Lieferung von IT-Softwarelizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.g-ba.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von IT-Softwarelizenzen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Kauf (auf Dauer) und die Lieferung von Microsoft SQL Anwendungsserverlizenzen. Es ist der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrages (Typ A) ohne Pflege vorgesehen.
Gutenbergstraße 13 10587 Berlin
Für die Ausstattung werden Microsoft SQL Anwendungsserverlizenzen benötigt. Es können neue oder gebrauchte Softwarelizenzen angeboten werden. Bei Abgabe eines Angebotes für gebrauchte Softwarelizenzen ist zusätzlich der Nachweis einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts bzw. eines sicheren Lizenztransfers durch eine entsprechende TÜV-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Nachweis zu erbringen. Die Lieferung muss innerhalb von 2 Monaten nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot vorzulegen:
- Firmenprofil/ Unternehmensdarstellung;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (gemäß Vordruck G-BA);
- Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG (gemäß Vordruck G-BA),
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014 (gemäß Vordruck G-BA).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der
Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die im elektronischen Projektraum bereitgestellten Vergabeunterlagen enthalten neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB, einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG sowie einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5 k Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Weiter enthält sie für den Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft den Vordruck einer Bietergemeinschaftserklärung.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Hinweise auf neue Nachrichten zu dem laufenden Vergabeverfahren werden vom Vergabeportal ausschließlich an die bei der Registrierung abgefragte E-Mail-Adresse des registrierten Unternehmens versandt. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.
3. Das Angebot mit den vorstehend sowie unter Ziff. 2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPRVHR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).