BüvA_Zentrale Service Area Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-06-SYS-SPE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
BüvA_Zentrale Service Area
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Neuvergabe des Outsourcings für die sogenannten "Zentralen Services". Das Betriebsmodell und die Verantwortlichkeiten sind auf Basis der ITIL 4 Practices detailliert beschrieben. Die "Zentralen Services" beinhalten Dienste wie Internet-Zugang, Web-Sites, Firewall, Proxy-Dienste, Mail-Relay, Rack Space, Portale, die zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Im Grundsatz wird die ZSA in einem 3-Schichten-Modell genutzt: Der Auftragnehmer (im Folgenden "AN" genannt) betreibt die Plattform, die Anwendungsdienstleister der AOKs entwickeln und stellen Anwendungskomponenten auf der Infrastruktur der ZSA zur Verfügung und die AOKs und deren Kunden nutzen diese letztendlich als Service. Im Auftrag der Auftraggeberinnen (im Folgenden "AG" genannt) werden Anwendungen und Dienste für die ca. 61500 eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOKs betrieben sowie für Versicherte und Interessenten bereitgestellt.
Das Gesamtprogramm umfasst nach Zuschlagserteilung der Ausschreibung die Vorbereitung und Inbetriebnahme eines neuen Rechenzentrums und die Vorbereitung der Migration der betriebenen Anwendungen und Services, insofern die nicht von den Anwendungsdienstleistern der AOKs migriert werden.
Daran schließt sich die Migrationsphase an, in der die Services schrittweise von der alten auf die neue Plattform migriert und in Betrieb genommen werden. Nach erfolgreicher Abnahme folgen Nachbereitung der Migration und eine Hypercare-Phase.
Die eigentliche Leistungsbeschreibung ist aufgeteilt in einzelne Leistungsscheine. Den Rahmen bildet der Rahmenleistungsschein. Einzelne technische Leistungsscheine bauen anschließend aufeinander auf:
- Rechenzentrum
- Storage, Backup und Archivierung
- Netzwerkdienste
- Security
- Web- Security-Proxy-Gateway
- Betriebssysteme
- Datenbanken
- Virtualisierung
- Server Hosting für Dienstleister
- LDAP Metadirectory
- Hosting von Anwendungen
- Zertifikate / interne PKI
Die Rahmenbedingungen zur Migration sind dann im Leistungsschein Migration abgebildet.
Als Höchstwert (Maximalabnahme) wird folgender Betrag festgelegt: 72 Mio. EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6CG1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".