Vergabe der Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10146
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung
Für die Autobahn GmbH besteht seit dem 20.04.2021 eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (BHV), über die Personen-, Sach und daraus folgende Vermögensschäden Dritter versichert sind, die von der Autobahn GmbH schuldhaft verursacht wurden. Der Vertrag entdet am 20.04.2023 und wird daher neu ausgeschrieben.
Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Deutschland
Für die Autobahn GmbH besteht seit dem 20.04.2021 eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (BHV), über die Personen-, Sach und daraus folgende Vermögensschäden Dritter versichert sind, die von der Autobahn GmbH schuldhaft verursacht wurden. Der Vertrag entdet am 20.04.2023 und wird daher neu ausgeschrieben.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um ein
weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 20.04.2026 schriftlich
gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV:
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt C-F1 - Erklärung zum Unternehmen)
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis:
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Erklärung zur Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass dieser über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügt (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung).
4. Erklärung zu Russland-Sanktionen:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst
sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
(Formblatt F4.3-Eigenerklärung zu Rußlandsanktionen)
Mindestanforderungen:
zu 1.:
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
zu 2.:
Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
zu 3.:
Erklärung zur Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
zu 4.:
Das Formblatt ist ausgefüllt mit einzureichen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Erklärung zum Rückversicherungsschutz:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er unter Berücksichtigung des konkreten Risikos über einen ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügt und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung).
Erklärung zum Vorliegen von Rückversicherungsschutz
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss
1. Erklärung zu Referenzen:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er über mindestens drei Referenzen verfügt (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung)
Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches später auch entsprechende Leistungen erbringt.
2. Erklärung zur Schadensabteilung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass dieser über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Betriebshaftpflicht-Versicherungsverträgen an einem Standort in Deutschland verfügt (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung).
3. Erklärung zum Datenschutzkodex:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass dieser dem Datenschutzkodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beigetreten ist. (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung).
zu 1.:
Erklärung zum Vorliegen von Referenzen
Es muss sich um Referenzen über vergleichbare Versicherungsverträge (Betriebshaftpflicht-Versicherung) handeln, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
zu 2.:
Erklärung zur Schadensabteilung
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
zu 3.:
Erklärung zum Datenschutzkodex
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Bieter dürfen nur Anbieter von entsprechenden Versicherungen sein, Versicherungsmakler sind damit von der Ausschreibung ausgeschlossen. Vergleichen Sie insofern oben Ziffer III.1.1) Nr. 3.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de