Technisches Gebäudemanagement - IT-Ausstattung 6 Laserdrucker, 6 Projektoren, 178 mobile PC Referenznummer der Bekanntmachung: N15013-3000000-002-620-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Gebäudemanagement - IT-Ausstattung 6 Laserdrucker, 6 Projektoren, 178 mobile PC
Folgende Geräte sind zu liefern, einzubauen und in Betrieb zu nehmen: Laserdrucker, mobile PCs Notebooks,
Patchkabel, Laptopwagen (mobiler Aufbewahrungsort für die Notebooks), Projektor und Zubehör, IT-Netzwerkzubehör,
Switch, Transceiver, Module und Zubehör
Mandelstraße 6-8, 10409 Berlin
Elinor-Ostrom-Schule
Folgende Geräte sind zu liefern, einzubauen und in Betrieb zu nehmen: Laserdrucker, mobile PCs Notebooks,
Patchkabel, Laptopwagen (mobiler Aufbewahrungsort für die Notebooks), Projektor und Zubehör, IT-Netzwerkzubehör,
Switch, Transceiver, Module und Zubehör
Es ist zu beachten, dass bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Lebenszykluskosten gemäß BerlAVG in Verbindung mit der VwVBU berücksichtigt werden.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technisches Gebäudemanagement-IT-Ausstattung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinsdorf
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland