Vertrag über Dienst- und Pflegeleistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Unternehmensstandardsoftware oscare(R) Referenznummer der Bekanntmachung: VV-IT-116/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag über Dienst- und Pflegeleistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Unternehmensstandardsoftware oscare(R)

Referenznummer der Bekanntmachung: VV-IT-116/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertrag über die erforderlichen Dienst- und Pflegeleistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit durch Support, Wartung, Pflege sowie Weiterentwicklung der Unternehmensstandardsoftware oscare(R)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Mobil Krankenkasse Hühnerposten 2 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Mobil Krankenkasse (im folgenden MKK) handelt es sich um eine gesetzliche Krankenkasse und Pflegekasse, eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung.

Die MKK, die seinerzeit noch unter "Betriebskrankenkasse Mobil Oil" firmierte, hat im Jahr 2010 ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel des Abschlusses eines Systemvertrages als Rahmenvertrag über die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer Unternehmens-Standardsoftware durchgeführt. Die AOK Systems GmbH (nachfolgend: AOKS) hat mit ihrer GKV-Branchenlösungssoftware oscare(R) das wirtschaftlichste Angebot eingereicht und den Zuschlag erhalten. Auf Basis des geschlossenen Rahmenvertrages hat die MKK die erforderlichen Nutzungsrechte für eine zeitlich unbefristete Nutzung erworben, die angebotene Unternehmens-Standardsoftware eingeführt sowie auf Basis des Rahmenvertrages weitere Leistungen in Einzelverträgen beauftragt, das Gesamtsystem abgenommen und in Betrieb genommen. Die MKK erfüllt mit Hilfe der erworbenen Unternehmensstandardsoftware ihre gesetzlichen Aufgaben und hat die gesamte IT-Infrastruktur auf Basis der Unternehmensstandardsoftware neu ausgerichtet. Diese Unternehmensstandardsoftware ist prägendes Strukturelement der gesamten IT-Infrastruktur.

Der Rahmenvertrag über die Bereitstellung der Unternehmensstandardsoftware als Gesamtsystem inklusive der Pflege- und Supportleistungen wurde für eine begrenzte Laufzeit von zwölf (12) Jahren abgeschlossen.

Erforderlich ist nun der Abschluss eines Vertrages über die erforderlichen Dienst- und Pflegeleistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit durch Support, Wartung, Pflege sowie Weiterentwicklung der Unternehmensstandardsoftware.

Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden mit einer Kündigungsmöglichkeit von 36 Monaten erstmalig zum 31.12.2027.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

1.

Der Bedarf der Mobil Krankenkasse (folgend MKK) besteht darin, die Funktionsfähigkeit der bestehenden Unternehmenssoftware zu sichern und die erforderlichen Pflegeleistungen für die erworbenen Lizenzrechte sowie die zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlichen Dienstleistungen zu beschaffen. Die AOK Systems (folgend AOKS) ist Hersteller der GKV-Softwarelösung oscare(R) und alleiniger Anbieter von diesbezüglichen Pflegeleistungen. Leistungen zur anfänglichen Systemeinrichtung einschließlich Anpassungsprogrammierung, laufende Wartungs-, Pflege- und Dienstleistungen und ähnliches kann der Anwender damit nur von der AOKS selbst beziehen, weil die AOKS Drittunternehmen nicht berechtigt, Pflege- und Entwicklungsleistungen für oscare(R) -Leistungsangebote zu erbringen. Nur die AOKS ist daher auch befähigt, für die von ihr für die MKK errichtete und in Betrieb genommene Unternehmenssoftware oscare(R) die Gewähr für die Aufrechterhaltung und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft zu übernehmen. Darüber hinaus ist auch nur die AOKS in der Lage sich zu verpflichten, für die MKK GKV-spezifische Weiterentwicklungen bereitzustellen.

Andere Marktteilnehmer, insbesondere andere SAP-orientierte Dienstleister, kommen als Auftragnehmer der angefragten Leistungen nicht infrage. Denn diese sind aufgrund der bestehenden Urheberrechte der AOKS an dem Gesamtsystem oscare(R) nicht in der Lage, die von der MKK benötigten Leistungen zu erbringen.

.

2.

Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Auftrag gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV direkt, d.h. ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Gleiches gilt gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV, wenn wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur ein Unternehmen die benötigte Leistung erbringen kann. Dies gilt nach § 14 Abs. 6 VgV nur, wenn es keine vernünftige Alternative

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oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

Die MKK kann sich auf die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV berufen, da der bestehende Bedarf nur durch die AOKS gedeckt werden kann. Die vorhandene IT-Infrastruktur besteht im Kern aus der im Jahre 2010 eingeführten und seither fortentwickelten Unternehmensstandardsoftware, die nicht mit den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen ersetzt werden kann. AOKS ist der einzige Anbieter, da sie Entwicklerin der Software ist und aufgrund der alleinigen Kenntnis der Quellcodes und ihrer Entwicklungskompetenz technisch allein in der Lage ist, die benötigte Leistung zu erbringen.

Daneben besteht auch aufgrund des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV ein Ausnahmetatbestand, da aufgrund der oben genannten bestehenden Urheberrechte nur die AOKS in der Lage ist, den bestehenden Bedarf zu decken.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 234-675503
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDL6CM5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB i. V. m. § 160 GWB:

Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Die Mobil Krankenkasse weist ergänzend darauf hin, dass sie bereits vor Auftragserteilung bzgl. dieses Beschaffungsvorhabens eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat, mit der sie die Absicht bekundete, diesen Vertrag abzuschließen (sog. ex-ante-Bekanntmachung).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2023