RV Elektroladesäulen mit Backendsystem Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2022-0142
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Elektroladesäulen mit Backendsystem
Die FEW betreibt als eigenständige Gesellschaft das Energienetz des Flughafens Berlin Brandenburg.
Zur Tätigkeit der FEW zählt auch die Bereitstellung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für Passagiere, Kunden und Mitarbeitende des Flughafens.
Die Ladesäuleninfrastruktur soll beginnend in 2023 bis 2027 kontinuierlich ausgebaut werden.
Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung zum Kauf von Elektroladesäulen (AC 22 KW und DC 150 KW und 250 KW) inklusive Betrieb eines Backendsystems mit integriertem Lastmanagement abgeschlossen werden.
Die Leistungen des Vertrages sollen neben der Bereitstellung der Ladesäulen sowie der notwendigen Software auch den Support für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur umfassen.
Der Vertrag wird ausschließlich mit der Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW) abgeschlossen, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ist nur die zentrale Beschaffungsstelle im Sinne von § 120 Abs. 4 GWB und führt für die FEW das Vergabeverfahren durch.
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 48 Monaten mit einmaliger 12-monatiger Verlängerungsoption zur Belieferung (Kauf) mit Elektroladesäulen und Zubehör geschlossen.
Schätzmengen/Höchstmengen über die Vertragslaufzeit:
Elektroladesäule 22 KW AC: 100 Stück
Elektroladesäule 150 KW DC: 2 Stück
Elektroladesäule 250 KW DC: 1 Stück
Standfuß für Elektroladesäule 22 KW AC: 100 Stück
Betonfundament für Elektroladesäule 22 KW AC: 100 Stück
Software für Ladepunkte 22 KW AC: 200 Stück
Software für Ladepunkte 150 KW DC: 4 Stück
Software für Ladepunkte 250 KW DC: 2 Stück
Übernahme von vorhandenen Ladepunkten: AC Normalladepunkt
22 KW (Unterstützung ab OCPP1.5): 98 Stück
Software für Bestandsladepunkte: 98 Stück
Die Schätzmengen/Höchstmengen wurden vom Auftraggeber im Rahmen einer Bedarfsschätzung ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge wieder. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abnahme dieser Zahlen während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebotes.
Verlängerung des Vertrages um einmalig zwölf Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmalig um zwölf Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option 1:
Verlängerung des Vertrages um einmalig zwölf Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmalig um zwölf Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Option 2:
5 Elektroladesäulen 200 KW DC mit Zubehör und Software
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen').
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung- Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Verpflichtungserklärung Dritte Nachunternehmer (Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten) zur Verfügung.
5)
Der Bewerber erklärt, dass kein Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
6)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022); (alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist 2019-2020-2021), bezogen auf den Auftragsgegenstand (Belieferung mit Elektroladesäulen (AC und/oder DC) und Betrieb eines Backendsystems mit integriertem Lastmanagement). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 400.000,00 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022); (alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist 2019-2020-2021), bezogen auf den Auftragsgegenstand (Belieferung mit Elektroladesäulen (AC und/oder DC) und Betrieb eines Backendsystems mit integriertem Lastmanagement).
Der AG stellt hierzu den Fragebogen zur Eignungsprüfung zur Verfügung.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1) Nachweis von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheitsmanagement
2) Nachweis von Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Belieferung mit Elektroladesäulen (AC und/oder DC) und Betrieb eines Backendsystems mit integriertem Lastmanagement mit folgenden Angaben:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
- Titel und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
Die Aufträge müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung abgeschlossen sein. Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf aus dem Rahmenvertrag) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
3) Nachweis der mündlichen und schriftlichen Deutsch- und Englischkenntnisse des einzusetzenden Personals.
zu Nr. 1 - Nachweis von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheitsmanagement:
a) Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN ISO 27001 (in der aktuell gültigen Fassung). Die Zertifizierung ist den Teilnahmewettbewerbsunterlagen als Kopie beizufügen.
Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen ist von dem Bewerber nachzuweisen, der sich auf sie beruft.
b) Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach SOC 2 (in der aktuell gültigen Fassung). Die Zertifizierung ist den Teilnahmewettbewerbsunterlagen als Kopie beizufügen.
Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen ist von dem Bewerber nachzuweisen, der sich auf sie beruft.
zu Nr. 2 - Nachweis von Referenzen:
Nachweis von mindestens drei Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Belieferung mit Elektroladesäulen (AC und/oder DC) und Betrieb eines Backendsystems mit integriertem Lastmanagement, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung abgeschlossen sind, mit folgenden Parametern:
a) Bei mindestens drei Referenzen liegt der Auftragszeitpunkt innerhalb der letzten drei Jahre ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
b) Bei mindestens zwei Referenzen ist das Gesamtvertragsvolumen: >190.000,00 € netto.
c) Bei mindestens zwei Referenzen sind mindestens 35 Elektroladesäulen (AC und/oder DC) in einem Zeitraum von 12 Monaten geliefert, konfiguriert und implementiert worden.
d) Bei mindestens zwei Referenzen ist der Leistungsgegenstand der Betrieb eines Backendsystems mit integriertem statischen Lastmanagement für mindestens 100 angeschlossene und zu verwaltende Ladepunkte (AC und/oder DC) (der
dazugehörige Softwarevertrag kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Bekanntmachung dieser Ausschreibung noch andauern).
e) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die bereits abgeschlossene Belieferung mit mindestens 35 vorkonfigurierten (Plug’n Play) Elektroladesäulen (AC und/oder DC) inklusive durch Backendsystem gestütztes Lastmanagement.
f) Bei mindestens einer Referenz wurden die Elektroladesäulen (AC und/oder DC) auf oder im unmittelbaren Umfeld eines europäischen Verkehrsflughafens oder auf oder im unmittelbaren Umfeld eines europäischen Bahnhofs oder auf oder im unmittelbaren Umfeld eines europäischen Schiffsanlegers implementiert.
g) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die Lieferung und Implementierung von mindestens einer DC Elektroladesäule.
zu Nr. 3 - Nachweis der mündlichen und schriftlichen Deutsch- und Englischkenntnisse des einzusetzenden Personals:
Nachweis der mündlichen und schriftlichen Deutsch- und Englischkenntnisse des einzusetzenden Personals, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bewerbers.
Für die geforderten Angaben (Nr. 1-3) stellt der Auftraggeber den Fragebogen zur Eignungsprüfung zur Verfügung.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
a) Sollten Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens notwendig werden, muss das durch den AN einzusetzende Personal vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Form.
c) Das durch den AN einzusetzende Personal verfügt über mündliche und schriftliche Deutsch- und Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2022-0142 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 27.01.2023, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de