes berücksichtigungsfähige Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:

1. Im Referenzprojekt werden die Detektionsdaten automatisiert und zyklisch über eine Schnittstelle an ein übergeordnetes System übermittelt (Fernübertragung).

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

2. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das rechtmäßig eingenommene Parkstände (nach StVO ausgewiesene Parkstände) detektieren und zählen kann.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

3. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das nicht rechtmäßig eingenommene Parkstände (Fahrgassen, Zufahrten etc.) detektieren und zählen kann.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

4. Das Referenzprojekt umfasst die Erfassung von Parkplätzen oder Rastanlagen im Sinne der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz oder vergleichbaren Straßenkategorien im europäischen Ausland.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

5. Das Referenzprojekt umfasst zumindest einen Detektorstandort, der über eine vollständig autarke Energieversorgung (im Sinne des Kapitels 1.5 der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung) verfügt.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

6. Das Referenzprojekt umfasst den Betrieb und die Wartung mit Verantwortung des Bewerbers zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

7. Das Referenzprojekt ist für den Dauerbetrieb (24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche) an 365 Tagen im Jahr vorgesehen.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

8. Das Referenzprojekt befindet sich außerhalb von Gebäuden und ist der Witterung ausgesetzt.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

9. Die Laufzeit des Instandhaltungsvertrages des Referenzprojekts ist noch nicht abgeschlossen.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.

Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erfolgt, werden - falls ausreichend viele Angebote vorliegen - drei Bieter je Los in der Reihenfolge der Kennzahl Z (nach UfAB 2018) zur Verhandlung der Erstangebote eingeladen. Nur Bieter, die zur Verhandlungsphase eingeladen wurden, werden aufgefordert ein verbindliches Schlussangebot (BaFO) abzugeben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vertragsverlängerung von 12 Monaten bei Verzögerung der Folgebeschaffung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bieter können auf ein oder mehrere Lose bieten.

Für die Mehrfachbeteiligung ist zu unterscheiden:

Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft

Als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft darf sich ein Unternehmen ausschließlich in der Weise mehrfach beteiligen, dass es

- in verschiedenen, d.h. zwei oder drei, Losen

- mit stets demselben/denselben anderen Unternehmen (losübergreifend identische Unternehmenskonstellation)

am Verfahren teilnimmt, d.h. Teilnahmeanträge und Angebote abgibt.

Unzulässig ist hingegen die Beteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft in unterschiedlichen Bewerber-/Bieterkonstellationen.

Beispiel: Die X-GmbH will

- im Los 1 als Mitglied der "Bietergemeinschaft A-GmbH + X-GmbH" und

- im Los 2 als Mitglied der "Bietergemeinschaft B-KG + X-GmbH"

am Vergabeverfahren teilnehmen.

Diese Form der Mehrfachbeteiligung ist unzulässig, da die Einhaltung des Geheimwettbewerbs nicht sichergestellt werden kann.

Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer

Für die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer gilt abweichend Folgendes:

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer ist zulässig, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Unterauftragnehmer keine Kenntnis von den jeweiligen Inhalten des Angebotes der Bieter hat.

Zulässig ist somit die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist, unabhängig davon, ob sie in einem Los und/oder los-übergreifend erfolgt.

Es obliegt den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden.

Um die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen, hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren im Sinne von Kapitel 1.4.2, d.h. bei einer Beteiligung in verschiedenen Bieter- und/oder Unterauftragnehmerkonstellationen, der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben. Der Unterauftragnehmer hat entsprechend zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft hat.

Entsprechende Erklärungen sind bei Bedarf mit den Dokumenten D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung bzw. D02_V1_Los1-3 PSE_Unterauftragnehmererklärung einzureichen.

Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu er-möglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend vom Regelfall des § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (Hierzu sind die Dokumente D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung oder D02_V1_Los1-3_PSE_Unterauftragnehmererklärung zu verwenden und bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.)

HINWEIS: Die Einreichung mit dem Teilnahmeantrag ist nur für die Fälle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung erforderlich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft die Erklärung gem. §§ 1, 29 HGB, Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 123 GWB, Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 124 Abs. 1 GWB

sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen vorzulegen. Die Erklärungen sind als

Anlagen dem Dokument T01_Los1-3_PSE_Teilnahmeantrag beigefügt.

Geeignete Bewerber sind zudem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung

zu russischen Unternehmen (T03_Los1-3-PSE_Erklaerung zu russischen Unternehmen) einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- KMU-Erklärung

- Umsatz des Bewerberunternehmens für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Mindestjahresumsatz des Bewerber-Unternehmens muss mindestens

[Betrag gelöscht] EUR netto für die Bewerbung auf ein Los,

[Betrag gelöscht] EUR netto für die Bewerbung auf zwei Lose,

[Betrag gelöscht] EUR netto für die Bewerbung auf drei Lose

betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Vergabestelle wird in jedem Los drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge für das betreffende Los zur Verfügung stehen (§ 51 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der geeigneten Bewerber nach der erreichten Punktzahl in der Auswertung der eingereichten Referenzprojekte (T02_Los1-3_PSE_Referenzbogen).

Im Referenzbogen sind drei Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen.

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

a. Gegenstand des Referenzprojektes ist ein System zur Detektion von belegten und unbelegten Flächen innerhalb eines abgegrenzten geografischen Bereichs.

Hinweis: Damit ist eine Flächenerfassung aus der Luft zu verstehen. Bodendetektion auf oder unterhalb der Fahrbahn bzw. Geländeoberkante erfüllen diese Anforderung nicht.

b. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts erfolgte seit dem 01.01.2019.

Referenzprojekte, die am selben geografischen Standort realisiert werden, zählen als ein Referenzprojekt, es sei denn, die Realisierung erfolgte in zwei eigenständigen Etappen mit mindestens sechs Monaten Zeitversatz.

Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit 0 Punkten bewertet.

Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a) und b) erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Werden mehr als zwei Referenzprojekte von einem Referenzkunden benannt, werden nur die zwei erstgenannten Referenzprojekte in die Wertung einbezogen.

Jedes berücksichtigungsfähige Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:

1. Im Referenzprojekt werden die Detektionsdaten automatisiert und zyklisch über eine Schnittstelle an ein übergeordnetes System übermittelt (Fernübertragung).

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

2. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das rechtmäßig eingenommene Parkstände (nach StVO ausgewiesene Parkstände) detektieren und zählen kann.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

3. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das nicht rechtmäßig eingenommene Parkstände (Fahrgassen, Zufahrten etc.) detektieren und zählen kann.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

4. Das Referenzprojekt umfasst die Erfassung von Parkplätzen oder Rastanlagen im Sinne der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz oder vergleichbaren Straßenkategorien im europäischen Ausland.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

5. Das Referenzprojekt umfasst zumindest einen Detektorstandort, der über eine vollständig autarke Energieversorgung (im Sinne des Kapitels 1.5 der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung) verfügt.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

6. Das Referenzprojekt umfasst den Betrieb und die Wartung mit Verantwortung des Bewerbers zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

7. Das Referenzprojekt ist für den Dauerbetrieb (24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche) an 365 Tagen im Jahr vorgesehen.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

8. Das Referenzprojekt befindet sich außerhalb von Gebäuden und ist der Witterung ausgesetzt.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

9. Die Laufzeit des Instandhaltungsvertrages des Referenzprojekts ist noch nicht abgeschlossen.

(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.

Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erfolgt, werden - falls ausreichend viele Angebote vorliegen - drei Bieter je Los in der Reihenfolge der Kennzahl Z (nach UfAB 2018) zur Verhandlung der Erstangebote eingeladen. Nur Bieter, die zur Verhandlungsphase eingeladen wurden, werden aufgefordert ein verbindlichen Schlußangebot (BaFO) abzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen an Referenzprojekte:

Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a) und b) erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:

- Gegenstand des Referenzprojektes ist ein System zur Detektion von belegten und unbelegten Flächen innerhalb eines abgegrenzten geografischen Bereichs.

Hinweis: Damit ist eine Flächenerfassung aus der Luft zu verstehen. Bodendetektion auf oder unterhalb der

Fahrbahn bzw. Geländeoberkante erfüllen diese Anforderung nicht.

- Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts erfolgte seit dem 01.01.2019.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Es ist eine Vertragslaufzeit von 144 Monaten mit der Option einer einmaligen Verlängerung um max. 12 Monate für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung vorgesehen. Die Maximallaufzeit überschreitet die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nach § 21 Abs. 6 VgV, da a) die Auftragnehmer für die Errichtung der LKW-Parkstandserfassungssyteme mit hohen Investitionsvolumina für die baulichen Teil und die Detektionssysteme verbunden ist. Die vorgesehene Laufzeit der Rahmenvereinbarung lässt eine langfristige Amortisation zu. Zusätzlich ist ein Übernahmeentgelt der Autobahn GmbH für die Erfassungssystem bei Vertragsende nicht vorgesehen. Eine kürzere Laufzeit wäre im Interesse des Haushaltsrechts nicht zu rechtfertigen. b) die Software, die zur Verarbeitung der generierten Daten der zu beschaffende Erfassungssysteme erst nach ihrer Errichtung einheitlich ausgeschrieben und entwickelt werden soll; die Beschränkung auf eine vierjährige Laufzeit würde den Produktivbetrieb insoweit beschränken. c) die gewählte Laufzeit soll sicherstellen, Auftragnehmer zu finden, die langlebige und nachhaltige Gesamtlösungen für die Parkstandserfassungsanlagen vorsehen.

IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 234-675324
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sofern dem Bieter/der Bietergemeinschaft die Bestätigung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu der Funktions- und Eignungsprüfung gemäß der Basisanforderung im Modul 6 in Kap. 2.1.7 der Leistungsbeschreibung (B01_Los1-3_PSE_Leistungsbeschreibung) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, ist es ausreichend, wenn er/sie eine diesbezügliche Verpflichtungserklärung abgibt und den Nachweis der erfolgreichen Funktions- und Eignungsprüfung durch einen von der BASt auditierten und anerkannten Begutachter oder einen, fachlich vergleichbaren internationalen Nachweis vor Zuschlagserteilung vorlegt. Erhält das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft den Zuschlag, hat er/sie dem Auftraggeber die Bestätigung der BASt oder ggf. die Bestätigung einer vergleichbaren internationalen Institution innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsabschluss vorzulegen. Für den Fall, dass die Vorlage der Bestätigung der BASt bzw. der internationalen Institution nicht rechtzeitig erfolgt, tritt die auflösende Bedingung gemäß Nummer 17.8.2 der Rahmenvereinbarung (B02_Los1-3_PSE_EVB-IT_Systemvertrag) ein.

Das Vergabeverfahren endet mit dem Ende der Leistungspflichten der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen.

Nummer 17.8.2 der Rahmenvereinbarung (B02_Los1-3_PSE_EVB-IT_Systemvertrag) sieht eine auflösende Bedingung vor, die eintritt, wenn der ausgewählte Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsabschluss den Nachweis der Bestätigung des Prüfergebnisses durch die BASt oder einen fachlich vergleichbaren internationalen Nachweis gem. Kap 2.1.7 der Leistungsbeschreibung (B01_Los1-3_PSE_Leistungsbeschreibung) vorlegen kann.

Im Fall, dass die auflösende Bedingung eintritt, rückt das in der Angebotswertung nächstbeste Unternehmen, das ein Prüfergebnis eines auditierten und anerkannten Begutachters sowie die Bestätigung der BASt oder einen fachlich vergleichbaren, international anerkannten Nachweis vorgelegt hat, auf. Unter diesen Voraussetzungen erhält das zweitplatzierte Unternehmen die Gelegenheit, zu den von ihm angebotenen Konditionen den Vertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen. Eine erneute Verhandlung des Angebots ist ausgeschlossen. Lehnt der zweitplatzierte Bieter ab, gibt der Auftraggeber dem drittplatzierten Bieter die Gelegenheit zur Leistungserbringung zu den Konditionen seines Angebots. Lehnt der drittplatzierte Bieter ab, erfolgt keine weitere Aufforderung im Rahmen der Rahmenvereinbarung. Weitere Details enthält Nummer 17.8.2, 2. Kontrollkästchen, der Rahmenvereinbarung (B01_Los1-3_PSE_EVB-IT-Systemvertrag). Entsprechendes gilt für Bietergemeinschaften.

Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können bis zum Erreichen eines hypothetischen Maximalauftragswerts von 130% der geschätzten Auftragswerte in Ziff. II.1.5) bzw. II.2.6) je Los erfolgen.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die geschätzten Auftragswerte in Ziff. II.1.5) bzw. II.2.6) je Los ohne Berücksichtigung einer etwaigen Preisanpassung angegeben wurden. Im Rahmen der Vertragsdurchführung findet eine Preisanpassung gem. Nr. 4.7.3 der Rahmenvereinbarung (B01_Los1-3_PSE_EVB-IT Systemvertrag) statt, die den hypothetischen Maximalauftragswert je Los entsprechend erhöht.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6CP5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf

die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html )

die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe

des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei

Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information

geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2023