Lieferung von Schließfachschränken (Schließfachanlagen für den Außenraum; die ggf. auch modular erweiterbar sind)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schließfachschränken (Schließfachanlagen für den Außenraum; die ggf. auch modular erweiterbar sind)
Lieferung von Schließfachschränken (Schließfachanlagen für den Außenraum; die ggf. auch modular erweiterbar sind)
Hamburg
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Schließfachschränken (Schließfachanlagen für den Außenraum; die ggf. auch modular erweiterbar sind)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die P + R Betriebsgesellschaft mbH (P + R) beabsichtigt, mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH (KIENZLER) einen Vertrag über die Lieferung von Schließfachschränken (Schließfachanlagen für den Außenraum; die ggf. auch modular erweiterbar sind) zu schließen.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass P + R eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Gemäß § 14 Absatz 4 Ziffer 5 VgV ist in einem solchen Fall die Vergabe eines Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Die Liefergegenstände sind ein wesentliches Element der Fahrradabstellanlagen an den S‐ und U-Bahnhaltestellen und stehen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, müssen alle Fahrradabstellanlagen einschließlich der Schließfachanlagen für den Außenraum bestimmte Produkteigenschaften vorweisen können, die nur von dem bisherigen Lieferanten gewährleistet werden können. Die Designeigenschaften der Schließfachschränke werden beispielweise über die genauen Sockelmaße, die Fachmaße der Einzelschließfacheinheiten, wie auch Dachblenden und Dachkonstruktionen definiert. Diese sind der verwendeten Konstruktionen entsprechend einzuhalten, um gestalterisch kein abweichendes Erscheinungsbild zu erzeugen.
Landesplanerisch gibt es derzeit nur dieses eine festgelegte Modell an Schließfachschränken für B+R-Anlagen. Eine Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass die vorgegebenen konstruktiven Eigenschaften und das stadtgestalterische Design nicht mehr exakt eingehalten werden könnten.
Zudem ist die modulare Erweiterbarkeit der heute schon aufgestellten Schließfachschränke nur gewährleistet, wenn es sich um die exakt gleiche Konstruktion handelt.
Darüber hinaus hätte ein Wechsel des Unternehmens auch negative Auswirkungen auf die betriebliche Funktionserhaltung, die Wartungseinweisungen und die Ersatzteilvorhaltung, die auf die heutigen Schließfachkonstruktionen betriebsseitig ausgerichtet sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von Schließfachschränken (Schließfachanlagen für den Außenraum; die ggf. auch modular erweiterbar sind)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausach
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 77756
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter V.2.1 genannten Datum handelt es sich um den Tag der internen Entscheidung über den beabsichtigten Zuschlag. Eine Vertragsunterzeichnung zwischen ZIEGLER Metallbearbeitung GmbH und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird
frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]