2. SBSS München, VE 30.4c, Rückbau MAN-Dach und Abbruch bis Querbahnsteig für die westliche Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48778
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. SBSS München, VE 30.4c, Rückbau MAN-Dach und Abbruch bis Querbahnsteig für die westliche Erweiterung
2. S-Bahn-Stammstrecke München - VE 30.4c, Rückbau MAN-Dach und Abbruch bis
Querbahnsteig für die westliche Erweiterung
20FEI48778
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. SBSS München, VE 30.4c, Rückbau MAN-Dach und Abbruch bis Querbahnsteig für die westliche Erweiterung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
7012 - Im Bereich von Tor 6 ist es notwendig, die Fundamente im Bereich des Brückenbauwerks aus den Ausschreibugnsunterlagen zu
überarbeiten um die aus der LSW auftretenden Lasten ableiten zu können. Nach Umplanung der Fundamente muss dieser
Bereich auch entsprechend ausgeführt werden.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
7012 - Im Bereich von Tor 6 ist es notwendig, die Fundamente im Bereich des Brückenbauwerks aus den Ausschreibugnsunterlagen zu
überarbeiten um die aus der LSW auftretenden Lasten ableiten zu können. Nach Umplanung der Fundamente muss dieser
Bereich auch entsprechend ausgeführt werden.
Der AN ist bereits mit der technischen Bearbeitung der LSW sowie der Ausführung beaufrtagt. Ein Wechsel des AN hättezeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf dieörtlichen Gegebenheiten einstellen müsste.