Objektschutz- und Veranstaltungsdienste Referenznummer der Bekanntmachung: 2011/ S 144-239498
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.messe-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektschutz- und Veranstaltungsdienste
Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden Auftraggeber genannt, schreibt die Leistungen des Objektschutzes und der Veranstaltungsdienstleistungen für alle Veranstaltungsstätten der Liegenschaften der Messe Berlin sowie für Projekte auf anderen Veranstaltungsflächen im Berliner Raum und Brandenburg (ca. 20 km um Berlin) aus.
Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden Auftraggeber genannt, schreibt die Leistungen des Objektschutzes und der Veranstaltungsdienstleistungen für alle Veranstaltungsstätten der Liegenschaften der Messe Berlin sowie für Projekte auf anderen Veranstaltungsflächen im Berliner Raum und Brandenburg (ca. 20 km um Berlin) aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektschutz und Veranstaltungsdienste
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine Vertragsverlängerung im Zuge der Maßnahmen zur Dringlichkeitsvergabe in Bezug auf die Corona Pandemie.
Gemäß Rundschreiben vom 19.03.2020 vom BMWI zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]